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rechtlich??

gefragt von sweety17sweety17 am 14.04.2008 um 19:24 Uhr

wie ist das wenn die kassiererin da sie mit jemand redet, und dadurch abgelenkt ist mir zwenig rausgibt.

ich mache sie drauf aufmerksam aber sie möchte mir nicht glauben wie kann ich mich wehren?


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geld (22053)
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koira1975
beantwortet von koira1975 am 14. April 2008 19:25
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Du kannst darauf bestehen, dass sie einen Kassensturz macht, zur Not den Filialleiter aufsuchen.


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 14. April 2008 19:26
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Kassensturz... Dein Recht.

Kommentar von Simple_avatar2smallsweety17 am 14. April 2008 19:27

sie sagte am abend ! aber da ich den chef kene hab ich mein geld wieder aberr wie ist es generell


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 14. April 2008 19:26
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Sag freundlich aber bestimmt, daß du definitiv zu wenig rausgekriegt hast und sie soll bitte das Geld in der Kasse nachzählen. Und das muß sie dann auch sofort machen. Und wenn da tatsächlich zu viel drin ist, wird sie nicht lang diskutieren und dir das fehlende Wechselgeld geben.


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 14. April 2008 19:27
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Wenn du das direkt an der Kasse feststellst, kannst du darauf bestehen das sie einen Kassensturz macht. Wende dich dann gleich mit Zeugen (hinter dir stehende)(bekommen das ja mit) an den Marktleiter!


anonym
beantwortet von Regenmacher am 14. April 2008 19:27
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Lass den Filialleiter oder Inhaber kommen. Dann soll ein Kassenabschlag gemacht werden, danach sieht man, wenn zu viel Geld in der Kasse ist.


mcchris
beantwortet von mcchris am 14. April 2008 19:27
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Am besten verlangst du den Geschäftsführer, und der soll einen Kassasturz machen. Wenn dir die Kassiererin zu wenig herausgegeben hat, muss um das mehr in der Kassa sein.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 14. April 2008 19:27
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lass den geschäftleiter antreten und dann soll er entscheiden.

jedenfalls muss die sache geklärt werden, auch mit einer zwischenabrechnung und kassensturz.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 14. April 2008 19:27
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Geschäftsleitung verlangen, Vorfall schildern.

Manchmal bekommst du die Differenz, wenn sie gering ist, einfach ausbezahlt - aus Kulanz.


tradaix
beantwortet von tradaix am 14. April 2008 21:28
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Ergänzend: Wechselgeld falsch gegeben / Wer ist im Recht? http://kuerzer.de/VtMnNmSYt


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 14. April 2008 21:19
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Du kannst auf jeden Fall auf einem sofortigen Kassensturz bestehen. Meine Freundin ist Kassiererin, sie sagt, dass ist das Recht des Kunden.


Qetan
beantwortet von Qetan am 14. April 2008 22:46
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Kassensturz machen lassen, unter Zeugen.


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