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recht aufs eigene kindergeld?

gefragt von teufelchensasa am 18.10.2008 um 10:00 Uhr

hallo! ich habe eine wichtige frage und hoffe ehrlich, eine weiterhelfende antwort zu erhalten! zwischen meinen eltern und mir sind sehr verhärtete fronten - kurze info : ich bin 19 jahre alt und gehe noch zur schule! - sie wollen jetzt umziehen, ich aber nicht mit. ich möchte bei meinen großeltern bleiben und das gab wieder ziemlich stunk. meine frage ist jetzt, ob ich ein recht auf mein kindergeld habe, welches meine eltern mir mit der begründung verweigern, dass sie mir ein zimmer freihalten, würden, es für das studium zur seite legen würden und meine großeltern angeblich auf das kindergeld verzichtet hätten - wobei ich bei dem letzteren nicht mit sicherheit sagen kann, dass diese aussage gemacht wurde und falls sie getroffen wurde, dann in einem gespräch zwischen meinem vater und meinen großeltern.... gibt es eine möglichkeit, mein kindergeld zu erhalten?


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regideur
beantwortet von regideur am 18. Oktober 2008 10:06
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Selbst wenn es die geben sollte, gibt es eine Möglichkeit sie Dir hintenrum wieder wegzunehmen da Du ja davon Deinen Unterhalt bestreiten müsstest. Miete, Lebensmittel... dürfte Dein Kindergeld sehr schnell wieder auffressen!

Das Kindergeld ist nicht Dein Taschengeld!

Kommentar von teufelchensasa am 18. Oktober 2008 15:49

das ist mir auch klar, aber ich will das geld nicht für mich und würde auch keine eigene wohnung nehmen! ich ziehe zu meinen großeltern und würde das kindergeld dort gerne haben, um meine schulbücher, fahrkarte und kleidung zu finanzieren.....

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 18. Oktober 2008 19:05

Dann ist es aber doch egal ob Du nun das Kindergeld oder Unterhalt von Deinen Eltern bekommst.


GoldenSilence
beantwortet von GoldenSilence am 18. Oktober 2008 10:13
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Solltest Du zu Deinen Großeltern ziehen steht diesen erst mal das Kindergeld zu. Du selbst kannst es beantragen (und auch Unterhalt der Eltern solange Du noch in der Ausbildung bist) wenn Du eine eigene Wohnung hast und Deine Ausgaben selbst bestreiten mußt. Solltest Du allerdings zusätzlich öffentliche Mittel (Hartz IV) beantragen, ist das Alter, ab dem der Auszug unterstützt wird auf 25 angehoben worden. Willst Du vorher ausziehen, mußt Du wirklich gute Gründe haben!


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 18. Oktober 2008 10:03
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Soviel ich weiss hast Du das Recht auf das eigenen Kindergeld in dem Moment, wo Du einen eigenen Haushalt hast.


anonym
beantwortet von MrsUnbekannt am 18. Oktober 2008 10:16
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Das Kindergeld steht den Eltern zu wenn sie Unterhaltsverpflichtet dir gegenüber sind. D.H. sie können es von dem zu zahlenden Unterhalt abziehen <--- Familienkasse.

Als Volljähriges Kind hat du einen Gesamtbedarf von 590,00 Euro im Monat, davon das Kindergeld und dein Einkommen abgezogen, ergibt des zu zahlenden Unterhalt <--- Familienanwältin.

Eigendlich wäre es so einfach dass deine Eltern das Kindergeld an dich abtreten, es ist nur eine Unterschrift. Bei mir (21, Eigener haushalt) gibt es momentan auch solche Probleme, da mein Vater mit dem ich überhaupt keinen Kontakt habe Kindergeldberechtigter ist. Ich geb dir einen Tipp: Hol dir einen beratungshilfeschein und geh zum Anwalt ...

Kommentar von teufelchensasa am 18. Oktober 2008 15:53

hm ich glaub das ist ne gute idee...danke! ich weiß nicht, wie das mit dem unterhalt ist, aber sie meinten, sie würden mir ja ein zimmer zur verfügung stellen - aber die differenzen sind zu groß....und eigenes geld verdiene ich nicht, da ich ja noch vollzeit zur schule gehe.... wo bekomme ich denn so einen beratungshilfsschein?

Kommentar von MrsUnbekannt am 20. Oktober 2008 21:37

Beim zuständigen Amtsgericht. Musst dort einen Antrag ausfüllen und alle deine Einnahmen und Ausgaben (Miete etc.) nachweisen. Dann gehst du mit dem Schein zum Anwalt, musst eben 10,00 Euro für den Anwalt zahlen, aber das zahlt sich meistens aus :-) Viel Glück!


anonym
beantwortet von LowNils am 18. Oktober 2008 10:20
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Ich glaube auch, dass Du es beantragen kannst. Jedoch wäre ein eigener Haushalt besser. Bleibst Du bei Deinen Großeltern, müssten diese es bekommen. Generell zahlen die es nicht gerne an das Kind selbst aus - wegen Gefahr des Mißbrauchs.

Kommentar von MrsUnbekannt am 18. Oktober 2008 10:22

Wenn es direkt von der familienkasse aufs Konto kommt wird es z.B. beim Wohngeld nicht als Einkommen gerechnet.

Kommentar von teufelchensasa am 18. Oktober 2008 15:54

wäre auch kein problem wenn meine großeltern das geld bekommen würden - ich hätt eben gerne kleidung, schulbücher und monatsfahrkarte bezahlt mit dem geld und ich denke, dass ich es so auch nicht missbrauchen würde, oder?

Kommentar von LowNils am 20. Oktober 2008 10:05

Ich glaube Dir das ohnehin. Nur Ämter haben meist schlechte Erfahrungen mit jugendlich-erwachsenen Klientinnen und Klienten oder sind generell übertrieben vorsichtig.


anonym
beantwortet von lucaf am 26. März 2009 14:46
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Hallo ,ich finde es toll das du auf eigenen Füßen stehen willst.Ich hab im Moment auch das Thema.Mein Sohn ist 19.Vor 8 Monaten sind wir in ein Haus gezogen zur Miete, in diesem haben wir für ihn eine 3 Zimmer Wohnung ausgebaut.Ihm fehlt es an nichts. Er hat 350 Euro Lehrlingsgeld und 181 Euro Bafög im Monat zum ausgeben.Das verballert er auch.Miete Essen, Fahrkarte alles zahlen wir...und jetzt will er ausziehen.Von was??? Er möchte das Kindergeld dazu haben. Doch ganz klar-das behalten wir.Schließlich müssen wir auch weiterhin die Wohnug bezahlen da diese nur gemietet ist.Ganz so einfach könnt ihr es euch auch nicht machen.Schließlich wird euch bis zum Ende eurer Ausbildung Wohnraum gestellt.Denkt auch mal an uns Eltern.Wenn ihr was braucht kommt ihr doch an und wir müssen es besorgen.Das Leben ist teuer genug.Trotzdem alles Gute für dich.

Kommentar von teufelchensasa am 26. März 2009 21:05

bei mir verhält sich das etwas anders.ich wohne nicht mehr bei meinen eltern und habe minimierten kontakt zu ihnen, ich beziehe nichts von ihnen und bekomme auch nichts gestellt - weder wohnraum noch sonstiges. desweiteren bin ich auch kein lehrling - ich schreibe nächstes jahr mein abitur und gehe noch zur schule. ich möchte nur, dass nicht meine eltern das kindergelb beziehen können, sondern meine großeltern es bekommen, da sie mir alles, was du genannt hast stellen und ich nicht einsehe, warum sie dann nicht mein kindergeld erhalten sollen. damit es aber nicht zu weiteren diskrepanzen kommen soll, möchte ich das gerne selbst beantragen. ich möchte das geld auch nicht 'verballern' sondern eher eine art teilnutzung - einen teil für fahrkarten, bücher, kleidung etc und den anderen teil aufsparen fürs studium. da ich generell keinen kontakt zu meinen eltern suche bzw hege und diese es genauso halten, ist es meiner meinung nach nicht gerechtfertigt, dass sie mein kindergeld beziehen, meiner einschätzung nach sollte dies meine großeltern als unterstützung bekommen...aber danke für deine wünsche, und ich weiß, dass das leben teuer genug ist!


anonym
beantwortet von lucaf am 27. März 2009 11:26
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Wenn es so bei euch aussieht, bin ich der Meinung das deinen Großeltern das Kindergeld 100%ig zusteht.Es ist schön mal zu hören das es auch Kinder /Jugendliche gibt welche sich ernsthaft mit den Finanzen auseinander setzen und lernen damit umzugehen.Alles Gute und viel Erfolg!!!!!!!


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