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Rechte & Pflichten bei Webprogrammierung???

gefragt von zurfragebittezurfragebitte am 30.05.2009 um 1:41 Uhr

Hallo in die Runde..

ich bräuchte bitte eine korrekte Quelle, auf die ich zurückgreifen kann.

A bestellt einen Programmierer B und bezahlt ihn dafür, dass Programmierer B die Grafiken von Designerin C zur Programmierung einer neuen Website verwendet. A wird zum Domaininhaber. Die geschäftliche Domain lief ca. 1 Jahr lang unter den Inklusivdomains von Programmierer B, weil Domaininhaber A "von Tuten und Blasen" keine Ahnung hat. Nun hat Programmierer B einfach mal so unangekündigt die Domain in Transit gegeben bei denic.de. Woraufhin ein Providerwechsel fürs Webhosting stattfinden musste auf die Schnelle. Jetzt hat Domaininhaber die www.xxxx.de nun auf seinen Namen laufen, allerdings gibt es keinen Content für die Website. Programmierer B verkündet noch gross, er würde alles komplett umziehen lassen. Ist bis jetzt jedoch nicht passiert. Auf Mails reagiert er schleppend, etc. Login-Files zeigen, dass er bisher nichts wirklich Produktives gemacht hat.

Wie sind die Pflichten eine Programmierers? Wenn er bezahlt wurde für die Website-Programmierung, ist er denn rechtlich auch dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass man an die Inhalte kommt, für die er bezahlt wurde? Letztendlich sind die Contents (Texte, Grafiken, etc.) nicht sein gedankliches Eigentum Er hat lediglich den technischen Ablauf gemacht.

Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe.


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anonym
beantwortet von gremlin241290 am 30. Mai 2009 01:42
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Rechtsberatung?

Kommentar von Simple_avatar7smallzurfragebitte am 30. Mai 2009 01:46

Gute Idee, aber ich brauche wirklich erstmal nur ein "ja" oder ein "nein" zu der Frage

"Wenn er bezahlt wurde für die Website-Programmierung, ist er denn rechtlich auch dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass man an die Inhalte kommt, für die er bezahlt wurde? "

:)))


anonym
beantwortet von mzmario am 30. Mai 2009 01:44
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geh doch zu einen rechtsverdreher

maßgebnd ist außerdem was vereinbart wurde


anonym
beantwortet von bartmuecke am 30. Mai 2009 02:14
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Das kommt darauf an, was vertraglich zwischen A und B geregelt war. Sollte B nur die Programmierung machen oder hat er auch das Hosting und die Administration als verltragliche Leistung übernommen. Wenn er nur für die Programmierung bezahlt wurde, kann er seine Daten auch auf einer CD/DVD oder per Mail ausliefern. Er muss sich nicht um die Verfügbarkeit im Inet kümmern. Hosting kostet üblicherweise monatliche Gebühren. Wenn A diese nicht gezahlt hat, gibt es keinen Anspruch, dass die Website im Netz steht.


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