Senselessways am 28.08.2008 um 14:22 Uhr
Heute kam mir ein Brief von Suzuki ins Haus geflattert, Rückrufaktion meines Neuwagens den ich vor ein paar Wochen gekauft habe.
Die Frage ist, habe ich für die Dauer der Reparatur aufgrund der Rückrufaktion einen Anspruch für einen kostenlosen Leihwagen? Oder wäre das reine Kulanz des Händlers?

Einen Anspruch hast Du nicht. Die Händler machen das aber meist aus Kulanz wenn Du darum bittest.
Du dürftest Anspruch auf einen Ersatzwagen haben. Normalerweise machen die Werstätten das schon, selbst bei normaler Wartung.

in jedem Falle, da du den Mangel ja nicht verursacht hast, allerdings wirst du weiterhin Benzin und andere Verbrauchsmittel selbst zahlen müssen
Wieso nicht? Ich kann doch nichts dafür, wenn Suzuki Mist in die Autos einbaut? Und dann schon nach ein paar Wochen innerhalb der Garantie?
klar kannst du was dafür, schließlich hast du dir einen saziki gekauft. Für andere Fabrikate gilt tatsächlich, dass ein Leihwagen kostenlos bereit gestellt wird (auch wenn gesetzlich kein Anspruch darauf besteht - wie für andere Artikel (z.B. Unterhaltungselektronik) übrigens auch).
@benutzer27, Suzuki ist japanisch, Saziki ist griechisch. Es hängt nicht von der Marke sondern vom Händler ab.