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Rechtliche Möglichkeiten bei Zusage zu Einstellung und dann Rücknahme?

gefragt von monmon82w am 21.04.2009 um 12:04 Uhr

Folgende Situation: Mitte März gab mir der Geschäftsführer einer Firma die mündliche Zusage zu meiner Einstellung - Arbeitsbeginn sollte der 1. Mai sein. Bei einem weiteren Termin handelten wir die Vertragsbedingungen aus - Probezeit, Gehalt etc. Da sich dann die Vertragsunterzeichnung verzögerte, rief ich immer wieder an und mir wurde immer wieder bestätigt, dass alles in Ordnung sein würde und klappen würde wie besprochen. Nun, Mitte April, ist der Vertrag immer noch nicht unterschrieben. Termine, die ich mit dem Unternehmen vereinbare, werden immer wieder verschoben. Ich fürchte, dass der Vertrag nicht zustande kommt! Nun habe ich mich aber seit Mitte März auf die Zusage verlassen und nur noch minimalst weitere Bewerbungen geschrieben und mich auch nicht arbeitslos gemeldet (Ende März war mein befristeter Vertrag abgelaufen).

Wenn ich nun tatsächlich doch nicht eingestellt werde bzw. die mündliche Zusage zurückgenommen wird - welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?

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Recht x 35.294 Arbeitsrecht x 2.176

Jademuschel
beantwortet von Jademuschel am 21. April 2009 12:05
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Gar keine. Ohne schriftlichen Vertrag hast Du nichts in der Hand.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 21. April 2009 12:50

Das stimmt - so pauschal - nicht.

Kommentar von passero am 23. April 2009 17:31

ist so nicht richtig. Es gibt auch mündliche Verträge, die Bestand haben. Schwierig ist immer nur die Beweislast. Deshalb die schriftliche Fixierung.


Strabahner
beantwortet von Strabahner am 23. April 2009 01:14
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Ein Arbeitsvertrag bedarf N I C H T der Schriftform (BGB). Er kann auch mündlich geschlossen werden! Es ist lediglich nach einem Monat eine Niederschrift anzufertigen!Ein Vertrag kommt Zustande, durch 2 Willensbekundungen (BGB)! Hier würde ich eine Rechtsauskunft beim Arbeitsgericht oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einholen!


anonym
beantwortet von sanbrasil am 22. April 2009 05:43
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Solange Sie den unterschriebenen Vertrag nicht bekommen, haben Sie keine Rechte. Sie können aber den Sachverhalt bei der Agentur für Arbeit erklären und ab sofort eine andere Arbeitstelle suchen, denn wenn der Arbeitgeber schon so mit Ihnen am Anfang umgeht, lässt sich keine Vertrauensbasis für eine längerfristige Beschäftigung aufbauen.


anonym
beantwortet von jen09 am 21. April 2009 12:24
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es gibt auf jeden fall sowas wie vorvertragliche Rücksichtspflichten. also wenn schon eine konkrete vertragsanbahnung stattgefunden hat, dann dürftest du, wenn dies beweisen kannst, auch einen Anspruch haben. dieses rechtskonstrukt heißt "culpa in contrahendo". gibt das mal bei wikipedia ein, da stehts ganz gut erklärt!


bitmap
beantwortet von bitmap am 21. April 2009 12:13
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Die Chancen stehen ziemlich schlecht. Aber wenn schon konkrete Vereinbarungen getroffen wurden (kommt drauf an, was vereinbart wurde), könntest du da was rausholen, weil (evtl.) schon ein mündlicher Vertrag entstand.

Kommentar von monmon82w am 21. April 2009 12:18

Genau davon gehe ich aus. Wir haben eine mündliche Vereinbarung, auch die Vertragsdetails (Probezeit, Gehalt etc.) wurden besprochen und von beiden Seiten vereinbart. Halt mündlich.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 21. April 2009 12:42

Aber 2 Gehälter werden daraus wohl nicht. Höchstens das was du noch bekämst, wenn dir der AG gleich am 1. Tag kündigen würde.


anonym
beantwortet von mialena am 21. April 2009 12:10
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da wirst du wenig bzw. keine möglichkeiten haben diese hinhaltetaktik wird gern und oft durchgeführt, manchmal müssen die eventuell zukünftigen angestellten sogar eine probezeit onné geld in kauf nehemen , dann werden sie trotzdem nicht eingestellt moderne sklaverei


soedergren
beantwortet von soedergren am 21. April 2009 12:10
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Das wäre in erster Linie ein Nachweisproblem... und da siehts nicht so gut für dich aus. Aber: du selbst schreibst "Ich fürchte, dass der Vertrag nicht zustande kommt", was ja bedeutet dass noch gar nichts passiert ist...


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 21. April 2009 12:09
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Null Möglichkeiten!


maspick
beantwortet von maspick am 21. April 2009 12:06
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Wenn du keine Zeugen oder andere Beweise hast (eMail?) - keine Möglichkeiten. Ansonsten Recxhtsanwalt - aber wie gesagt, wenn du in Beweisnotstand bist ... aussedem: Es ist demütigend und für eine solche Firma zu sarbeiten, ist Geschmackssache.

Kommentar von monmon82w am 21. April 2009 12:09

Ich gehe momentan davon aus, dass die Muttergesellschaft des Unternehmens dazwischenfunkt. Insofern habe ich den Geschäftsführer auf meiner Seite - er würde mich evtl. sogar unterstützen als Zeuge ( schließlich hat er mich angesprochen und angeworben). Weiß jemand, ob man in dem Fall, dass eine Firma eine mündliche Zusage gibt und sie zurücknimmt, irgendwelche rechtlichen Ansprüche hat - vorausgesetzt, ich kann es beweisen?


denjo2
beantwortet von denjo2 am 21. April 2009 12:06
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weiss nicht obs da irgedwas rechtliches gibt, aber willst du wirklich irgendwo arbeiten wo man dich eigentlich nicht haben will?

Kommentar von monmon82w am 21. April 2009 12:07

Nein. Aber ich hätte gerne eine Entschädigung (zB zwei Monate Gehalt), um weitersuchen zu können.

Kommentar von Fa74b24cdb663d61ba0642df1893b6absmallsonnenlady am 21. April 2009 12:12

Netter Versuch. Du bist doch selbst Schuld, wenn du deine Suche aufgrund einer mündlichen Zusage VOR Verhandlung der Rahmenbedingungen auf Eis legst.

Auch wenn du dich nicht arbeitslos meldest, ist das allein dein Problem und du kannst nicht deinen Eventuell-bald-Arbeitgeber dafür verantwortlich machen.

Und wieso eigentlich zwei Monate Gehalt als Entschädigung??? Dir ist max. ein Monat entgangen, den das AA bei rechtzeitiger Meldung bezahlt hätte.

Sind dir nachzuweisende Kosten aufgrund des Hin und Hers entstanden? Dann kannst du versuchen, diese wieder zu bekommen.

Kommentar von monmon82w am 21. April 2009 12:17

Ganz ruhig, war nur ne Frage. Und nachdem ich dem Unternehmen MEINE Zusage gegeben hatte, erschien es mir nur fair, mich nicht weiter umzuschauen. Dass es so lange gedauert hat, weiß ich jetzt im Nachhinein, vorher war immer von Tagen die Rede.

Kommentar von B0ca3fc1a0c141a0e0a3797b90eb3b01smallsoedergren am 21. April 2009 12:14

Sorry, das wird nicht funktionieren...


denjo2
beantwortet von denjo2 am 21. April 2009 12:06
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weiss nicht obs da irgedwas rechtliches gibt, aber willst du wirklich irgendwo arbeiten wo man dich eigentlich nicht haben will?


Jademuschel
beantwortet von Jademuschel am 21. April 2009 12:05
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Gar keine. Ohne schriftlichen Vertrag hast Du nichts in der Hand.


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