Ich habe bei einem Reiseveranstalter für eine Woche ein Hotelzimmer gemietet gehabt. Dieser hat mich jetzt 4 Tage vor Reiseantritt darüber informiert, dass er mich umquartieren muss, da im besagten Zimmer Wartungsarbeiten durchgeführt werden müssten. Man hat mir zwar ein gleichwertiges Zimmer in einer anderen Anlage zur Verfügung gestellt, wofür ich auch zugestimmt hatte, da ich ja trotzdem den Urlaub antreten wollte, aber kann ich nicht trotzdem eine Reisepreisminderung verlangen, da ich ja nicht das vereinbarte Zimmer bekommen habe?

Eher nicht.
Ein gleichwertiges Zimmer stellt normalerweise keinen Reisemangel dar; hinzu kommt hier, daß Du vor Antritt der Reise zugestimmt hast.
Darüberhinaus sehen die meisten Vertragsbedingungen die Unterbringung in gleichwertigen Unterkünften ausdrücklich vor.
Doch, das kannst du tun. Obwohl du der Änderung zugestimmt hast, tatest du dies jedoch nur, um deinen Urlaub durch führen zu können. Sozusagen eine „Zwangslage“, keine einvernehmliche Einigung. Somit hat der Reiseveranstalter seine vertraglich zugesicherte Leistung nicht vollständig erfüllt.
WolfRichter am 5. Mai 2008 21:42 Das, was Du zur Zwangslage schreibst, stimmt natürlich grundsätzlich; aber hier geht es ja um eine gleichwertige Unterkunft.