Welche Rechte hat ein Beisitzer eines Vereins?
Die Rechte und Pflichten eines Beisitzers können von Verein zu Verein ganz verschieden geregelt sein.
Entscheident ist, was in der Satzung des betreffenden Vereins steht.
Wenn man beabsichtigt, für ein Vorstandsamt in einem Verein zu kandidieren,
sollte man zunächst den Inhalt der Satzung des Vereins und dort die Funktion und die Aufgaben des Vorstandes studieren.
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Im allgemeinen keine besonderen Rechte und Pflichten, meistens nur nur dabeisein und zuhören bei den Sitzungen,
sozusagen als Zeuge, damit der Rest vom Vorstand keinen Schmu macht.
Stimmrecht bleibt gleich und mehr zu sagen hat man dort auch nicht.
Aber wie gesagt, kommt auf die Satzung drauf an.

der sitzt dabei und bekommt auch was vom Freibier....... genauer bitte
Für den ersten Teil gibbet einen Bernygummipunkt. ;-)

Kannst du das mal konkretisieren?
Ich meine: Jedes Mitglied im Vorstand hat einen bestimmten Bereich mit Aufgaben und Rechten - der Kassierer ebenso wie der Vorstand und eben auch der Beisitzer ...
Bei denen hier zB:
http://www.streckenposten.com/verein.htm
diese:
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6a Beisitzer des Vorstandes
(1) Die Beisitzer unterstützen den Vorstand bei seiner Tätigkeit.
(2) Die ersten 2 Kandidaten zur Wahl des Vorstandes, die mangels ausreichender Stimmen nicht Teil des Vorstandes werden, sind Beisitzer des Vorstandes.
(3) Das Amt des Beisitzers ist ein Ehrenamt. Die Inhaber dieses Amtes haben Anspruch auf Ersatz der im Interesse des Vereins gemachten Auslagen.
(4) Die Mitgliederversammlung kann mit 2/3 – Mehrheit einen Beisitzer abberufen.
(5) Im Falle der Beendigung des Vorstandsamtes eines Vorstandsmitgliedes vor Ablauf der Amtsdauer rückt ein Beisitzer an dessen Stelle und wird Teil des Vorstandes. Das Nachrücken in den Vorstand erfolgt entsprechend der bei der Wahl zum Vorstand erzielten Stimmen der Beisitzer untereinander. Bei der Dauer der Amtszeit des nachrückenden Beisitzers, wird die Dauer als Beisitzer angerechnet. Der wegfallende Beisitzer wird durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes ersetzt. Der durch den Vorstand benannte Beisitzer ist spätestens beim Einrücken in den Vorstand durch die Mitgliederversammlung zu bestätigen. Diese beiden Sätze gelten entsprechend, sollten Mangels Wahlkandidaten keine 2 Beisitzer gewählt werden können.
(6) Beisitzer sind nicht Teil des Vorstandes. Beisitzer haben kein Stimmrecht innerhalb des Vorstandes. Beisitzer vertreten den Verein, vorbehaltlich einer Bevollmächtigung nicht nach außen.
(7) Die Beisitzer des Vorstandes nehmen an den Sitzungen des Vorstandes teil. Der Vorstand kann die Beisitzer mit einfacher Mehrheit von der Teilnahme ausschließen. Die Beisitzer können aus ihrer Stellung heraus keine Beschlüsse fassen. Die Durchführung von Sitzungen ist nicht vorgesehen.