Wenn man bspw. Einnahmen hat, die am 1.1. auf dem Konto eingingen, aber die Rechnung vom 27.12. ist. Für welches Jahr wird das jezt abgebucht?

Im Bereich der Buchführung geht das über Rechnungsabgrenzung. Einnahmen = Umsatzerlöse im Jahr 2008. Geldeingang im Jahr 2009 verbuchen. Jahresschlussbuchung über Rechnungsabgrenzung.
Geldtransfer ist entscheidend, vor allem, wenn Du einen Betrieb hast.
Ich nehme für meine Steuererklärung jedoch generell das Rechnungsdatum, aber ich muß auch keine Einnahmen und Ausgaben verbuchen.
LittleArrow am 1. Dezember 2008 17:13 Hier bin ich gegenteiliger Meinung. Als Privatmann oder Betriebsinhaber mit Einnahme-Ausgabe-Rechnung sind die Zahlungsdaten entscheidend.
Bei Vollkaufleuten wird Rechnungsabgrenzung gemacht.
Die Umsätze werden in diesem Jahr ausgewiesen, da sie sich auf 2008 beziehen.
Bist du umsatzsteuerpflichtig? Bei der USt kommt es darauf an ob du Soll- (Rechnungsdatum entscheidend) oder Ist-Versteuerung (Zahlungsdatum entscheidend) gewählt hast. Bei der Einkommensteuer kommt es bei der 4/3-Rechnung auf das Zahlungsdatum, bei der Bilanz auf das Rechnungsdatum an.
Diese Frage lässt sich so pauschal nicht beantworten. Je nach Umsatz- und Gewinnermittlungsart kann das unterschiedlich sein. Bitte konkretisieren Sie Ihr Beispiel!
DH!