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Rechnungswesen: wird die Aufmerksamkeit immer mit 7% Ust berechnet?

gefragt von achmano am 29.06.2009 um 21:15 Uhr

Hallo Community, habe eine aufgabe vor mir liegen die sekretärin wird mit einem strauß beschenkt kostet 37,94€ + Ust 7% 2,66€ werden die Aufmerksamkeiten immer mit 7% Ust berechnet? Oder gibt es dazu bestimmte regeln zu beachten? Außerdem wie soll ich unterscheiden ob es ssich um bewirtungskosten oder aufmarksamkeit handelt? Danke

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bwl x 418

betriebsausgabe
beantwortet von betriebsausgabe am 20. Juli 2009 20:54
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Aufmerksamkeiten können Blumen oder Schokolade sein. Beides wird mit 7% Ust besteuert. Genauso gut könnte ein Päckchen Kaffee eine Aufmerksamkeit sein - da aber mit 19% USt. Also pauschal kann für Aufmerksamkeiten kein Steuersatz eingestellt werden. Näheres zum Thema Aufmerksamkeiten und Rechnungswesen findest du unter http://www.betriebsausgabe.de/.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 29. Juni 2009 21:17
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Das kommt drauf an, was das für eine Aufmerksamkeit war. Dazu sollte der Kassenbeleg der Buchhaltung beigefügt werden und darauf ist der Steuersatz aufgeführt

Kommentar von achmano am 29. Juni 2009 21:21

ja aber wie soll ich aufmerksamkeiten von bewirtungskosten unterscheiden?

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 29. Juni 2009 21:33

Was verstehst Du unter Aufmerksamkeiten? Das sind Zuwendungen und können Blumen, Pralinen, ein Einkaufsgutschein etc. sein. Bewirtungskosten werden gesondert unter Angabe der teilnehmenden Personen verbucht
In den Buchungstexten muss auch stehen, wofür der Betrag ausgegeben wurde.

Kommentar von achmano am 29. Juni 2009 21:39

alles klar vielen dank ;)


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 29. Juni 2009 21:17
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Die "Aufmerksamkeiten" nicht... aber die Blumen haben 7 % Mwst. Es handelt sich um "Zuwendungen" (Geschenke).


simba67
beantwortet von simba67 am 29. Juni 2009 21:17
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blumen sind mit 7% mwst besteuert

Kommentar von achmano am 29. Juni 2009 21:17

wo steht das wo kann ich die einzelne steuersätze finden? Habe Datev buch könnte es vielleicht dort drin stehen?

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 29. Juni 2009 21:18

Steht auf dem Quittungsbeleg, der der Buchhaltung beigelegt werden muss

Kommentar von B60cbce2b9837f6e83ccb82699c3c260smallsimba67 am 29. Juni 2009 21:21

ja kann sein. Blumen, Zeitschriften, Bücher, Lebnsmittel haben einen steuersatz mit 7%


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