Rechte und Pflichten bei lebenslangem Wohnrecht
Hallo,
wir haben nach dem Tod meines Schwiegervaters das vorhandene Haus per Schenkung von meiner Schwiegermutter überschrieben bekommen und ihr ein lebenslanges Wohnrecht, im Grundbuch eingetragen, gewährt. Jetzt haben sich die Lebensumstände meiner Schwiegermutter insofern geändert, dass sie mit ihrem neuen Lebensabschnittsgefährten in eine neue, andere Wohnung zusammenzieht. Sie zieht also freiwillig aus der für sie zur Verfügung stehenden Wohnung aus. Welche Pflichten und Rechte hat sie jetzt noch an der Wohnung? Darf ich den Wohnraum nutzen? Darf ich bauliche Veränderungen vornehmen? Muß sie die Wohnung komplett räumen, also keine Möbel "einlagern"?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
7 Antworten
Es kommt auf das Wohnrecht an. Ist es ein lebenslanges, dann ziehst du den Kürzeren. Dann kann sie verlangen, dass die Wohnung leer bleibt, für den Fall, dass sie wieder einziehen könnte. Da müsst ihr darüber sprechen und das Wohnrecht gegebenenfalls ändern lassen, was aber für dich mit erheblichen Kosten verbunden sein kann (sie kann verlangen, dass du ihr den Wohnwert ausbezahlst).
Es gibt auch ein bedingtes Wohnrecht, welches besagt, wenn der Wohnrechtinhaber umziehen sollte, es erlischt.
Du musst in die Urkunde gucken und mit deiner Schwiegermutter reden.
Eine entscheidende Frage ist: Wohnrecht oder Nießbrauch?
Ein Wohnrecht darf Sie zunächst erstmal selbst nur zum Wohnen nutzen - auch mit einem Lebenspartner. Dieses Recht kann Sie, solange Sie lebt, jederzeit wieder geltend machen. Sie kann dort auch eine Zweitwohnung beibehalten und den Wohnraum nur zur Lagerung von Möbeln nutzen. Ggf. ist auch eine Verwirkungsklausel Bestandteil des Notarvertrages...?
Bei einem Nießbrauch dürfte Sie die Wohnung sogar vermieten und sich an den Mieteinnahmen "bereichern".
In beiden Fällen wird ein klärendes Gespräch helfen. Evt. ist die Schwiegermutter ja zum Verzicht auf das Wohnrecht bereit?
Das ist korrekt.
Siehe hier:
http://www.recht24.de/a/was-ist-ein-lebenslanges-wohnrecht-bzw.-nutzungsrecht
Es muss genau geregelt werden, wie das Wohnrecht aussieht. Wenn nur ein Wohnrecht allgemein festgelegt ist kann sie es auch als Lagerfläche nutzen. Was meiner Meinung nach euch gegenüber aber Schikane wäre, da ihr es in der Zeit ja nicht vermieten könnt (oder wie auch immer ihr die Wohnung nutzen wollt).
Ich finde hier einfach keine Schikane, sooft ich auch deine Antwort durchlese!
Es kommt darauf an, ob es sich um ein Wohn- oder Wohnungsrecht handelt. Beim Letzteren ist der Eigentümer von der Benutzung ausgeschlossen.
Die Rechte ergeben sich grundsätzlich aus dem Vertrag, der zwischen Dir und Deiner Schwiegermutter abgeschlossen wurde. Hier sollte auch geregelt sein, ob Deine Schwiegermutter die WOhnung evtl. auch weitervermieten darf, wenn sie sie selber nicht nutzt.
... und Beides würde den Fragesteller zu paktisch NICHTS in der Wohnung der Schwimu berechtigen!