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Rechnungsdatum oder Geldtransfer für Steuerabrechnung entscheidend?

gefragt von Artikulus am 01.12.2008 um 11:43 Uhr

Wenn man bspw. Einnahmen hat, die am 1.1. auf dem Konto eingingen, aber die Rechnung vom 27.12. ist. Für welches Jahr wird das jezt abgebucht?


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Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 1. Dezember 2008 11:45
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Im Bereich der Buchführung geht das über Rechnungsabgrenzung. Einnahmen = Umsatzerlöse im Jahr 2008. Geldeingang im Jahr 2009 verbuchen. Jahresschlussbuchung über Rechnungsabgrenzung.

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 1. Dezember 2008 11:49

DH!


anonym
beantwortet von anjanni am 1. Dezember 2008 11:50
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Geldtransfer ist entscheidend, vor allem, wenn Du einen Betrieb hast.

Ich nehme für meine Steuererklärung jedoch generell das Rechnungsdatum, aber ich muß auch keine Einnahmen und Ausgaben verbuchen.

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 1. Dezember 2008 17:13

Hier bin ich gegenteiliger Meinung. Als Privatmann oder Betriebsinhaber mit Einnahme-Ausgabe-Rechnung sind die Zahlungsdaten entscheidend.

Bei Vollkaufleuten wird Rechnungsabgrenzung gemacht.


Sascher
beantwortet von Sascher am 1. Dezember 2008 11:51
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Die Umsätze werden in diesem Jahr ausgewiesen, da sie sich auf 2008 beziehen.


kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 1. Dezember 2008 20:53
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Bist du umsatzsteuerpflichtig? Bei der USt kommt es darauf an ob du Soll- (Rechnungsdatum entscheidend) oder Ist-Versteuerung (Zahlungsdatum entscheidend) gewählt hast. Bei der Einkommensteuer kommt es bei der 4/3-Rechnung auf das Zahlungsdatum, bei der Bilanz auf das Rechnungsdatum an.


anonym
beantwortet von koenigstiger25 am 2. Dezember 2008 08:35
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Diese Frage lässt sich so pauschal nicht beantworten. Je nach Umsatz- und Gewinnermittlungsart kann das unterschiedlich sein. Bitte konkretisieren Sie Ihr Beispiel!


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