Rechtfrage

gefragt von markustheone am 02.07.2009 um 11:59 Uhr

Hallo !

Und zwar ich habe folgendes Problem . Ich habe ab 21.08.09 (Freitag) bis 11.09.09 ( Freitag) Urlaub lt. meiner Chefin muss ich das Wochende vor Urlaubsantritt arbeiten , habe aber danach das Wochende frei (12+13.09.09). Jetzt kam sie zu mir und meinte dass 4 freie Wochenden vor dem Team nicht erklärbar seien und ich daher am 13.09.09 mit einem 12er Dienst wieder arbeiten muss. Alle anderen haben aber frei ???

Darf sie das machen , oder gilt diese Regel dann auch für mich trotz der 3 Wochen Urlaub ??? ??? ?

Wäre für Hilfreiche Tipps dankbar :°_

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Recht x 38.327 Urlaub x 10.460

anonym
beantwortet von tommib am 2. Juli 2009 12:02
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da die Wochenenden bei Dir zur Regelarbeitszeit gehören ist das in Ordnung.


eddali
beantwortet von eddali am 2. Juli 2009 12:01
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kann die frage nicht ganz nachvollziehen,ab 11.8 hast urlaub bis 11.9 und dann am 12 u. 13.9 arbeiten...wo ist das problem?

Kommentar von yildiz1 am 2. Juli 2009 12:06

er fragt nach, weil er normalerweise das we nach dem urlaub frei hätte, wahrscheinlich hat er auch dann so den urlaub genommen, um die freien tage auch zu bekommen - zumindest hab ichs so verstanen


anonym
beantwortet von yildiz1 am 2. Juli 2009 12:01
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was steht denn in deinem arbeitsvertrag? müsste doch dort erklärt sein? schau nochmal nach


emser
beantwortet von emser am 2. Juli 2009 12:05
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Eigentlich müsste das in Ordnung gehen, dass du das Wochenende nach deinem Urlaub arbeitest. Du hast vorher die WE frei, dann bist du halt nach dem Urlaub wieder dran. Wieviel WE mußt du denn im Monat arbeiten? Eins oder zwei? Aber es ist schon fair, den anderen gegenüber, wenn du nach deinem Urlaub das WE übernimmst.

Kommentar von markustheone am 2. Juli 2009 16:26

Andere Mitarbeiter haben alle 2 frei , normalerweise müsste ich 2 Arbeiten und 2 frei (lt. Gesetz).


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