
Hallo
Zu dieser Frage gibt es erschöpfende Antworten im Securityblog unter http://doorman.over-blog.de
Viel Spaß beim Lesen wünscht
The Doorman

eigentlich wenig rechte, auf privatem gelände oder auch in einkaufscentren haben sie hausrecht, sie können dich also des platzes verweisen. Sie haben keine hoheitliche kompetenzen, also keine polizeigewalt, was manche von denen aber immer meinen und sich so geben.
Jo find ich auch immer lustig das die sich immer auf den 32er berufen und das ganz stolz erzählen. Egal ob sie zu einer Sachbeschädigung oder ähnliches gerufen werden. das war Notwehr.....
Volker13 am 31. Oktober 2009 18:49 So was kann man ja auch nur schreiben, wenn man von tuten und blasen keine Ahnung hat
sagt wer ich habe selber 10 jahr bei einer Sicherheitsfirma gearbeitet und meine Werkschutzfachkraft gemacht. Und Fakt ist: das Parkplatzwächter Leute zusammenschlugen weil sie deren Privatfahrzeuge fast beschädigt hätten.. Und als Rechtfertigung erzählten sie den Beamten ganz Stolz ich habe gesehen wie sie das Auto "angriffen" das war Notwehr.... und das passiert leider immer wieder.

§§ 34,34,35 StGB; §§ 227-229 BGB, §§ 859,860,904 BGB; § 127 Abs. 1 StPO Das sind die sog. Jedermann/Ausnahmerechte

Haben kaum Rechte - die kannste überall filmen. Die machen immer alles falsch!
Volker13 am 31. Oktober 2009 18:27 Das ist falsch