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Recht auf's eigene Kindergeld --- ja oder nein?

gefragt von zauberfuchsizauberfuchsi am 26.05.2008 um 2:28 Uhr

Wenn man noch zu Hause wohnt, sich aber komplett selbst verpflegt, hat man dann Recht auf das Kindergeld, welches die Eltern in regelmäßigen Abständen auf ihr angegebenes Konto überwiesen bekommen?


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MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 26. Mai 2008 08:04
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Komplett selbst verpflegt - heißt das auch, das du den Strom, das Wasser und und und selbst bezahlst? Wenn deinen Eltern wirklich keine Kosten durch dich entstehen, so sollten sie dir das Kindergeld auszahlen. Wenn die Fronten bei euch so verhärtet sind, wie es mir scheint, solltest du ausziehen, dann bekommst du bestimmt das Kindergeld. Auskünfte bekommt du bestimmt von der Kindergeldstelle.

Kommentar von Simple_avatar2smallzauberfuchsi am 27. Mai 2008 00:52

Ich habe eine Arbeit, wohne nicht mehr zu Hause. Ich rede von meiner kleinen, 16-jährigen Schwester, die einen Nebenjob hat und sogar bei unseren Eltern Miete zahlen muss! Ich finde das ziemlich hefftig, was bei denen los ist, deswegen frage ich!

Kommentar von 9631a00b89973c4ba2e58ab85bd2595dsmallMikeMolto am 27. Mai 2008 11:28

Dann bleibe ich bei meiner Antwort. Aufgrund des Alters ist ausziehen natürlich nicht so einfach. Wenn deine Schwester es nicht zu Hause aushält, bleibt ihr evtl. die Möglichkeit des betreuten wohnens. Evtl. mit dem Jugendamt über die Möglichkeiten sprechen.


justii
beantwortet von justii am 28. Mai 2008 01:21
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Willst Du Deine Frage jetzt so oft stellen, bis die Antworten zu Deiner vorgefertigten Meinung passen?

Ich verweise hiermit auf den längeren und ausführlicheren Thread: http://tinyurl.com/698s4y


anonym
beantwortet von maganz am 12. August 2008 16:49
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Die Frage führt zum Thema Unterhalt. Man musst zunächst davon ausgehen, dass Unterhaltszahlung eine gesetzliche Verpflichtung aller Eltern ist. Entscheidend ist, was Deine Schwester unterm Strich bekommt und nicht welches Etikett das Geld hat (Kindergeld usw.). Schau mal unter dem Suchbegriff "Unterhalt".


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