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Recht

gefragt von RLRLvdk am 03.02.2008 um 22:46 Uhr

Mein Lebenspartner hat ein Zweifamilienhaus,als er sich von seiner Frau scheiden ließ konnte diese die frei Wohnung mit den drei Kindern beziehen. Sie brauchte zwei Jahre keine Miete zahlen weil das jüngste Kind 12Jahre alt war,seit zwei Jahren muß sie miete zahlen und Heizung. Jetzt meine Frage kann man im nachhinein obwohl im Mietvertrag nichts angegeben ist ausser Heizung andere Betriebskosten einfordern z.B. Wasser Schornsteinfeger,Müllabgaben und Abwasser?


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Tonica
beantwortet von Tonica am 3. Februar 2008 22:53
8x
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Die Frage ist nicht, kann man, sondern kann dein Freund noch in den Spiegel gucken, wenn er das macht. Es sind vermutlich auch seine Kinder, die dort Wasser verbrauchen. L.G.

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 3. Februar 2008 22:53

DH

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 3. Februar 2008 22:54

Perfekt, kraudischen. Immer dieses Gegeier um Kosten, wenn man sich trennt. Da hat man jahrelang zusammengelebt und vieles miteinander durchgemacht, drei Kinder in die Welt gesetzt und streitet sich nun um die Kosten, und das auch noch im Nachhinein. In was einer Welt leben wir eigentlich...

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 3. Februar 2008 22:55

ebenfalls DH

Kommentar von 399bad907493326c9d20ad5991e9194fsmallmanni1937 am 3. Februar 2008 22:57

ebenfalls DH

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 4. Februar 2008 00:37

Wir kennen doch gar nicht die Hintergrundgeschichte dazu.

Kommentar von RLRLvdk am 4. Februar 2008 04:31

Wenn man die Hintergründe nicht kennt weiß man auch nicht wo von man redet.Die Frau geht fremd nimmt ihm die Kinder weg und dann will sie auch noch auf seine Kosten leben wo sind wir denn!


manni1937
beantwortet von manni1937 am 3. Februar 2008 22:52
5x
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Diese Nebenkosten sind nur dann umlagefähig wenn es auch im Mietvertrag formuliert ist. Ich bin Vermieter und hatte das gleiche Problem mit einem Mieter bei dem ich die Nebenkosten nach 8 Jahren umlegen wollte.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 3. Februar 2008 22:52
4x
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im nachhinein kann man nichts fordern.

schaut zu, dass ihr den mietvertrag für die zukunft so gestaltet, dass alle nebenkosten aufgeführt sind.

posten und die jeweiligen geldbeträge dazu.


Qetan
beantwortet von Qetan am 3. Februar 2008 22:54
3x
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Wenn im Mietvertrag nichts dergleichen steht, kann auch nichts gefordert werden. Verträge sind dazu da, dass alle Parteien sich daran halten.


Spanker
beantwortet von Spanker am 3. Februar 2008 22:53
1x
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Das ist eine gute Frage? Soweit ich informiert bin enthalten Mietverträge wo die Mite incl.Nebenkosten angegeben sind alles ausser Strom. Wenn im Mietvertrag allerdings die Heizung extra angegeben ist dann kann es sein das im Mietvertrag nur Kaltmiete angegeben ist. Da ist es warscheinlich dass entstandene Nebenkosten gefordert werden können obwohl das vorher nicht gemacht wurden ist. Genaueres kann da mit Sicherheit der Deutsche Mieterbund geben.



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