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Rechtliche Frage zu Kinderbetreuung und Arbeit

gefragt von bofranzi2004bofranzi2004 am 07.06.2009 um 14:03 Uhr

Also mal folgendes, wenn man nach dem ersten Jahr zu Hause, wieder anfängt zu Arbeiten, hat man ja das Recht, auf die Stelle, die man vorher hatte, oder?

Also wenn ich 80 Std. Teilzeit war, darf ich nicht minder eingestellt werden.

Da meine eigentlich wichtigere Frage, die meisten Kindergärten haben ja eine Ganztagsbetreuung von ca. 6.45 Uhr bis 16.30 Uhr.

Wir haben aber eine Arbeitszeit von 6 Uhr bis 20.30 Uhr.

Was mache ich jetzt, wenn ich (zwar nicht alleinerziehend) aber ich bin die ganze Woche allein, da mein Mann im Ausland arbeite, ich kann ja nun nicht alle Schichten übernehmen. Kann mich mein Arbeitnehmer dazu zwingen, das ich diese Schichten trotzdem machen muss? Oder kann ich darauf bestehen, zu sagen, das ich nur von 7-16.30 Uhr eingeteilt werde.

Gibts da irgendwelche Seiten zu? Habe schon gegoogelt, aber da kommt alles andere, als das was ich eigentlich suche.


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Estell
beantwortet von Estell am 8. Juni 2009 16:49
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schau mal hier http://www.sternenstaub-hilft.de

lg


susi7906
beantwortet von susi7906 am 2. August 2009 10:27
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Du hast Anspruch auf eine TAgesmutter, die dann die Betreuung nach dem Kindergarten übernimmt. Wende Dich ans Jugendamt, die können Dir helfen! Die Bezahlung der Tagesmutter läuft übers JA genau wie beim Kiga. Du zahlst einen einkommensabhängigen Elternbeitrag ans JA und die Bezahlen dann die Tagesmutter. Eine gut ausgebildete Tagesmutter kann Dir das aber auch erzählen! In NRW würde eine Tagesmutter bei täglicher Betreuung von 4 Stunden 350 € Betreuungspauschale vom Amt bekommen. Die Elternbeitragstabelle findest Du für jedes Bundesland oder Stadt im Netz. Wichtig ist Tabelle nach KIBIZ!



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