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Recht bei Kindesunterhalt

gefragt von RLRLvdk am 26.03.2008 um 11:49 Uhr

Ich wohne mit meinem Freund seit zwei Jahren zusammen er ist seit 5 Jahren geschieden und hat vier Kinder 16,18,20,21)drei davon leben bei der Mutter und beziehen Unterhalt,der älteste wohnt bei uns und bekam nie Unterhalt von der Mutter die seit fast einem Jahr einer festen Arbeit nach geht können wir den Unterhalt für den Sohn noch geltend machen.


Reply


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 26. März 2008 12:38
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Unterhalt kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden.

Ansonsten ist für die Berechnung entscheidend :

Einkommen der Mutter

Einkommen des Vaters

Kosten für Rentenansprüche

Kosten für Arbeitsaufwendungen

und nicht zu vergessen der Selbstbehalt von 1000 Euro


moon73
beantwortet von moon73 am 26. März 2008 11:54
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Natürlich kann der Vater jederzeit Unterhalt einfordern,für das Kind das bei ihm lebt. Er sollte erst einmal mit der Kindesmutter sprechen und sich mit ihr einigen. Stellt sie sich quer, dann wendet euch an das Jugendamt, die sind behilflich beim Einfordern von Unterhalt.


marxx
beantwortet von marxx am 26. März 2008 12:14
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Du kannst dich bzgl Forderung Kindesunterhalt z.b. beim zuständigen Jugendamt beraten lassen.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 26. März 2008 12:18
2x
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Laßt euch vom Jugendamt, oder vom Anwalt beraten.


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