Ich wohne an einer belebten Straße (Bus,Autos,Fahrräder...). In den Verkehrslücken benutzen seit einiger Zeit Jugendgruppen mit ihren Scatbrettern diese Fahrbahn um hier "Kunststücke" zu proben d.h. Absprung vom erhöhten Bordstein der behindertengerechten Haltestelle, Sprünge und Kurven auf der Straße). Nach der Straßenverkehrsordnung ist das rechtswidrig - vom Lärm einmal abgesehen. Die Poizei erklärt mir, dass sie gegen dieses Treiben machtlos sei. Bei ihrer Ankunft ziehen sich die Jugenlichen sofort auf den Bürgersteig zurück und erklären, dass sie nie die Fahrbahn benutzt haben. Ich habe jetzt mit meiner Digitalkamera Aufnahmen dieser Aktivitäten gemacht um diese der Polizei zu zeigen und wurde von den Jugendlichen angeschrieen, dass ich gegen das Recht an ihrem Bild verstoße ("haben mir meine Eltern gesagt!"). Sind diese Aufnahmen von dieser Jugendgruppe legal oder rechtswidrig?.
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Das "Recht am eigenen Bild" wird von vielen Menschen missverstanden. Dieses Recht betrifft die Veröffentlichung, das Verbreiten eines Bildes von einer Person. Menschen in der Öffentlichkeit fotografieren ist nicht verboten sondern allenfalls unhöflich, solange man die Bilder nicht "verbreitet".
Aber abgesehen von diesem Rechtsirrtum der Jugendlichen und ihrer Eltern sollte man gegenüber Jugendlichen Toleranz üben. Toleranz bedeutet in diesem Zusammenhang auch, Beeinträchtigungen durch Lärm o. ä. hinzunehmen. Jede Jugendgeneration hat ihre Sportaktiviäten und sollte dafür auch einen Spielraum haben. Als Erwachsener sollte man Toleranz so vorleben, dass die Jugendlichen sich daran ein Vorbild nehmen können. Soetwas ist natürlich nicht in der Straßenverkehrsordnung geregelt.
ich würde das die Polizei fragen...wenn sie das nächste mal wieder deswegen kommt,..

Das sind doch Fotos von einer öffentlichen Strasse, so viel ich weiss, ist das doch erlaubt. Du verwendest die Fotos ja auch nur zu Beweiszwecken und bei der Polizei. Ich würde bei der Polizei vorbei gehen und sie direkt fragen.

erm, vorsicht kein experte am schreiben :p aber du willst das Material ja nicht veröffentlichen sondern zur Beweissicherung verwenden - das wär ja noch toller wenn ne Üverwachungskamera nen Mord aufgenommen hat aber das Beweismaterial wegen Recht am EIgenen Bild nicht gültig ist... :p
DonBrush am 12. Juli 2009 11:46 Gegen die "Misstände" vorzugehen ist Sache der Polizei. Wäre ja noch schöner, wenn jeder mit der Kamera rumlaufen würde und Polizist spielt...

Gegen das Recht an ihrem Bild verstößt du nur, wenn du die Aufnahmen dritten (also am Geschehen unbeteiligten) Personen zeigst.
d.h. dir ist es egal, wenn ich ein paar Bilder von dir mache und mir als Poster in die Wohnung hänge? (nicht, dass ich das wollte)... aber mit veröffentlichen oder nicht, hat das nur sekundär etwas zu tun.
heinmueck am 12. Juli 2009 11:53 @redead118: Man kann als fotografierte Person nichts dagegen machen, wenn der Fotograf ein Foto in der Öffentlichkeit von einem schießt und es dann zuhause bei sich als Fototapete im Wohnzimmer nutzt. Das deutet zwar auf eine Neurose beim Fotografen, lässt sich aber nicht verhindern.
Natürlich lässt sich das verhindern.
heinmueck am 12. Juli 2009 12:42 @hannastgt: Wie lässt sich das verhindern?
Über das Persönlichkeitsrecht, wenn Du bemerktst das jemand gezielt Fotos von dir machst hast Du die möglichkeit die Polizei zu informieren die das löschen der Fotos fordern kann.
Wurden die Bildnisse unbefugt erstellt, kann auch die Herausgabe des Bildmaterials verlangt (§§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog in Verbindung mit §§ 823 Abs. 1, 249 S. 1 BGB) oder ein Anspruch auf Vernichtung nach §§ 37, 38 KUG geltend gemacht werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtameigenen_Bild#L.C3.B6schungsanspruch
Rechtswidrig, da sie nicht nur als "fotografisches Beiwerk" zu sehen sind, sondern die Lausbuben ja dein Kamera-Ziel darstellen.
Ich meine aber, es gibt eine Grenze (7 Personen auf einem Bild(?)), sodass dann tatsächlich die Sache (Beweisfoto) relevant wird. Dir geht es ja nicht um die Leute persönlich.
Ob das mit den Fotos etwas übertrieben ist, sei mal dahingestellt.

Die Straßenverkehrsordnung kann Dir ja eigentlich egal sein - für deren Überwachung und Einhaltung bist Du ja nicht zuständig.
Mit dem Lärm wirst Du Dich arrangieren müssen - wer an einer belebten Straße wohnt, muß auch mit Lärm (auch und gerade von Passanten) rechnen. Warum willst Du den Jugendlichen den Spaß verderben und sie anzeigen? Versteh ich nicht!
° kann dich auch dein Nachbar anzeigen, wenn du z.B. falsch parkst ° man muß sich nicht mit jedem Lärm arangieren ° eine Alternative wäre mit den Jugndlichen zu reden und ihnen eine alternative bieten, z.B. ein Industriegebiet, mit weniger Verkehr, wo sich dann auch keine Anwohner beschweren, so können sie ihren Spaß haben, ohne viele Leute zu stören; noch besser wäre ein vernünftiger Scaterpark, wo sie ohne Gefahr durch den Verkehr ihren Spaß haben könnten - leider fehlt dafür meist das Geld.
ErsterSchnee am 12. Juli 2009 12:01 Natürlich kann mein Nachbar mich auch anzeigen, wenn ich falsch parke - aber es ist nicht seine "Pflicht". Und so lange ich ihn und andere nicht behindere, kann es ihm eigentlich auch egal sein. (Daß das bei vielen anders ist, weil die vor lauter Langeweile oder Prinzipienreiterei nichts Besseres zu tun haben, ist mir auch durchaus klar.)
Und natürlich muß man sich nicht mit jedem Lärm arrangieren. Aber wenn man an eine belebte Straße zieht, dann muß man auch Lärm in Kauf nehmen. Und sich über den Lärm von spielenden Kindern und Jugendlichen (bei der Polizei!) zu beschweren, finde ich kleinlich, intolerant und verbohrt!
Du hast natürlich in einem gewissen Rahmen recht. Kinder und Jugendliche sollen ihrer Freizteitbeschäftigung nachgehen können, nur sind starkbefahrene Straßen, nicht unbeding der richtige Ort zum scaten - ist einfach auch zu gefährlich, nicht nur für die Jugendlichen selbst, sondern auch für Autofahrer, die plötzlich ausweichen müssen, Fußgänger usw. Ich würde es auch nicht anzeigen, aber ich würde vielleicht versuchen mit ihnen gemeinsam eine Möglichkeit zu suchen, die allen gerecht wird.

die Polizei will die Fotos gar nicht. Was soll sie damit machen ? die Kids verhaften ?

Wenn du sie ausser der Polizei,keinem Anderen zeigst,ist das legal,anders allerdings nicht.
Die Jugendlichen haben das Recht am eigenen Bild. Wenn die Jugendlichen selbst Gegenstand des Bildes sind (was hier der Fall ist, denn du zeichnest ja auf, wer was getan hat), dann darfst du sie nur mit ihrer Erlaubnis fotografieren/filmen. Selbst gemachte Foto/Filmbeweise sind gerichtlich unverwertbar, in diesem Fall also vollkommen nutzlos.
Sehr richtige Antwort! DH
Nicht ganz, niemand darf von anderen Personen gezielt Fotos machen. Die Ausnahmen: das Fotografieren einer Gruppe von mehr als 5 Personen, wenn man eine Landschaft/Innenstadt fotografiert und eine Person ist unbeabsichtigt als Beiwerk auf dem Foto, wenn das Foto auf einer Veranstaltung entsteht auf der mit Fotografen gerechnet werden muss oder man ist eine Person des öffentlichen Interesses. Wenn jemand gezielt fotografiert wird kann er das löschen des Fotos verlangen auch wenn der Fotograf nicht vorhat das Bild zu veröffentlichen.
@hannastgt: Bitte eine Quelle nachreichen. Ich würde gern den Gesetzestext zu dieser "5-Personen-Regel" nachlesen. Auch für den "Anspruch auf Löschung" (Vernichtung des Films??) bitte ich um einen Link zum Text in www.gesetzeiminternet.de zum Nachrecherchieren. Danke!
Ich schau mal ob ich was auf die schnelle finde. Hab beruflich damit zu tun bin aber gerade am umziehen und alles was ich an Unterlagen habe ist schon eingepackt aber ich google mal etwas. Interessensabwägung bei Fotografieren außerhalb des Privatbereichs [Bearbeiten]
Bei dem Fotografieren von Personen außerhalb des Privatbereichs kann aufgrund einer Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter besonderem Umständen die Polizei einschreiten und die Bilder beschlagnahmen, auch wenn nicht zu befürchten steht, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgt [9]. Wikipedia
Über die Personen anzahlfinde ich gerade nichts meine aber zu Wissen das die Grenze bei 5 Personen gezogen ist. Alles was darunter liegt greift also wieder in die Privatsphäre ein. Wobei es natürlich auch hier Ausnahemne gibt. Und Juris kenne ich auch ganz gut :-)
Der Wikipedia-Autor nimmt Bezug auf einen exotischen Einzelfall (psychisch getörter Person wird der Film von der Polizei weggenommen, damit sie keinen Unsinn damit anstellt...). Das Verwaltungsgerichtsurteil beschäftigt sich nur mit diesem einen Fall. In dem ging es auch nicht um den Fotografen, sondern um das Verhalten der Polizei. Der Fotograf hatte nämlich die Polizei vor dem Verwalungsgericht verklagt.
Gesetze, die das Fotografieren von Einzelpersonen in der Öffentlichkeit verbieten gibt es nicht. Nur der Privatbereich und z. B. Sonnenbänke, Umkleidekabinen usw. sind geschützt.
Hier ist Wikipedia leider eine schlechte Quelle.
Vor einigen Monaten hat hier in Berlin die Polizei am Flughafen Tempelhof versucht, dem Journalisten Henryk M. Broder die Kamera abzunehmen, weil er einen Flughafenmitarbeiter fotografiert hatte. (Möglicherweise hatten die Bundespolizisten Wikipedia gelesen und geglaubt...) Zum Glück wurde diese Polizisten rechtzeitig von einem Juristen aufgeklärt, dass sie sich auf einem juristischen Holzweg befinden. Fotografieren von Personen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich nicht verboten.
Naja, ich kann es jetzt nicht belegen. Sollte ich gezielt in der Öffentlichkeit fotografiert werden werde ich die Polizei rufen. So habe ich es auch während der Ausbildung gelernt und da wurde sich auch nicht auf Wikipedia berufen.
Wurden die Bildnisse unbefugt erstellt, kann auch die Herausgabe des Bildmaterials verlangt (§§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog in Verbindung mit §§ 823 Abs. 1, 249 S. 1 BGB) oder ein Anspruch auf Vernichtung nach §§ 37, 38 KUG geltend gemacht werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtameigenen_Bild#L.C3.B6schungsanspruch
Der Herausgabeanspruch besteht nur bei "unbefugt hergestellten" Bildern. Der Fotograf darf aber auf der Straße fotografien, er ist befugt. (Der Herausgabeanspruch ist für die Fotos, die durch die Schlüssellöcher von Sonnenbankkabinen usw. gemacht wurden.)
Natürlich ist er befugt auf der Straße zu fotografieren,allerdings nicht gezielt Personen ohne zum Erlaubnis zu fragen. Aber wie schon oben geschrieben ich kann es im Augenblick nicht belegen.