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Recht auf kostenlosen Leihwagen bei Rückrufaktion innerhalb der Garantiezeit?

gefragt von SenselesswaysSenselessways am 28.08.2008 um 14:22 Uhr

Heute kam mir ein Brief von Suzuki ins Haus geflattert, Rückrufaktion meines Neuwagens den ich vor ein paar Wochen gekauft habe.

Die Frage ist, habe ich für die Dauer der Reparatur aufgrund der Rückrufaktion einen Anspruch für einen kostenlosen Leihwagen? Oder wäre das reine Kulanz des Händlers?

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Garantie x 936 Werkstatt x 394 Suzuki x 45 Kulanz x 22 Rückruf x 19 Rückrufaktion x 12

jbinfo
beantwortet von jbinfo am 28. August 2008 14:44
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Einen Anspruch hast Du nicht. Die Händler machen das aber meist aus Kulanz wenn Du darum bittest.

Kommentar von 484ee5192fe50e3beb52a405e9df6ae6smallSenselessways am 28. August 2008 14:51

Wieso nicht? Ich kann doch nichts dafür, wenn Suzuki Mist in die Autos einbaut? Und dann schon nach ein paar Wochen innerhalb der Garantie?

Kommentar von benutzer27 am 28. August 2008 17:23

klar kannst du was dafür, schließlich hast du dir einen saziki gekauft. Für andere Fabrikate gilt tatsächlich, dass ein Leihwagen kostenlos bereit gestellt wird (auch wenn gesetzlich kein Anspruch darauf besteht - wie für andere Artikel (z.B. Unterhaltungselektronik) übrigens auch).

Kommentar von 32e8fb64a25ec3227bb877f4c253bcacsmallgitte2007 am 29. August 2008 17:19

@benutzer27, Suzuki ist japanisch, Saziki ist griechisch. Es hängt nicht von der Marke sondern vom Händler ab.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 28. August 2008 14:25
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Du dürftest Anspruch auf einen Ersatzwagen haben. Normalerweise machen die Werstätten das schon, selbst bei normaler Wartung.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 28. August 2008 14:24
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in jedem Falle, da du den Mangel ja nicht verursacht hast, allerdings wirst du weiterhin Benzin und andere Verbrauchsmittel selbst zahlen müssen


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