Folgende Situation: Mitte März gab mir der Geschäftsführer einer Firma die mündliche Zusage zu meiner Einstellung - Arbeitsbeginn sollte der 1. Mai sein. Bei einem weiteren Termin handelten wir die Vertragsbedingungen aus - Probezeit, Gehalt etc. Da sich dann die Vertragsunterzeichnung verzögerte, rief ich immer wieder an und mir wurde immer wieder bestätigt, dass alles in Ordnung sein würde und klappen würde wie besprochen. Nun, Mitte April, ist der Vertrag immer noch nicht unterschrieben. Termine, die ich mit dem Unternehmen vereinbare, werden immer wieder verschoben. Ich fürchte, dass der Vertrag nicht zustande kommt! Nun habe ich mich aber seit Mitte März auf die Zusage verlassen und nur noch minimalst weitere Bewerbungen geschrieben und mich auch nicht arbeitslos gemeldet (Ende März war mein befristeter Vertrag abgelaufen).
Wenn ich nun tatsächlich doch nicht eingestellt werde bzw. die mündliche Zusage zurückgenommen wird - welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?

Gar keine. Ohne schriftlichen Vertrag hast Du nichts in der Hand.

Ein Arbeitsvertrag bedarf N I C H T der Schriftform (BGB). Er kann auch mündlich geschlossen werden! Es ist lediglich nach einem Monat eine Niederschrift anzufertigen!Ein Vertrag kommt Zustande, durch 2 Willensbekundungen (BGB)! Hier würde ich eine Rechtsauskunft beim Arbeitsgericht oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einholen!
Solange Sie den unterschriebenen Vertrag nicht bekommen, haben Sie keine Rechte. Sie können aber den Sachverhalt bei der Agentur für Arbeit erklären und ab sofort eine andere Arbeitstelle suchen, denn wenn der Arbeitgeber schon so mit Ihnen am Anfang umgeht, lässt sich keine Vertrauensbasis für eine längerfristige Beschäftigung aufbauen.
es gibt auf jeden fall sowas wie vorvertragliche Rücksichtspflichten. also wenn schon eine konkrete vertragsanbahnung stattgefunden hat, dann dürftest du, wenn dies beweisen kannst, auch einen Anspruch haben. dieses rechtskonstrukt heißt "culpa in contrahendo". gibt das mal bei wikipedia ein, da stehts ganz gut erklärt!

Die Chancen stehen ziemlich schlecht. Aber wenn schon konkrete Vereinbarungen getroffen wurden (kommt drauf an, was vereinbart wurde), könntest du da was rausholen, weil (evtl.) schon ein mündlicher Vertrag entstand.
Genau davon gehe ich aus. Wir haben eine mündliche Vereinbarung, auch die Vertragsdetails (Probezeit, Gehalt etc.) wurden besprochen und von beiden Seiten vereinbart. Halt mündlich.
bitmap am 21. April 2009 12:42 Aber 2 Gehälter werden daraus wohl nicht. Höchstens das was du noch bekämst, wenn dir der AG gleich am 1. Tag kündigen würde.
da wirst du wenig bzw. keine möglichkeiten haben diese hinhaltetaktik wird gern und oft durchgeführt, manchmal müssen die eventuell zukünftigen angestellten sogar eine probezeit onné geld in kauf nehemen , dann werden sie trotzdem nicht eingestellt moderne sklaverei

Das wäre in erster Linie ein Nachweisproblem... und da siehts nicht so gut für dich aus. Aber: du selbst schreibst "Ich fürchte, dass der Vertrag nicht zustande kommt", was ja bedeutet dass noch gar nichts passiert ist...

Wenn du keine Zeugen oder andere Beweise hast (eMail?) - keine Möglichkeiten. Ansonsten Recxhtsanwalt - aber wie gesagt, wenn du in Beweisnotstand bist ... aussedem: Es ist demütigend und für eine solche Firma zu sarbeiten, ist Geschmackssache.
Ich gehe momentan davon aus, dass die Muttergesellschaft des Unternehmens dazwischenfunkt. Insofern habe ich den Geschäftsführer auf meiner Seite - er würde mich evtl. sogar unterstützen als Zeuge ( schließlich hat er mich angesprochen und angeworben). Weiß jemand, ob man in dem Fall, dass eine Firma eine mündliche Zusage gibt und sie zurücknimmt, irgendwelche rechtlichen Ansprüche hat - vorausgesetzt, ich kann es beweisen?

weiss nicht obs da irgedwas rechtliches gibt, aber willst du wirklich irgendwo arbeiten wo man dich eigentlich nicht haben will?
Nein. Aber ich hätte gerne eine Entschädigung (zB zwei Monate Gehalt), um weitersuchen zu können.
sonnenlady am 21. April 2009 12:12 Netter Versuch. Du bist doch selbst Schuld, wenn du deine Suche aufgrund einer mündlichen Zusage VOR Verhandlung der Rahmenbedingungen auf Eis legst.
Auch wenn du dich nicht arbeitslos meldest, ist das allein dein Problem und du kannst nicht deinen Eventuell-bald-Arbeitgeber dafür verantwortlich machen.
Und wieso eigentlich zwei Monate Gehalt als Entschädigung??? Dir ist max. ein Monat entgangen, den das AA bei rechtzeitiger Meldung bezahlt hätte.
Sind dir nachzuweisende Kosten aufgrund des Hin und Hers entstanden? Dann kannst du versuchen, diese wieder zu bekommen.
Ganz ruhig, war nur ne Frage. Und nachdem ich dem Unternehmen MEINE Zusage gegeben hatte, erschien es mir nur fair, mich nicht weiter umzuschauen. Dass es so lange gedauert hat, weiß ich jetzt im Nachhinein, vorher war immer von Tagen die Rede.
soedergren am 21. April 2009 12:14 Sorry, das wird nicht funktionieren...

weiss nicht obs da irgedwas rechtliches gibt, aber willst du wirklich irgendwo arbeiten wo man dich eigentlich nicht haben will?

Gar keine. Ohne schriftlichen Vertrag hast Du nichts in der Hand.
Das stimmt - so pauschal - nicht.
ist so nicht richtig. Es gibt auch mündliche Verträge, die Bestand haben. Schwierig ist immer nur die Beweislast. Deshalb die schriftliche Fixierung.