Hallo, ich habe einen schwierigen Fall zu schildern: Mein Freund wohnt in einer 4-er-Wg. Diese wurde bis vor 3 Monaten unter einem Gemeinschaftsvertrag geführt. Also existierte ein Gemeinschaftsmietvertrag. Vor meinem Freund wohnten 2 andere Leute in dem Zimmer. Der Erstmieter zahlte Kaution ein hinterließ das Zimmer total beschädigt, forderte diese nie ein und zog einfach aus. Für ihn war die Sache geklärt. Dann zog eine Frau in das Zimmer, die aber nie beim Vermieter als Mieterin gemeldet war, renovierte und beseitigte die Schäden, hatte allerdings eine Katze, die neue Schäden verursachte (Kratzspuren). Jedenfalls zahlte sie nie eine Kaution ein und zog dann auch stillschweigend wieder aus, war also nie in einem Vertrag erfasst. Jedenfalls ist jetzt mein Freund in dem Zimmer. Die gute Zweitmieterin verlangt jetzt aber nachträglich einen Teil der Gesamt-WG-Kaution, weil sie ja das Zimmer instand gesetzt hätte. Mittlerweile ist der alte Mietvertrag aber verschwunden und es gibt neue Einzelmietverträge. Meine Frage nun: Hat die Frau Anspruch auf Kaution, die sie nie eingezahlt hat? Und bleibt mein Freund auf den Kratzspurschäden sitzen?
Danke schonmal im Voraus!
Grüße Anja

Ganz cool bleiben.
Kaution ist immer eine Sache zwischen Mieter und Vermieter - niemals zwischen Vormieter und Nachmieter.
Also: das ist nicht das Problem deines Freundes

Nach meinem Eindruck wäre zuerst zu beurteilen, ob es überhaupt ein Mietverhältnis gab.
War die Katzenmama nur kurz in der Wohnung, kann es durchaus sein, dass es sich noch nicht um ein Mietverhältnis gehandelt hat.
Aber gehen wir davon aus, dass die Dame länger in der Wohnung lebte und deshalb ein Mietverhältnis bestand.
Dann ist es nach meinem Dafürhalten uninteressant ob mit ihr ein spezieller Mietvertrag bestand oder nicht. Denn soweit es keinen eigenen Mietvertrag gab, wäre das BGB zuständig.
Das BGB wiederum sagt, dass ein Mieter keinen Anspruch auf Ausgleich oder was auch immer hat, wenn der Mieter bei Vertragsschluss den Zustand kannte und trotzdem (vorab) keine Abhilfe forderte.
Insofern hat die Dame ihre (möglichen) Rechte dadurch verwirkt, dass sie den Zustand akzeptiert hat.
Insofern würde ich die Katzenmama bitten Ihre Forderungen auf Verweise entsprechender Gesetze oder Normierungen schriftlich anzumelden, damit man sich in Ruhe qualifiziert damit auseinandersetzen kann.
Der Vermieter hat aber doch wohl den Mietvertrag, den er Euch als Kopie geben könnte, oder? Wer nicht im Vertrag stand, hat auch keine Rechte (Zweitmieterin)und bekommt auch keine Kaution oder sonstwas zurück. Muss aber auch keine Schäden beseitigen-Dein Freund muss die Kratzspuren selber wegmachen bzw bezahlen.

Wenn die Vormieterin diese Schäden zu verantworten hat, muss sie diese auch tragen. Wenn sie sich nie gemeldet hat (bei der Stadt ode rbeim Vermieter) steht sie auch nicht im glanzvollsten licht da. Doof ist nur, dass der alte Mietvertrag nicht mehr da ist, wahrscheinlich war das Wohnungsinterne Vorgehen dort festgehalten.. Ob sie Kaution fordern kann oder nicht kann ich deswegen nicht sagen. Dein Freund muss auf jeden Fall nicht für die Kratzspuren aufkommen.

''Wer kann bei einem Mietrechtsfall für eine Wg weiterhelfen?''
Anwalt für Mietrecht. Oder mal hier http://www.recht.de/phpbb/ im Forum Mietrecht fragen.
Danke für die vielen Tipps. Ich hoffe, die können sich jetzt irgendwie intern einigen.