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Rechte in einer Wohnung - Wie laut darf ich sein??

gefragt von Play4FunPlay4Fun am 28.01.2009 um 16:53 Uhr

Rechte in einer Wohnung... Wie laut darf ich sein??


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Aristella
beantwortet von Aristella am 28. Januar 2009 16:54
8x
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6-22 Uhr Zimmerlautstärke und dazwischen Ruhe.

Kommentar von Simple_avatar2smallaurelia1212 am 28. Januar 2009 16:54

DH

Kommentar von D6b06b4331f88b9ba16e9d70a6cd3d6dsmallPianoman81 am 28. Januar 2009 16:57

falsch. du kannst ja auch bohren, stemmen, klavierüben.... und das ist alles nicht zimmerlautstärke. nur die ruhezeiten sind zu beachten. 8-12 und 14-22 uhr kannst du tun was du willst. DANACH zimmerlautsärke

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 28. Januar 2009 17:20

bestimmte Dinge sind rund um die Uhr nur in Zimmerlaustärke zugelassen. Dazu gehören z.B Musik hören, Fernseh schauen usw.

Kommentar von Ba3360897280f0c8272d592914f82463smallsapientisat am 29. Juni 2009 19:36

Du solltest mal zuerst die Lärmschutzverordnung deiner Gemeinde ,ggf. auch Bundesland lesen, dann wirst du deinen Kommentar evtl. berichtigen müssen! VG S


schildi
beantwortet von schildi am 28. Januar 2009 16:54
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Zimmerlautstärke


stef1601
beantwortet von stef1601 am 28. Januar 2009 16:55
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so leise das es niemanden stört! Kommt auf die Bauart an, wenn man sowieso nichts durch WÄnde hört kann man lauter sein sonst halt nicht.


Berserker
beantwortet von Berserker am 28. Januar 2009 16:55
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Zimmerlautstärke un Nachtruhe.


Lena101
beantwortet von Lena101 am 28. Januar 2009 16:55
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Nur so laut, dass andere Hausbewohner nicht gestört werden. Das gilt rund um die Uhr.


kimmo
beantwortet von kimmo am 28. Januar 2009 16:58
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So laut dass du nicht die anderen störe und die Vorschriften des Hauses beachtest.


mugie77
beantwortet von mugie77 am 28. Januar 2009 17:18
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ja die vorschriften im mietvertrag sind geltend manche dürfen sogar am we nicht waschen zimmerlautstärke ist rund um die uhr das gilt besonders für musik


sapientisat
beantwortet von sapientisat am 29. Juni 2009 19:38
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Hallo, überprüfe deinen Mietvertrag und lies die Lärmschutzverordnung der Gemeinde oder Stadt in der du wohnst. Dann bist du auf der sicheren Seite. VG S


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