Marieke2712 am 28.10.2009 um 13:34 Uhr
Hallo, wenn man ein Abo abgeschlossen hat und die Zahlung monatlich per Lastschrift erfolgen soll und der "Abo-Geber" nicht abbucht, (z.B. wegen Buchhaltungsfehler) sind dann die Zahlungen später noch fällig?
Ja, weil Du eine Gegenleistung erhalten hast, er darf Dir aber bei vorhandener Einzugsermächtigung keine Mahngebühren abknöpfen...
Ja sind sie. Bis zu 3 Jahren danach kann er sie geltend machen.
Ja sind sie natürlich ! Wenn die Rechnung z.B. dieses Jahr in 2009 ausgestellt ist und diese vergessen wird abzubuchen, verjährt sie zum 31.12.2012 um 24.00 Uhr (3 Jahre Verjährung - immer zum Ende des Jahres). Erst dann hat der Rechnungssteller keine Möglichkeit mehr, diese Forderung ggf. dir noch einzufordern. Falls doch, ist es rechtswidrig !