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Recht auf Zugang zum Stromzähler?

gefragt von Conas77 am 10.08.2009 um 22:14 Uhr

Hallo zusammen,

meine Stromrechner ist ungewöhnlich hoch (60qm2 99,-€/ Monat). Im Haus wohnen 5 Parteien. In dem Raum, in dem mein Stromzähler hängt, sind aber insges. nur 3 Stromzähler. Mein Vermieter verweigert den Stadtwerken selbst zum jährlichen Ablesen der Zählerstände den Zutritt. Ich würde gerne prüfen lassen, ob noch eine andere Partei auf meiner Rechnung abgerechnet wird. Habe ich das Recht, den Raum mit den Stromzählern zu betreten (Abstellraum im Keller, der nicht vermietet ist)? Habe ich das Recht, die Stadtwerke mit in diesen Raum zu nehmen?

Vielen Dank!

Viele Grüße Conas77


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Dory1
beantwortet von Dory1 am 10. August 2009 22:17
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Dein Verm. kann den Stadtwerken nicht den Zugang verweigern. Das hiesse ja dass dann "geschätzt" wird

Kommentar von Conas77 am 10. August 2009 22:25

Nein, er liest sie ab und gibt sie den Stadtwerken telefonisch durch

Kommentar von 1da013680736e6766e253eb1fa4d4866smallDory1 am 10. August 2009 22:34

achso.. hm naja trotzdem komisches verhalten. als würde er da was vertuschen wollen :)

Kommentar von Thunder1262 am 10. August 2009 22:45

Hast du die Stände mal verglichen? Deine Wohnung und dein Stromzähler, lass es von den Stadtwerken überprüfen. Wenn dein Vermieter sich weigert, verweigere die Zahlung des hohen Abschlages. wir haben ein Einfamilienhaus und zahlen mit 4 Personen gerade mal 81 € im Monat.


anonym
beantwortet von Kellerassel am 10. August 2009 22:17
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Zu meinem Stromzähler muß ich freien Zugang haben.

Kommentar von frugivore am 10. August 2009 22:21

Du als "Kellerassel" hast da eine Sondergenehmigung ! Oder ?

Kommentar von Kellerassel am 10. August 2009 22:22

Komme durch jede Ritze.

Kommentar von Ab61f1b9536ff5f1fe4ec05c43817e49smallgoetzschlimme am 10. August 2009 22:29

Ich muss mir doch selbst eine Überblick über die Abrechnung der Stadtwerke machen können wie soll ich diese sonst konntrolieren?


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 10. August 2009 22:19
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Du hast das Recht dazu - Dein Vermieter hat NICHT das Recht den Ablesern der Stadwerke den Zutritt zu den Stromzählern zu verweigern.


anonym
beantwortet von Paula1234 am 10. August 2009 22:17
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das hört sich gar nicht gut an... erkundige dich am besten beim Mieterverein oder frag mal die Stadtwerke ... viel Glück ... okay, dies ist wirklich keine Hilfe, aber vielleicht hilft es dir doch ein bisschen


quasi1
beantwortet von quasi1 am 10. August 2009 22:17
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normal schon, da die stromzähler eigentum der stadtwerke sind.

Kommentar von mialena am 10. August 2009 22:21

DH der Mieter hat aber das recht sich zu überzeugen wann er wieviel Strom verbraucht hat


eddali
beantwortet von eddali am 10. August 2009 22:18
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Wie krass ist das denn, 5 Parteien und nur 3 Zähler. Wenn der Vermieter die nicht in den Raum läßt, werden die Stände geschätzt. Soweit ich weiß, müssen die Zähler jederzeit zugängig sein.


meinereins
beantwortet von meinereins am 10. August 2009 22:16
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Frag doch mal bei den Stadtwerken nach!


anonym
beantwortet von brummhummel am 10. August 2009 22:18
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Ich denke schon . Vor allem dein Stromanbieter darf auf jedenfall kontrollieren . Das kostet meistens Extra wenn es auf deine Veranlassung hin ist.


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 10. August 2009 22:21
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Wenn einem dann der Zugang zum Zähler gelingt, ist ein wirksames Mittel um festzustellen, ob noch einer mit am Netz hängt, den Strom mal komplett abzuschalten. Das ist dem Stromkunden bei seinem eigen Zähler durchaus erlaubt. Dann wird man sehen ob sich jemand beschwert, weil seine Bude dunkel bleibt.

Kommentar von Conas77 am 10. August 2009 22:26

super Idee, werde mal probieren, ob man an diesen alten Stromzählern den Strom abschalten kann. Befürchte aber, daß das nur am Sicherungskasten geht.


anonym
beantwortet von mialena am 10. August 2009 22:20
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hol Dir Hilfe bei der Verbraucherzentrale, die können Dir kompetente Antworten geben und welche Schritte Du einleiten kannst, Der Mieterbund ist aber auch der richtige Ansprechpartner. Lass Dir das nicht bieten. Du kannst doch Deinen Stromverbrauch selbst überprüfen, der Zähler muss für Dich jederzeit zugänglich sein


anonym
beantwortet von millionaire am 10. August 2009 22:22
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Du hast natürlich das Recht, den Raum zu betreten. Wenn dein Vermieter den Ablesern 2 mal den Zutritt verweigert, so wird der Verbrauch geschätzt... das ist teuer. Kann also daran liegen oder an deinem Verdacht. Wende dich im Notfall an den Mieterschutzbund oder die Stadtwerke.


anonym
beantwortet von felicitas82 am 10. August 2009 22:26
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Der Vermieter KANN den Stadtwerken den Zutritt nicht verweigern und auch jeder Mieter hat das Recht die Zählerstände auf seinem Zähler zu prüfen.

Hier läuft etwas falsch...ich würde die Stromwerke informieren und ggf. die Zahlung verweigern und dann prüfen lassen zu welcher Wohnung welcher Zähler (jeder hat eine Nummer) gehört und dann feststellen lassen für wen du ggf. lange Zeit den Strom bezahlt hast. Und dann ggf. eine Anzeige gegen den Vermieter...


anonym
beantwortet von Reanne am 10. August 2009 22:30
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Den Stadtwerken darf der Zutritt zu den Zählern nicht verwehrt werden.Ich würde eine Zählerablesung bei den Stadtwerken beantragen und die Kosten, ich schätze ca. 50 Euro, dafür in kauf nehmen. Ich würde argumentieren, das Dein Verbrauch geschätzt wird und würde auch mitteilen, daß für 5 Mitparteien nur 3 Zählr vorhanden sind. Das riecht sehr nach Betrug.Du kannst auch jederzeit Deinen eigenen Zähler besichtigen.


anonym
beantwortet von haiko am 10. August 2009 22:35
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die zähler gehören dem evu also den stadtwerken und die haben immer ein recht den zähler abzulesen. genau wie du das recht hast den zähler abzulesen.


anonym
beantwortet von Thunder1262 am 10. August 2009 22:49
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Normal MUß jede Mietpartei ihren eigenen Zähler haben. Ich würde die Zahlung verweigern und zum RA gehen.Zudem würde ich prüfen lassen, was alles an den Zählern dranhängt. An deinem Zähler muß schon noch eine andere Wohnung dranhängen. Oder den Stadtwerken die Zahlung verweigern, dann kommen die automatisch und bauen den Zähler aus ;-)


anonym
beantwortet von Schneckebier0 am 11. August 2009 06:01
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Klar und eindeutig: bezahlen Sie immer, was die Gegenseite behauptet? Jeder, also jeder Mieter, der Eigentümer des Zählers und der Vermieter, haben ein berechtigtes Interesse und müssen Zugang haben. Wie wird denn abgerechnet? Wie lautete der Zählerstand bei Einzug? Haben Sie einfach einen Zählerstand, den der Vermieter behauptet hat, ohne Kontrolle geglaubt? Auch das Schätzen und telefonische Melden geht nur max. 12 Monate. Irgendwann in dieser Zeit kommt der Ableser und kontrolliert.


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