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Recht

Frage von RLRLvdk RLRLvdk

Mein Lebenspartner hat ein Zweifamilienhaus,als er sich von seiner Frau scheiden ließ konnte diese die frei Wohnung mit den drei Kindern beziehen. Sie brauchte zwei Jahre keine Miete zahlen weil das jüngste Kind 12Jahre alt war,seit zwei Jahren muß sie miete zahlen und Heizung. Jetzt meine Frage kann man im nachhinein obwohl im Mietvertrag nichts angegeben ist ausser Heizung andere Betriebskosten einfordern z.B. Wasser Schornsteinfeger,Müllabgaben und Abwasser?

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Antworten (5)

  • 8
    Antwort von Tonica Tonica

    Die Frage ist nicht, kann man, sondern kann dein Freund noch in den Spiegel gucken, wenn er das macht. Es sind vermutlich auch seine Kinder, die dort Wasser verbrauchen. L.G.

    Kommentar von Wolpertinger WolpertingerWolpertinger

    DH

    Kommentar von Wieselchen1 Wieselchen1Wieselchen1

    Perfekt, kraudischen. Immer dieses Gegeier um Kosten, wenn man sich trennt. Da hat man jahrelang zusammengelebt und vieles miteinander durchgemacht, drei Kinder in die Welt gesetzt und streitet sich nun um die Kosten, und das auch noch im Nachhinein. In was einer Welt leben wir eigentlich...

    Kommentar von Biggi2000 Biggi2000Biggi2000

    ebenfalls DH

    Kommentar von manni1937 manni1937manni1937

    ebenfalls DH

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Wir kennen doch gar nicht die Hintergrundgeschichte dazu.

    Kommentar von RLRLvdk RLRLvdk

    Wenn man die Hintergründe nicht kennt weiß man auch nicht wo von man redet.Die Frau geht fremd nimmt ihm die Kinder weg und dann will sie auch noch auf seine Kosten leben wo sind wir denn!

  • 5
    Antwort von manni1937 manni1937

    Diese Nebenkosten sind nur dann umlagefähig wenn es auch im Mietvertrag formuliert ist. Ich bin Vermieter und hatte das gleiche Problem mit einem Mieter bei dem ich die Nebenkosten nach 8 Jahren umlegen wollte.

  • 4
    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    im nachhinein kann man nichts fordern.

    schaut zu, dass ihr den mietvertrag für die zukunft so gestaltet, dass alle nebenkosten aufgeführt sind.

    posten und die jeweiligen geldbeträge dazu.

  • 3
    Antwort von Qetan Qetan

    Wenn im Mietvertrag nichts dergleichen steht, kann auch nichts gefordert werden. Verträge sind dazu da, dass alle Parteien sich daran halten.

  • 1
    Antwort von Spanker Spanker

    Das ist eine gute Frage? Soweit ich informiert bin enthalten Mietverträge wo die Mite incl.Nebenkosten angegeben sind alles ausser Strom. Wenn im Mietvertrag allerdings die Heizung extra angegeben ist dann kann es sein das im Mietvertrag nur Kaltmiete angegeben ist. Da ist es warscheinlich dass entstandene Nebenkosten gefordert werden können obwohl das vorher nicht gemacht wurden ist. Genaueres kann da mit Sicherheit der Deutsche Mieterbund geben.

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