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Recht auf Eigenwerbung?

gefragt von angeleyes am 24.03.2009 um 21:23 Uhr

Wenn man für jemanden eine Webseite erstellt, hat man dann ein Recht darauf, sich im Impressum zu verlinken, bzw. einen kleinen Link auf die eigene Webseite ganz unten an der Seite anzubringen? Oder kann das vom Auftraggeber verboten werden? Wie ist das vom Gesetz her? Weiß das jemand?


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juliavoss
beantwortet von juliavoss am 24. März 2009 21:28
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steht im vertrag den du vorher machst ;) dazu gibt es nat. kein gesetz, wäre affig, meinst du nicht?=


RadioHurrikan
beantwortet von RadioHurrikan am 25. März 2009 00:15
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Grundsätzlich hast Du bei einem kostenpflichtigen Auftrag nur die Rechte die Dir ausdrücklich zugebilligt werden. Bezahlt der Kunde für den Auftrag, geht das Copyright und alle Rechte (sowie Pflichten) an ihn über. Somit kann dieser auch alleinig den Inhalt bestimmen. Üblicherweise hat aber kein Kunde ein Problem damit, den Ersteller der Seiten im Impressum, oder dezent an anderer Stelle zu erwähnen, wenn dies bei der Auftragsvergabe besprochen wurde. Für den seltenen Fall, daß dem Kunden/Nutzer der Homepage kein Copyright übertragen wurde, liegt dies natürlich genau anders herum. Jedoch kannst Du Dir sicher sein, keinen Cent mehr an dem Kunden zu verdienen, wenn Du ihn gegen seinen Willen etwas aufdrücken willst.

Gibt es einen Vertrag? Hast Du mal einen Link dorthin?

Kommentar von 1c591d82d8347a171ef1c69a36c44376smallgargamel111 am 25. März 2009 07:31

Der erste Satz ist einigermaßen richtig. Alles, was danach folgt, ist, mit Verlaub, Mist. Da frage ich mich, wo das DH herkommt? Mann oh Mann. Zum Beispiel gibt es in Deutschland kein Copyright. Hier gibt es das Urheberrecht. Das kann man aber nicht übertragen, selbst wenn man wollte. Dann: Mit dem Bezahlen gehen nicht alle (anderen) Rechte auf den Kunden über, sondern nur die, die ausgemacht sind im Vertrag. Wenn es keinen Vertrag gibt, wird er schwierig. Dennoch darf der Kunde die Leistung nicht unbegrenzt verwenden. Deshalb sollte er sich natürlich die Rechte, die er braucht, auch einräumen lassen. Üblicherweise ist es so, dass der Ersteller der Seite KEINEN Hinweis auf sich auf der Seite hat. Das wird ausgehandelt. Manchmal ok, manchmal nicht. Für die Frage heißt das: Nein. Es gibt kein Recht darauf. Allerdings würde ich in so einem Fall davon ausgehen, dass keine professionellen Verträge gemacht wurde. Und damit hat der bezahlende Kunde sicher nicht die Rechte, die er benötigt, um eine Site ordentlich zu führen.

Kommentar von angeleyes am 25. März 2009 20:52

Diese Antwort hat mir sehr weitergeholfen, vielen Dank gargamel111.

Kommentar von angeleyes am 25. März 2009 20:49

Es gibt nur Email-Verkehr, hier wurde nichts vereinbart, weil auch ich bisher hier noch nie Probleme hatte. Einen Link möchte ich nicht veröffentlichen, da bitte ich um Verständnis. Ich werde dem Kunden natürlich nicht das Copyright aufdrücken, ich wollte nur wissen, was man darf und was nicht, und ob das irgendwo geschrieben steht.


Raubuch01
beantwortet von Raubuch01 am 24. März 2009 21:27
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Also ich als Kunde hätte nichts dagegen. Aber wenn mir der Anbieter schon damit kommen würde, daß das sein muß würde ich dankend ablehnen. L G


anonym
beantwortet von VoinG am 25. März 2009 08:39
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Yup, stimmt vollkommen, es kann kein Gesetz dem Thema gewidmet sein, ob man im Impressum oder sonstwo auf sich verlinken darf oder nicht )) Ich erwähne diesen Punkt immer im Vertrag, aber ich hatte noch nie einen Kunden der diesbezüglich Stress gemacht hat.


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