Meine Vermieter bzw. die verwaltende Immobiliengesellschaft verlangt von mir, nach nur 15 Monaten Miete, die komplette Wohnung zu renovieren. Dass ich Wände streichen und kleine Löcher schließen muss, ist vollkommen in Ordnung. Sie verlangt aber auch, dass ich Parkett abschleife und versiegel. Problem war ein dunklerer Fleck im Wohnzimmer, weil ich dort immer auf der Couch gesessen habe und meine Hausschuhe dort abgestellt waren. Auch Kratzer im Flur wurden angemahnt.
Mir ist der Umfang der Anmerkungen zu groß, vor allem beim Boden. Das sind erstens normale Nutzungserscheinungen, die nach 1 Jahr Miete normal sind. Zweitens steht im Mietvertrag, dass die Renovierung des Bodens erst nach 5 Jahren zu erledigen ist.
1) Der letzte Punkt ist meines Wissens nach nichtig. Aber kann ein Vermieter die Kaution sperren, weil er die Wohnung nicht frei gibt, obwohl genügend Interessenten die Wohnung im ausgebesserten Zustand übernehmen wollen? 2) Kann der Vermieter verlangen, dass ein Fachmann die Ausbesserungen vornimmt? Wir haben selbst gestrichen. 3) Und kann der Vermieter von uns verlangen, die komplette Wohnung zu sanieren? Wir haben bislang 400 Euro ausgegeben (Farbe, Fachmann für Parkettboden, etc.). Nun will er für weitere 400 Euro einen eigenen Fachmann beauftragen. Das riecht nach Abzocke!!!
Vielen Dank für die Unterstützung!!!

Streichen mußt du garnicht mehr. Haben die bei mir auch versucht über Mieterhöhung sogar. Das BGH-Urteil ist im Internet zu finden. Auf jedenfall ein Mieterschutzbund einschalten, besser ist das.
1) Die Kaution kann er sperren, wenn den Bedingungen im Mietvertrag nicht genuegt wird. Nachmieter spielen keine Rolle.
2) Ausbesserungen durch den Fachmann koennen nur verlangt werden, wenn das festgeschrieben wurde. Wenn im Vertrag steht, dass der Mieter fuer die Renovierung verantwortlich ist, versteht sich das nicht von selbst.
3) Ich weiss nicht, was Du unter Sanierung verstehst, aber im eigentlichen Wortsinn kann er das nicht verlangen, sondern lediglich Schoenheitsreparaturen.
Empfehlung meinerseits: Mieterschutzbund einschalten, um eine neutrale Instanz zu haben, die vermitteln kann.
Ich habe gelesen das das nicht nötig ist sondern Küchen alle 3 Jahre Wohnzimmer alle 5 Jahre usw...So auch beim Auszug...Da ich aber nicht soicher bin:Mieterschutzbund fragen.

Anwalt oder Mieterbund. Der Verwalter klingt nicht so, als würde er sich mit einem einfachen "Das ist aber anders" von Euch zufrieden geben.
ein schöner nick mit einem weisen rat
Also ich empfehle Mitglied beim Deutschen Mieterschutzbund zu werden. Aufnahmegebühr 60,- Euro inkl. erste Jahresgebühr. Dann jährlich 50,- Euro. Nach drei Monaten hast Du dort auch eine Rechtschutzversicherung. Aber die ehrenamtlichen Anwälte dort, stehen Dir mit Rat und Tat zur Seite. Sie setzen gegen eine geringe Gebühr (10,-Euro) auch Schreiben auf etc. Ich werde mit meinem Anliegen jetzt auch wieder dorthin gehen. Du kannst dort auch Deine Nebenkostenabrechnung prüfen lassen. Lieber Gruss morcheeba
Bemängeln kann ein Vermieter nur Beschädigungen, keine Abnutzung. Dabei müsste man wissen welches Ausmaß die Kratzer im Flur haben. Aus der Ferne kann das niemand beurteilen. Und zum Wohnzimmer: Wenn der schwarze tatsächlich von Hausschuhen stammt, dann bekommt man den doch irgendwie weg. Ich würde mich im Handel erkundigen. Es gibt sicher speziell für Parkett Reinigungsmittel, mit denen man den Fleck evtl. entfernen könnte. Es sei denn der Fleck stammt von Nässe. Flecken, die ausschließlich von Schuhen stammen, bekommt man i.d.R. weg. Das ganze Wohnzimmer abzuschleifen, damit wird der VM ganz sicher nicht durchkommen, wenn der Fleck klein ist.
Wie kann man nur? Ja und was wollt Ihr jetzt von uns? Erst anfangen und dann?
Grundsätzlich hat ein Mieter mit einer Renovierung nichts aber auch gar nichts zu tun. Er ist allenfalls für Schönheitsreparaturen zuständig, ein gewaltiger Unterschied. Schaue in Deinen Mietvertrag, dort wurden diesbezügliche Angelegenheiten geordnet. Sollte es Kratzer geben, sind das Schäden. Diese ordnet eine Haftpflichtversicherung. Gibt es diese, dann weise Deinen Vermieter darauf hin.
Für mich ganz klar und einfach. Auszug und gut ist. Miesi darf nicht einbehalten werden. Nur für unstrittige Fälle, so der BGH. Habe gerade ein diesbezügliches Verfahren gewonnen.
Trotzdem viel Glück.
mit den antworten musst du jetzt leben....
als erstes empfehle ich einem mieterverein beizutreten, weil sich nicht alle fragen hier richtig beantworten lassen. das kostet einen kleinen jahresbeitrag und schon werden sie geholfen ;-)
zunächst ist der mietvertrag das wichtigste dokument. viele klauseln können ungültig sein. wenn ich lese, daß der boden (was an sich fraglich ist) nach 5 jahren zu erledigen ist, dann bedeutet dies eine starre zeitangabe für renovierungen. die aber ist im formularmietvertrag hinfällig durch höchstrichterliche rechtsprechung und zieht auch die hinfälligkeit einer schlussrenovierungsklausel nach sich.
schadensersatz kann er für schäden fordern, die keine normale abnutzung sind. nach abmahnung kann er auch ein unternehmen beauftragen, aber ich kann die schäden hier nicht ausreichend einschätzen. dafür kann er kaution einbehalten. ansonsten nur in angemessener höhe für nachforderungen aus betriebskostenabrechnung.
das klärst du am bestern mit einem rechtsberater persönlich ab. bilder dürften ja auch kein problem sein.
die sache mit den nachmietern hängt davon ab, ob du die kündigungsfrist eingehalten hast. offenbar wird aber versucht nutzungsentschädigung wegen nicht behandelter schaäden zu ziehen.
Dafür brauchst du keinen Anwalt! Google ein wenig, dann findest du schon das Passende. Selbstverständlich brauchst du (fast) gar nichts zu machen...
mig du hast keine ahnung. hier ist ein sack voll probleme grade mal aufgemacht worden. du solltest mal einen tag neben einem rechtsberater sitzen. das erforderliche wissen zu "ergoogeln" dürfte schwer fallen.
Deine Sorgen möchte ich haben. Es ist doch ganz einfach. Schaue in Deinen Mietvertrag. Dort wurde doch vereinbart, was genau zu tun ist. Siehe ggf. auch meine Antwort.
falsch
lies das urteil mal richtig. es geht nur um formularmietverträge. individualvereinbarungen sind möglich
also eher daumen runter