gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


rechte bei ebay

gefragt von entchen26 am 27.05.2009 um 23:04 Uhr

HALLO UND ZWAR WOLLTE ICH MAL WISSEN OB SICH HIER JEMAND BEI EBAY AUSKENNT UND ZWAR HABE ICH FÄLSCHLICHERWEISE AUF EINEN ARTIKEL GEBOTEN UND IHN ERSTEIGERT NU HABE ICH MIT DEM VERKÄUFER GESCHRIEBEN UND ER IST DAMIT EINVERSTANDEN DAS ICH VOM KAUF ZURÜCK TRETE WIE KLÄRE ICH DAS MIT EBAY????


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

RECHT (34436)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von chris68 am 27. Mai 2009 23:05
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

du musst das nicht klären, wo kein kläger ist, benötigt man auch keinen richter. erstatte die verkaufsprovisionen an den verkäufer und dann sollte alles ok sein.


Glaubenskrieger
beantwortet von Glaubenskrieger am 27. Mai 2009 23:05
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du gar nicht das macht der Verkäufer normal!

Kommentar von entchen26 am 27. Mai 2009 23:06

UND WAS MUß DER MACHEN???

Kommentar von 6ea36f6d7066f454f9ac94c1e293c9a5smallmushroom1 am 27. Mai 2009 23:06

genau


leandra6
beantwortet von leandra6 am 27. Mai 2009 23:06
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

eigentlich gar nicht das geld hätte ja eh der verkäufer bekommen,wenn dereinverstanden ist is doch alles o.k.

Kommentar von entchen26 am 27. Mai 2009 23:09

ja aber ich muss doch vom kauf zurück treten und das läuft doch über ebay


Silmoo
beantwortet von Silmoo am 27. Mai 2009 23:13
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Verkäufer hätte diesen Vorgang eBay melden können. Aber seine Entscheidung ist dir zu Gunsten gewesen. Alles ohne Probleme jetzt u. fertig. ENDE.


anonym
beantwortet von Background am 27. Mai 2009 23:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wieso schreibst du nicht einfach ebay an??? die haben auch eine kontaktadresse

Kommentar von entchen26 am 27. Mai 2009 23:06

HAB ICH ABER DA PASSIERT NIX

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 27. Mai 2009 23:08

Permanente Großschreibung im internet gilt als Schreien und das mögen die meisten nicht.


Tomgiraffe
beantwortet von Tomgiraffe am 27. Mai 2009 23:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Verkäufer macht das und Du bekommst dann von Ebay eine Mail ob Du Dich damit einverstanden erklärst die Auktion nicht abzuwickeln, bestätigst das und das wars, der Verkäufer bekommt dann die Ebaygebühren zurück/gutgeschrieben.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Rückgabe bei Ebay

    ebay - verkaufter artikel defekt

    Hab etwas bei Ebay gekauft muss der Privatverkäufer wieder zuück nehmen ???????

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.