Rechtens?BFS risk & collection GmbH
Hallo, mein Freund hat bei in einem Onlineshop etwas bestellt und nicht bezahlt. Grrr... Scheinbar hat er schon Mahnungen erhalten. Heute ist mir ein Brief aufgefallen mit der überschrift RATENANGEBOT von der o.g. Firma. Die verlangen von ihm entweder bis zum 20.12.2012 83,00€ zu bezahlen, also die doppelte Summe schon mittlerweile, es waren eigentlich 40 € :( Oder die Summe in 3Raten zu begleichen in je 37,72 also insgesamt 113,16€ + monatliche Kontoführungskosten von 2,50€. Ist das denn rechtens, also 30€ mehr wenn auf Raten bezahlt wird?
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Komme aus der Inkassobranche
Dort wird gerne Gebührentechnisch getrickst bzw auf Unkenntnis gehofft
Gib mal Infos zur Forderung
Hauptforderung beim Onlineshop ist wieviel ?
Es handelt sich nicht um einen Lastschriftstorno ?
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Rechtens sind Inkassogebühren schon, durchsetzbar allerdings zumeist nicht.
Wenn er einfach die ursprüngliche Forderung zzgl. Zinsen und 2,50 € pro Mahnung an den ursprünglichen Gläubiger zahlt, so ist die Sache aus der Welt und er kann dem Inkassobüro einen Widerspruch über die Gebühren mit Zahlungsnachweis der Hauptforderung schicken.
Die werden dann noch ein wenig quängeln weil sie nicht gerne umsonst arbeiten wollen, ist aber deren Problem.
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Also es handelt sich hier um eine CD bei Amazon ca 38 € hat diese gekostet per Rechnung bestellt. Mehr weiß ich leider auch nicht, das ganze müsste jetzt ca. 2 Monate sein :(
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kosten des mahnwesens dürfen nicht dem kunden in rechnung gestellt werden, da gibts ein gerichtsurteil zu.
es wär am besten, die 83 klötze zu zahlen und fertig. diese aufschieberei bringt einem nur scherereien und stress, sieht man ja jetzt.
wenn ihr euch nicht sicher seid, ob die 83EUR gerechtfertigt sind:
alle unterlagen einsammeln und zur verbruacherzentrale. die können euch dann sagen, was davon gefordert werden kann und was die firma nicht in rechnung stellen darf.
Also es handelt sich hier um eine CD bei Amazon ca 38 € hat diese gekostet per Rechnung bestellt. Mehr weiß ich leider auch nicht, das ganze müsste jetzt ca. 2 Monate sein :(
Die Gebühren sind zwar erlaubt aber nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig und werden deshalb nicht eingeklagt
ICH würde das Inkassoschreiben zunächst ignoieren und unangekündigt die unstrittige Hauptforderung von 38 € plus pauschal 6 € auf das bekannte amazonkonto überweisen (nicht aufs Inkassokonto)
Im Verwendungszweck im Überweisungsträger eintragen : Die amazon rechnungs bzw Kundennummer und "Hauptforderung"
und aufs kommende Inkassoschreiben- in welchem man versucht die Gebühren zu " begründen" - warten - dann wieder hier posten
http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/