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Rechtliche Frage-Nebenkosten!

gefragt von Mimixs2 am 06.09.2009 um 11:35 Uhr

Ich habe mich vor kurzem von meinem Freund getrennt. Ich habe bei ihm gewohnt, war da auch pplizeilich gemeldet, aber habe den Mietvertrag nicht unterschrieben, das wollte damals ganz alleine machen! Jetzt fordert er von mir Nebenkosten in Höhe von 700.- Euro! Muß ich ihm diese geben? Wir hatten eine Vereinbarung, dass er die Miete zahlt und ich das Essen! Er droht mir inzwichen auch schon mit Terror!


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Trilobit
beantwortet von Trilobit am 6. September 2009 11:37
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Hilfreichste Antwort

Drohung mit Terror ist Erpressung oder Nötigung. Terror wäre Nötigung oder Stalking/Nachstellung.

Rechtlich hast du wahrscheinlich keine Verpflichtung etwas zu bezahlen, denn auch diese mündliche Abmachung ist bindend. Ausnahmen könnte es geben, wenn er sich bei der Abschätzung der Kosten stark verrechnet hat oder du massiv Wasser, Gas oder Strom verschwendet hast.

Welche Begründung nennt er denn dafür, dass er plötzlich etwas haben will?

Kommentar von Mimixs2 am 6. September 2009 12:37

Er hat keine Begründung, er will es einfach und fertig.

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 6. September 2009 12:53

Ohne Begründung macht er also auch keine Abrechnung, und das wäre das Mindeste.

Ohne Abrechnung plus Begründung der Meinungsänderung kein Geld und fertig. Ich betrachte die Sache, gerade wenn er dir beides nicht liefert und aus der Luft gegriffene Beträge fordert, als Erpressung: "Zahle oder es gibt Terror".

Ich wäre an deiner Stelle stracks zur Polizei marschiert.


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collo
beantwortet von collo am 6. September 2009 11:36
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rechtlich hat dein früherer Freund keinen Anspruch


tabeah
beantwortet von tabeah am 6. September 2009 11:37
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musst du nicht... ist doch nichts schriftliches dokumentiert worden


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 6. September 2009 11:39
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Wenn man zur Untermiete bei einem Freund wohnt, kann man den Untermietvertrag auch so gestalten wie in der Frage geschildert: Einer zahlt die Wohnkosten, der andere die Lebensmittel - warum nicht?

Die Forderung von 700 Euro für Wohnkosten wäre dann unbegründet. (Wäre gut, wenn man die Vereinbarung - "Essen ich, Miete du" - schriftlich hätte, aber auch mündliche Verträge sind gültig.)

"Mit Terror drohen" ist in Deutschland übrigens strengstens verboten. Dafür kann man in den Knast kommen.


anonym
beantwortet von heinzboege am 6. September 2009 11:40
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Wenn Du den Mietvertrag nicht mit Unterschrieben hast und eure Vereinbarung, daß Du fürs Essen aufkommst, brauchst Du die Nebenkosten nicht bezahlen. Für seine Drohung mit Terror würde ich ihn mit einer Anzeige drohen.


RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 6. September 2009 11:38
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Gönn ihm den Spaß an seiner vermeinlichen Retourkutsche und entspann Dich! Er hat keinerlei Ansprüche und auch bei einer (höchst unwahrscheinlichen) Klage nicht die Spur einer Chance.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 6. September 2009 11:39
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Nein wieso denn, ihr habt eine Abmachung getroffen und an diese hat er sich auch zu halten.Laß dich durch seine Drohungen nicht einschüchtern,dafür gibt es auch Mittel und Wege....


OnkelMatte
beantwortet von OnkelMatte am 6. September 2009 11:39
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Lass Dir doch von Deinem Ex-Freund eine Aufstellung machen, wie er auf die 700€ kommt, das kannst Du dann mit einem Überschlag für Essen verrechnen und am Ende bekommt er 50€ und ihr streitet euch nicht wegen so nen Scheiß.


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