Frage von KSchmidtxx 17.12.2012

Rechtens?BFS risk & collection GmbH

  • Antwort von rainerendres 17.12.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Komme aus der Inkassobranche

    Dort wird gerne Gebührentechnisch getrickst bzw auf Unkenntnis gehofft

    Gib mal Infos zur Forderung

    Hauptforderung beim Onlineshop ist wieviel ?

    Es handelt sich nicht um einen Lastschriftstorno ?

  • Antwort von kevin1905 17.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Rechtens sind Inkassogebühren schon, durchsetzbar allerdings zumeist nicht.

    Wenn er einfach die ursprüngliche Forderung zzgl. Zinsen und 2,50 € pro Mahnung an den ursprünglichen Gläubiger zahlt, so ist die Sache aus der Welt und er kann dem Inkassobüro einen Widerspruch über die Gebühren mit Zahlungsnachweis der Hauptforderung schicken.

    Die werden dann noch ein wenig quängeln weil sie nicht gerne umsonst arbeiten wollen, ist aber deren Problem.

  • Antwort von KSchmidtxx 17.12.2012

    Also es handelt sich hier um eine CD bei Amazon ca 38 € hat diese gekostet per Rechnung bestellt. Mehr weiß ich leider auch nicht, das ganze müsste jetzt ca. 2 Monate sein :(

  • Antwort von grinsefisch 17.12.2012

    kosten des mahnwesens dürfen nicht dem kunden in rechnung gestellt werden, da gibts ein gerichtsurteil zu.

    es wär am besten, die 83 klötze zu zahlen und fertig. diese aufschieberei bringt einem nur scherereien und stress, sieht man ja jetzt.

    wenn ihr euch nicht sicher seid, ob die 83EUR gerechtfertigt sind:
    alle unterlagen einsammeln und zur verbruacherzentrale. die können euch dann sagen, was davon gefordert werden kann und was die firma nicht in rechnung stellen darf.

Diese Frage und Antworten teilen:

Verwandte Fragen

Fragen Sie die Community –

anonym und kostenlos!