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Rechtliche Frage / Abo / zahlung per Lastschrift

gefragt von Marieke2712Marieke2712 am 28.10.2009 um 13:34 Uhr

Hallo, wenn man ein Abo abgeschlossen hat und die Zahlung monatlich per Lastschrift erfolgen soll und der "Abo-Geber" nicht abbucht, (z.B. wegen Buchhaltungsfehler) sind dann die Zahlungen später noch fällig?


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Sascher
beantwortet von Sascher am 28. Oktober 2009 13:36
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Hilfreichste Antwort

Ja, weil Du eine Gegenleistung erhalten hast, er darf Dir aber bei vorhandener Einzugsermächtigung keine Mahngebühren abknöpfen...


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anonym
beantwortet von Farseer4 am 28. Oktober 2009 13:35
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Ja sind sie. Bis zu 3 Jahren danach kann er sie geltend machen.


aschaffenburg
beantwortet von aschaffenburg am 28. Oktober 2009 13:56
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Ja sind sie natürlich ! Wenn die Rechnung z.B. dieses Jahr in 2009 ausgestellt ist und diese vergessen wird abzubuchen, verjährt sie zum 31.12.2012 um 24.00 Uhr (3 Jahre Verjährung - immer zum Ende des Jahres). Erst dann hat der Rechnungssteller keine Möglichkeit mehr, diese Forderung ggf. dir noch einzufordern. Falls doch, ist es rechtswidrig !


Qetan
beantwortet von Qetan am 28. Oktober 2009 13:35
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Selbstverständlich.


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