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Rechte und Pflichten einer Stiefmutter

gefragt von Alex247Alex247 am 28.03.2009 um 11:37 Uhr

Hallo,

welche Rechte und "Pflichten" hat Eurer Meinung nach eine Stiefmutter in Bezug auf ihr fast erwachsenes Stiefkind? Wie sollte sie sich ihm gegenüber verhalten wenn er bei ihr und seinem Vater wohnt? Sollte sie sich in die Erziehung einmischen, Regeln aufstellen (soweit das noch nötig ist), hat sie ihm was zu sagen oder nicht? Sollte sie im Gegenzug dafür auch seine Wäsche waschen wenn sie die ihrer eigenen Kinder und die des Mannes auch wäscht, für ihn mitkochen, sich ein bisschen um ihn sorgen? Oder hat sie ein Recht auf das Mit-Erziehen, aber keinerlei Verpflichtungen dem Stiefkind gegenüber? Oder weder noch? Was meint ihr?

12 Stimmen : Rechte und Pflichten (10) ; Nur Rechte (0) ; Nur Pflichten (0) ; Weder noch (0) ; Sonstiges (2)
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miniwo
beantwortet von miniwo am 28. März 2009 11:41
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Wenn das Kind meines Partners bei mir wohnt, sollest Du alle Rechte und Pflichten haben. Es ist klar, dass man die Wäsche mitwäscht und auch für das Kind kocht, ein offenes Ohr hat,etc. Es ist auch normal das man miterzieht, weil man sich auch nicht auf der Nase rumtanzen lassen muss. Das Stiefkind hat aber genauso Rechte und Pflichten. HElfen im Haushalt und sich an Regeln halten.

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Kommentar von Simple_avatar2smallMorpheus99 am 28. März 2009 11:47

>> Das Stiefkind hat aber genauso Rechte und Pflichten. HElfen im Haushalt und sich an Regeln halten.

Richtig :-)

Kommentar von 93ecfa23eb5fb4126631981258a5c52esmallAlex247 am 28. März 2009 12:01

Das ist ja selbstverständlich

Kommentar von 87a73daddebd4175e34986d199114d40smallminiwo am 28. März 2009 13:43

Was frägst dann? gg Ich denke ma so wie Du schreibst, dass du das Kind bist. Wenn Deine Stiefmutter das nicht so handhabt dann is das sehr traurig!


Morpheus99
beantwortet von Morpheus99 am 28. März 2009 11:40
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nachdem sie bei der Heirat gewusst haben sollte worauf sie sich einlässt, sollte sie sowohl die Rechte als auch die Pflichten (genauso wie ein Elternteil sie nun mal hat) mit übernehmen.

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oleandra
beantwortet von oleandra am 28. März 2009 11:38
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haben Stiefmutter und das Stiefkind

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favori
beantwortet von favori am 28. März 2009 11:40
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beides
so wie das stiefkind dort wohnt hat es pflichten und auch rechte genauso auch die stiefmutter. mit der erziehung ist es schwierig. erstmal sind es regeln die da sein sollten und auch eingehalten werden sollten.

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anonym
beantwortet von JessiB1985 am 28. März 2009 11:38
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rivabella
beantwortet von rivabella am 28. März 2009 21:36
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Ich bin mir da, ehrlich gesagt, etwas unsicher. Natürlich müssen in einem Haushalt mit 5 (?) Personen gewisse Regeln aufgestellt und auch eingehalten werden. Sicherlich sollte eine Stiefmutter ihren fast erwachsenen Stiefsohn nicht schlechter behandeln, als ihre eigenen Kinder, so der Stiefsohn nicht widerspenstig und bockbeinig reagieren sollte.

Auch Du musst Dich ein wenig anpassen und Rücksicht nehmen. Leben und leben lassen, Toleranz und Nachsicht üben und dabei das "Leben" nicht vergessen.

Deine Stiefmutter sollte schon für Dein leibliches Wohl sorgen, was das Essen und auch die Wäsche angeht, im Gegenzug bügelst Du ja auch mal die Wäsche, habe ich gelesen ;-)

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bigfoot76
beantwortet von bigfoot76 am 28. März 2009 19:21
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hansemann
beantwortet von hansemann am 28. März 2009 12:32
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Praline
beantwortet von Praline am 28. März 2009 11:41
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maspick
beantwortet von maspick am 28. März 2009 11:39
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Was für eine Frage ! Darüber muß man doch nicht nachdenken. Das ist das Kind deines Mannes, es lebt bei euch. So what ? Alle Pflichten hast du und "Rechte" wie eine andere Mutter auch.

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Kommentar von 93ecfa23eb5fb4126631981258a5c52esmallAlex247 am 28. März 2009 11:41

Ich bin nicht die Stiefmutter;-)


anonym
beantwortet von Lissa am 28. März 2009 11:39
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Also ich würde mich bedanken, wenn ich einen großen Bengel in meinem Haushalt haben würde, der Ansprüche stellt, aber selbst keine erfüllen möchte.

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Kommentar von 93ecfa23eb5fb4126631981258a5c52esmallAlex247 am 28. März 2009 11:40

und würdest Du Dich auch bedanken, wenn Du der Bengel wärst und Deine Stiefmuttr über Dich bestimmen will, aber Dich ansonsten wie einen Aussätzigen behandelt?

Kommentar von Lissa am 28. März 2009 11:46

Wie wäre es mit einer Familienkonferenz?

http://www.familienhandbuch.de/cmain/fAktuelles/aTeilfamilien/s_388.html

Es wäre sinnvoll, die Frage direkt unter Einbeziehung aller Familienmitglieder zu klären.

Kommentar von 2ae4215d8ddc739b3321d04783ba795asmallmaspick am 28. März 2009 11:41

Wo steht etwas, das diese Antwort gerechtfertigt ?

Kommentar von Lissa am 28. März 2009 11:42

Das war meine erste Reaktion, als ich die Frage las.


nilotak
beantwortet von nilotak am 31. März 2009 10:56
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