Rechnungswesen! Istbestand stimmt nicht mit Sollbestand überein.

1 Antwort

Wenn ein Fahrzeug doppelt gebucht wurde, wie kann dann der Ist-Bestand höher sein? Die Doppel-Erfassung ist natürlich zu stornieren.

Damit ergibt sich allerdings eine noch größere Differenz. Die kann ja nur durch den Wert der Fahrzeuge als Sammlerstücke oder so etwas entstanden sein. Da ist die Frage ob eine Wertaufholung überhaupt gebucht werden darf.

Bei der Ware ist das schon einfacher. Anfangsbestand abzüglich Schlussbestand ergibt die Lagerleistung. Und so ist das auch zu buchen. Der Wareneinsatz wird nicht direkt berichtigt, sondern das Konto zur Lagerleistung übernimmt diese Korrekturfunktion. Damit wird in der GuV die Menge des Einkaufs zu Einstandspreisen ausgewiesen und die im Lager aufgegangenen Waren ebenfalls.