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recht auf wohnungseinrichtung vom staat trotzausbildung?

gefragt von entchen26 am 24.11.2008 um 0:07 Uhr

Hallo könnt ihr mir vielleich sagen ob meine Schwester ein Recht auf eine Wohnungseinrichtung vom Staat hat? Sie ist noch in der Ausbildung!!!!!!


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anonym
beantwortet von Baulump am 24. November 2008 00:10
0x
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soll sie einfach mal zum amt...da gibt es einkommensgrenzen, ist sie schon über 25??? wenn nicht hat sie wohl keine chance, oder es gab schwerwiegende probleme zuhause.

Kommentar von entchen26 am 24. November 2008 00:11

meine eltern sind beide dieses jahr verstorben sie ist wohnt schon seit drei jahren nicht mehr zuhause erst wohnte sie bei einer freundin und dann bei mir sie ist 23

Kommentar von Baulump am 24. November 2008 00:14

das problem ist, dass seid 2 jahren die gesetze geändert wurden, wenn jemand unter 25 auszieht weil er als beispiel sich das leiten kann, steht ihm keine unterstützung zu. in diesem fall, könnte es was anderes sein, da die eltern nicht mehr unterstützen können( mein beileid) ich denke also das es ganz gut aussieht... hab damals nem kumpel mit diesem ganzen schriftkram geholfen...aus welches ecke kommt denn deine schwester???

Kommentar von entchen26 am 24. November 2008 02:20

nähe hh


Namru
beantwortet von Namru am 24. November 2008 00:34
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deine schwester wohnt länger nicht mehr zu hause, als es das gesetz gibt... außerdem sind die eltern verstorben... somit greift dieser politische schwachsinn nicht und deine schwester kann unetrstützung bekommen... einfach mal zum amt gehen...



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