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Rechtfertigt eine kurzfristige Umquartierung in ein anderes Hotel eine Reisepreisminderung?

gefragt von baluderbaer am 05.05.2008 um 21:19 Uhr

Ich habe bei einem Reiseveranstalter für eine Woche ein Hotelzimmer gemietet gehabt. Dieser hat mich jetzt 4 Tage vor Reiseantritt darüber informiert, dass er mich umquartieren muss, da im besagten Zimmer Wartungsarbeiten durchgeführt werden müssten. Man hat mir zwar ein gleichwertiges Zimmer in einer anderen Anlage zur Verfügung gestellt, wofür ich auch zugestimmt hatte, da ich ja trotzdem den Urlaub antreten wollte, aber kann ich nicht trotzdem eine Reisepreisminderung verlangen, da ich ja nicht das vereinbarte Zimmer bekommen habe?


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 5. Mai 2008 21:23
2x
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Eher nicht.

Ein gleichwertiges Zimmer stellt normalerweise keinen Reisemangel dar; hinzu kommt hier, daß Du vor Antritt der Reise zugestimmt hast.

Darüberhinaus sehen die meisten Vertragsbedingungen die Unterbringung in gleichwertigen Unterkünften ausdrücklich vor.


anonym
beantwortet von merlin34 am 5. Mai 2008 21:19
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Doch, das kannst du tun. Obwohl du der Änderung zugestimmt hast, tatest du dies jedoch nur, um deinen Urlaub durch führen zu können. Sozusagen eine „Zwangslage“, keine einvernehmliche Einigung. Somit hat der Reiseveranstalter seine vertraglich zugesicherte Leistung nicht vollständig erfüllt.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 5. Mai 2008 21:42

Das, was Du zur Zwangslage schreibst, stimmt natürlich grundsätzlich; aber hier geht es ja um eine gleichwertige Unterkunft.



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