Ich wohne mit meinem Freund seit zwei Jahren zusammen er ist seit 5 Jahren geschieden und hat vier Kinder 16,18,20,21)drei davon leben bei der Mutter und beziehen Unterhalt,der älteste wohnt bei uns und bekam nie Unterhalt von der Mutter die seit fast einem Jahr einer festen Arbeit nach geht können wir den Unterhalt für den Sohn noch geltend machen.
Unterhalt kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden.
Ansonsten ist für die Berechnung entscheidend :
Einkommen der Mutter
Einkommen des Vaters
Kosten für Rentenansprüche
Kosten für Arbeitsaufwendungen
und nicht zu vergessen der Selbstbehalt von 1000 Euro

Natürlich kann der Vater jederzeit Unterhalt einfordern,für das Kind das bei ihm lebt. Er sollte erst einmal mit der Kindesmutter sprechen und sich mit ihr einigen. Stellt sie sich quer, dann wendet euch an das Jugendamt, die sind behilflich beim Einfordern von Unterhalt.

Du kannst dich bzgl Forderung Kindesunterhalt z.b. beim zuständigen Jugendamt beraten lassen.