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Rechtliche Besonderheiten Ehe Deutsche - Grieche Deutschland

gefragt von lola2009 am 22.07.2009 um 13:52 Uhr

Hallo, ich bin Deutsche und werde einen Griechen (lebt in Griechenland) in Deutschland heiraten. Natürlich möchte er sobald es geht nach Deutschland kommen, er spricht auch gut Deutsch. Kann mir jemand sagen, ob er Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wenn wir verheiratet sind? Muss er trotz EU eine Aufenthaltserlaubnis beantragen? Gibt es sonst irgendwelche rechtlichen Besonderheiten, die wir beachten müssen? Ich finde keine konkreten Infos im Internet, bin aber ja sicherlich nicht die erste in so einer Situation...:) Wäre super, wenn mir irgendjemand weiterhelfen könnte -meine zuständige Ausländerbehörde hat leider auch keine Ahnung. Vielen Dank


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Maryline
beantwortet von Maryline am 22. Juli 2009 14:05
1x
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Der Ausländer muss vor der geplanten Heirat im Normalfall ein von der zuständigen Behörde seines Heimatlandes ausgestelltes "Ehefähigkeitszeugnis" vorlegen.

"Ehefähigkeitszeugnisse" werden zur Zeit ausgestellt von Bulgarien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Japan, Kenia, Luxemburg, Mosambik, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tansania, Tschechien, Slowakei, Türkei und Ungarn.

Die Papiere müssen noch vom Griechischen ins Deutsche übersetzt werden. Alles in allem kanns a bisserl dauern.

Nach meiner Kenntnis bekommt er nur ALG, wemnn er in Deutschlan gearbeitet hat.

Kommentar von C3a6b7b5ce79ad994fd65a36c53c6ed1smallerweh am 22. Juli 2009 14:15

Stimmt dieses Zeugniss braucht man ja. Und mit dem ALG hast Du wohl auch recht.


erweh
beantwortet von erweh am 22. Juli 2009 14:02
0x
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Da in der EU Freizügigkeit herrscht, wird er keine extra Aufenthaltsgenehmigung brauchen, aber ob er ALG bekommt? Hab so meine Zweifel.

Kommentar von Saarland60 am 22. Juli 2009 14:07

Das will ich nicht hoffen. Noch nicht den einen Fuß richtig auf bundesdeutschem Boden und schon Geld der öffentlichen Hand kassieren?



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