coyotincaos am 08.10.2008 um 21:25 Uhr
Darf das Jugendamt ein 7-jähriges Kind ohne Einwilligung beider Eltern, auch ohne Grund verhören?
Anlass zu dieser Frage ist.. es wurde einUmgangsrecht in 4-tageryhtmus vom Gericht festgelegt. Das Kind wenn es bei der Mutter ist, will es dort bleiben, wenn es bein Vater ist will es ebenfalls nicht weg. Das Jugentamtwill jetzt den gerichtlichen Entscheid ..abändern und einem Elternteil das Kind von Mo- Fr geben und die Wochenenden aufteilen.
Dazu will das Jugendamt das Kind anhören, ist das rechtens?
Es ist ein Gutachten bei Gericht, das dem Urteil zugrunde liegt. Darf das ignoriert werden?

Das glaube ich eher nicht. Aber das Jugendamt nimmt sich häufig Rechte heraus, die es gar nicht hat.

Meine Güte, was wird das arme Kind herumgezergelt. Ich dachte, die Ämter sollten für die Kinder arbeiten. Das Kind weiß ja gar nicht mehr, wo es hingehört. Ich kenne normalerweise solche Regelungen, daß das Kind bei einem Elternteil lebt und dann jedes zweite Wochenende zum anderen Elternteil zu Besuch geht. Ob das Kind jedoch ohne Einwilligung der Eltern verhört werden kann, weiß ich nicht. Eigentlich ist es doch positiv, oder nicht? Vielleicht wollen die durch Experten herausfinden, wo das Kind sich denn nun wohler fühlt. Damit wäre doch allen geholfen.

Woher hat das JUgendamt Kenntnis?
coyotincaos am 8. Oktober 2008 21:29 Von einem Elternteil.. darin heist es das Kind hat den Wunsch..
koira1975 am 8. Oktober 2008 21:38 Also ist ein Elternteil ja eigentlich nicht gegen die Befragung. Dass das Kind dann befragt wird, ist ja wohl klar. Ich glaube aber auch nicht, dass das mal so eben geht, schon gar nicht alleine. Frag wirklich beim Kinderschutzbund nach oder bei ProFamilia.

Ich würde es zulassen. Die sind im Umgang mit Kindern geschult.
Ich kenn das von der Scheidung meiner Eltern, da hat aber ein Familienrichter diese Gespräche geführt. Mein Bruder war damals 8 und ich 11, also das ist ganz normal. Die lassen das Kind erzählen und stellen ein paar Fragen.
das jugendamt ist so pervers die klauen sogar kinder vom wochenbett
Habe mal gehört dazu müste ein kind 12 Jahre sein.. leider finde ich nichts imNet darüber
Du kannst beim Kinderschutzbund nachfragen.