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Recht-Woran erkennt man das es sich um einen provozierten Unfall handelte?

gefragt von ditmar71 am 19.02.2009 um 16:44 Uhr

Wie kann man das erkennen bzw. beweisen?


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ichamcomputer
beantwortet von ichamcomputer am 19. Februar 2009 16:45
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...leider - gibts da keine sichtbaren - man muss dien ganzen Hergang sehen..


schildi
beantwortet von schildi am 19. Februar 2009 16:45
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wen die es gut gemacht haben gar nicht


GustavG
beantwortet von GustavG am 19. Februar 2009 16:46
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Sowas nachzuweisen ist allgemein schwer. Und letzten Endes ist es doch auch egal, du kannst ja nur belangt werden sofern du falsch gehandelt hast und dafür haften muss.

Kommt aber immer wohl auf den Einzelfall an - eine Musterlösung gibt es sicher nicht um soetwas auffliegen zu lassen.


scader1
beantwortet von scader1 am 19. Februar 2009 16:46
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Sieht schlecht aus ohne Zeugen, ausser in deinem Gebiet schon oft passiert.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 19. Februar 2009 16:47
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Wenn ich es gut mache und einen Zeugen auf dem Beifahrersitz habe siehst du alt aus, wenn du alleine im Auto bist.


Joulin
beantwortet von Joulin am 19. Februar 2009 16:55
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Meistens hat man ganz schlechte Karten sowas zu merken. Solche Leute arbeiten in Gemeinschaften.


anonym
beantwortet von helzelnbg am 20. Februar 2009 21:26
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Wenn der Verdacht besteht - seiner Versicherung melden! Die wird sich darum kümmern, da sie zur Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen verpflichtet ist. Ggf. wird diese einen Unfallanalytiker beauftragen - diese Gutachter befördern so manches zu Tage...


anonym
beantwortet von marcopolo79 am 16. Juni 2009 07:49
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Der BGH hat einige Anhaltspunkte festgelegt, bei denen ein Anscheinsbeweis gilt, dass es sich um einen fingierten Unfall handelt.

Das sind (auszugsweise):

1) Unfälle am frühen Morgen 2) Unfall sehr altes Fahrzeug als Verursacher gg. sehr neuwertiges Fahrzeug 3) abgelegener Unfallort (Supermarktparkplatz, Gewerbegebiet etc.) 4) Unfallbeteiligte sind Familienmitglieder oder Arbeitskollegen 5)Verwendung von vorgeschädigten Fahrzeugen 6) typische Unfallszenarien: Vorfahrsverletzungen oder Auffahren auf parkende KfZ wg. der geringen Verletzungsgefahr 7) häufige Unfallbeteiligung des Schädigers und des Geschädigten

Liegen zwei, drei dieser Umstände vor, kann es zu einer Beweislastumkehr kommen und es muss bewiesen werden, dass es kein gestellter Unfall war...was bei einem Unfall morgens um drei auf nen Supermarktparkplatz eng werden dürfte ;-))

Wenn du vermutest es sei ein fingierter Unfall, sprich deine Versicherung an. Die haben da Erfahrung drin und können die entsprechenden Maßnahmen einleiten.

Gruß Marc


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