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Rechte beim 400 Euro Job?

gefragt von Saga28Saga28 am 15.04.2008 um 11:41 Uhr

Habe mal eine Frage zu meinem 400 Euro Job....Ich bin dort "auf Abruf" eingestellt,bekomme meine Stunden aber immer voll,mache sogar noch Überstunden....Meine Chefin meint da ich auf Abruf bin steht mir kein Urlaub zu...Stimmt das? So ist es auch bei Feietagen,sie sagt 400 Euro Kräfte bekommen keinen Feiertagszuschlag... Was steht mir denn überhaupt zu?

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Recht x 35.062 Arbeit x 14.451 Job x 3.818 400 Euro x 40

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tradaix
beantwortet von tradaix am 15. April 2008 13:15
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Hilfreichste Antwort

Minijobs - Auch Beschäftigte auf 400-Euro-Basis haben Rechte

Minijobber sollten auf Lohnfortzahlung, Urlaubsanspruch und einen schriftlichen Arbeitsvertrag pochen sowie die Verjährungsfristen beachten.

http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/berufstudium/artikel/290/10280


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schurke
beantwortet von schurke am 15. April 2008 11:44
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Du hast die selben Rechte, wie jeder andere "Normal-Angestellte". Wenn die Festangestellten Feiertagszuschläge bekommen, stehen sie Dir auch zu. Auch hast Du Urlaubsanspruch, genauso viele Tage, wie die Festangestellten, das hat mit auf Abruf gar nichts zu tun.


bitmap
beantwortet von bitmap am 15. April 2008 11:43
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Dir steht all das zu, was den anderen Arbeitnehmern auch zusteht. Sowohl bezahlter Urlaub, als auch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfal bzw. an Feiertagen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 15. April 2008 11:48

Kündigungsschutz bei Schwangerschaft und während Elternzeit auch.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 15. April 2008 11:45
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Urlaub steht Dir gesetzlich zu.


anonym
beantwortet von janschaefer am 15. April 2008 11:52
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das ist blödsinn denn auch auf 400eurojobs bekommt man urlaub zwar nicht allzu viel wie die auf 40std die wo arbeiten.es wird anteilmässig bezahlt und wenn we gearbeitet wird muss sowieso urlaub gezahlt werden.ich hab sogar bei einen nebenjob 15std basis meinen urlaub bekommen und das auch noch bezahlt

gruss nicole

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 15. April 2008 12:10

''und wenn we gearbeitet wird muss sowieso urlaub gezahlt werden''

Wenn an Sonn- oder Feiertagen gearbeitet wird, steht dem Arbeitnehmer ein Ersatzruhetag an einem Werktag dafür zu. Mit Urlaub hat das aber nichts zu tun.


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