Hallo Community, habe eine aufgabe vor mir liegen die sekretärin wird mit einem strauß beschenkt kostet 37,94€ + Ust 7% 2,66€ werden die Aufmerksamkeiten immer mit 7% Ust berechnet? Oder gibt es dazu bestimmte regeln zu beachten? Außerdem wie soll ich unterscheiden ob es ssich um bewirtungskosten oder aufmarksamkeit handelt? Danke

Aufmerksamkeiten können Blumen oder Schokolade sein. Beides wird mit 7% Ust besteuert. Genauso gut könnte ein Päckchen Kaffee eine Aufmerksamkeit sein - da aber mit 19% USt. Also pauschal kann für Aufmerksamkeiten kein Steuersatz eingestellt werden. Näheres zum Thema Aufmerksamkeiten und Rechnungswesen findest du unter http://www.betriebsausgabe.de/.

Das kommt drauf an, was das für eine Aufmerksamkeit war. Dazu sollte der Kassenbeleg der Buchhaltung beigefügt werden und darauf ist der Steuersatz aufgeführt
ja aber wie soll ich aufmerksamkeiten von bewirtungskosten unterscheiden?
monja1995 am 29. Juni 2009 21:33 Was verstehst Du unter Aufmerksamkeiten? Das sind Zuwendungen und können Blumen, Pralinen, ein Einkaufsgutschein etc. sein. Bewirtungskosten werden gesondert unter Angabe der teilnehmenden Personen verbucht
In den Buchungstexten muss auch stehen, wofür der Betrag ausgegeben wurde.
alles klar vielen dank ;)

Die "Aufmerksamkeiten" nicht... aber die Blumen haben 7 % Mwst. Es handelt sich um "Zuwendungen" (Geschenke).

blumen sind mit 7% mwst besteuert
wo steht das wo kann ich die einzelne steuersätze finden? Habe Datev buch könnte es vielleicht dort drin stehen?
monja1995 am 29. Juni 2009 21:18 Steht auf dem Quittungsbeleg, der der Buchhaltung beigelegt werden muss
simba67 am 29. Juni 2009 21:21 ja kann sein. Blumen, Zeitschriften, Bücher, Lebnsmittel haben einen steuersatz mit 7%