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Rechtliche Konsequenzen bei Widerrufung der Verweigerung (Bundeswehr)

gefragt von YackiLow am 11.10.2009 um 21:36 Uhr

Guten Abend zusammen! Habe folgendes Problem, oder mehr "Bedenken": Und zwar war ich vor 4 Jahre in der Situation, mich entscheiden zu müssen meinen Kriegsdienst zu verweigern, obwohl ich ursprünglich schon vorhatte, zum Bund zu gehen. Allerdings wurde kurz vor meinem Musterungsbescheid bei meinem Dad Blasenkrebs diagnostiziert und keiner wusste, was daraus werden würde und ich aufgrund Dessen, lieber in nächster Zeit bei meiner Familie sein wollte (was im Nachhinein für GENAU diese Zeit auch richtig war) und mich schweren Herzens gg die BW entschied. Allerdings wurde mir damals von allen Seiten gesagt, dass so eine Begründung (von wegen kranker Vater) nicht für eine Verweigerung reichen würde. Deshalb hab ich mehr oder weniger die gängigen Gründe (gewaltfrei erzgen etc) aufgelistet und damit auch verweigert. Nun ist mein Zivildienst vorbei, und ich stellte dann erfreut fest, dass es ja möglich ist, die Verweigerung zurückzuziehen. Habe ich auch gemacht und habe in 2 Wochen mein Testverfahren im ZNwG-West. Nun ist mir klar, dass ich meine Widerrufung erläutern werden muss und ich habe auch vor die wahren Begebenheiten zu schildern. Jedoch stehen ja nun in meiner damaligen Verweigerung Gründe,die im Grunde ja garnicht zutrafen. Jetzt die eigentliche Frage: Können die mir da irgendwie von wegen rechtlichen Schritten usw querkommen? Bitte um Antwort Schonmal DANKE Tom

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Bundeswehr x 1.227 Verweigerung x 40 Widerrufen x 9

anonym
beantwortet von Chrischiii am 12. Oktober 2009 12:34
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hmm gute Frage. Vllt. sagst du, dass du das geschrieben hast, wegen deinem Dad und es eigentlich nicht so war, aber du Angst hattest dann gezogen zu werden und nicht da zu sein. Vllt. vorher mal nen RA anfragen, der sich mit Wehr- und Zivildienstrecht auskennt.


anonym
beantwortet von YackiLow am 11. Oktober 2009 21:44
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Naja, habe halt verweigert, weil mein Dad gerade im Anfangsstadium seiner Krankheit war und ich die nächste Zeit lieber meiner Familie beistehen wollte. In meiner Verweigerung stehen aber offiziell die gängigen Gründe (weiss überhaupt nicht mehr, was ich da alles geschrieben habe). Nicht, dass ich den Leuten von der BW das in 2 Wochen so schildere und ich dann noch einen von wegen "Falschaussage oder so" drankriege!?


Jaunty
beantwortet von Jaunty am 11. Oktober 2009 21:40
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Da passiert nix.


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 11. Oktober 2009 21:40
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Du hast in dieser Zeit einen Sinneswandel durchgemacht, war doch so, oder???


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