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Rechtliche Frage: Liegt Betrug vor?

gefragt von SunSeeker2001SunSeeker2001 am 11.10.2008 um 16:38 Uhr

Folgendes Problem:

Habe vor kurzem mit jemanden einen Kaufvertrag abgeschlossen, da er ein Internetprojekt von mir übernehmen wollte. Die Scripte & Co. hat er auch bereits erhalten. Gestern teilte mir jedoch der Käufer mit, dass er den Vertrag widerrufen müsse, da er minderjährig sei und seine Eltern ihm für den Kauf nicht zustimmen! Das Problem ist, dass er das bei Vertragsabschluss verschwiegen hat! Heute rief mich sogar seine Mutter an und wollte mir weiß machen das ich den Käufer in keinerlei Hinsicht belangen könnte.

Das Kuriose ist, dass ich nach Recherchen im Internet ein Account bei einer Community entdeckt habe, bei der er sich mit ganz anderem Geburtsdatum angemeldet hat. Lt. diesem Datum währe er nämlich volljährig. Das identische Geb-Datum hat er auch bei ICQ hinterlegt (heute nach dem Telefonat mit seiner Mutter wurde es auf einmal geändert).

Das Script hatte ich vorher übrigens bei eBay drin. Darüber schrieb er mich damals auch an und zeigte großes Interesse. (Er hatte sogar erst darauf geboten. Auktion wurde aber vorzeitig beendet da wir die Sache beschleunigen wollte.) Darf er überhaupt bieten, wenn er noch keine 18 ist?

Was soll ich davon halten? In meinen Augen Betrug der feinsten Sorte. Ich gehe zwar nächste Woche zum Anwalt , aber was haltet ihr davon?

MfG


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 11. Oktober 2008 16:53
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Ob in Endergebnis tatsächlich Betrug vorliegt, kann man so noch nicht sagen; nennen wir es Anfangsverdacht.


Zwiebelbrot
beantwortet von Zwiebelbrot am 11. Oktober 2008 16:43
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Kommt darauf an ob er "nicht geschäftsfähig" ist also unter 14 oder "beschränkt geschäftsfähig" über 16. Wenn über 16 dann klagen!

Kommentar von Simple_avatar10smallSunSeeker2001 am 11. Oktober 2008 16:48

Ja, erst ist knapp 17 Jahre alt


Doppeldieter
beantwortet von Doppeldieter am 11. Oktober 2008 16:44
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Da er noch nicht volljährig ist,darf er zwar solche Verträge nicht abschliessen "aber", da er wahrscheinlich Strafmündig ist, kann man ihn auch zur Rechenschaft ziehen.Im Zweifelsfall werden die Eltern zur Kasse gebeten. Lass Dich vom Anwalt beraten.


anonym
beantwortet von MarianneW am 11. Oktober 2008 16:43
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Das Thema gibt es ja öfters - und aus Sicht des Händler oder Verkäufers ist das natürlich Betrug. Problem ist nur einen Staatsanwalt zu finden, der den Jugendlichen deswegen dann auch belangen will und versucht dies durchzusetzen. Und natürlich könntest du auch versuchen zivilrechtlich Schadenersatz zu bekommen - aber wie gesagt, faktisch wirst du da wenig Chancen haben.


anonym
beantwortet von hjfried am 11. Oktober 2008 16:52
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Es kommt auch auf die Höhe des Betrages an. Wenn es um Beträge geht die man als Jugendlicher mit einem altersüblichen Taschengeld bezahlen kann, ist ein Vertragsabschluss auch unter 18 möglich (Taschengeldparagraph). Sonst könnten Jugendliche ja nicht einmal Lebensmittel oder CD's kaufen.

Kommentar von Simple_avatar10smallSunSeeker2001 am 11. Oktober 2008 16:53

500€


anonym
beantwortet von Rolfe am 11. Oktober 2008 20:09
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Wenn er 17 ist, kannst du ihn wegen Betruges anzeigen. Sinnvoller wäre es aber, Kontakt mit seinen Eltern und ihm aufzunehmen und Schadenersatz zu fordern - andernfalls würdest du ihn anzeigen. Diese Drohung ist in diesem Fall rechtens und erfüllt nicht den Tatbestand der Nötigung, weil ein unmittelbarer sachlicher Zusammenhang besteht. Würdest du ihn tatsächlich anzeigen, würde der Jugendliche vielleicht 20 Arbeitsstunden bekommen - und du müsstest mühselig deine Schadenersatzansprüche gerichtlich durchsetzen, was Jahre dauert und vielleicht trotzdem nichts bringt. Gibt es überhaupt schon einen Schaden? Wenn nicht, vergiss das Ganze...

Kommentar von Simple_avatar10smallSunSeeker2001 am 11. Oktober 2008 23:26

Ja, ein Schaden ist meines Erachtens bereits entstanden, da er die Scripte bereits erhalten hat.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 13. Oktober 2008 06:57
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Also das mit dem Betrug halte ich im Moment für sehr zweifelhaft; er muß Dich durch eine rechtswidrige Handlung zu einer Vermögensverfügung gebracht haben; vielleicht hat er soviel Geld zur Verfügung úm es selbst zu zahlen; nur er will jetzt nicht mehr und schiebt seine Minderjährigkeit nur vor; ich gehe jetzt auch davon aus, dass er das script unbenützt wieder zurückgeben will; wo liegt dann dein Schaden?; all das gilt es zu bedenken; zu bedenken gilt aber auch, dass Du ihm die Ware gegeben hast, ohne eine Gegenleistung sofort zu fordern;

Kommentar von Simple_avatar10smallSunSeeker2001 am 13. Oktober 2008 13:10

Häää? Hast du die Frage oben mal richtig durchgelesen?? Was du da schreibst ergibt keinen Sinn!

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 20. Oktober 2008 18:09

doch durchgelesen, hab mir meine Antwort auch sorgfältig überlegt; es ist halt nicht immer alles strafrechtlich Betrug, was man im allgemeinen Sprachgebrauch als Betrug bezeichnet; wenn er vom Vertrag zurücktritt, muss er Dir natürlich den Schaden ersetzen,der Dir entstanden ist; das ist keine Frage; aber der Betrugsnachweis ist eine der schwierigsten juristischen Aufgaben, die es gibt. Zivilrechtlich ist der Vertrag "schwebend unwirksam", das heißt, wenn die Eltern zustimmen und ihm das Geld geben ist der Vertrag von Anfang an wirksam, wenn sie nicht zustimmen ist er nicht zustande gekommen; natürlich muß er dann die bereits empfangene Leistung zurückgeben und Dich von jedem Schaden freistellen;


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