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Rechnungsadresse falsch, Kunde will neue Rechnung

gefragt von capercaillie am 02.05.2008 um 12:51 Uhr

Hallo! Ich habe einem Kunden eine Rechnung gestellt. Dieser hat die Rechnung (nach Mahnung) per Überweisung bezahlt. jetzt (3 Monate nach der Überweisung) will der Kunde, dass ich die Rechnung auf eine andere Firma ausstelle! Darf ich das überhaupt?! Dazu gibt es bestimmt irgendwelche Rechtsgrundlagen?!

Meine Deutung ist folgende: Der Kunde hat die Rechnung mit der Bezahlung akzeptiert. Daher bin ich nicht dazu verpflichtet, an der Rechnung irgendetwas zu ändern.


Reply


Hummelchen28
beantwortet von Hummelchen28 am 2. Mai 2008 12:53
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Bestimmt ist der Kunde pleite gegangen und will die Rechnung nun auf diese Art absetzen oder so. Er hätte nach Rechnungserhalt widersprechen können. Als er zahlte, war er mit allem einverstanden. Nun geht nichts mehr. Du bekommst ja auch keinen neuen Kassenzettel von Aldi wenn der alte weg ist und du schon längst alles aufgegessen hast.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 2. Mai 2008 12:56
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Du könntest um des lieben Friedens Willen die alte Rechnung stornieren und ihm eine neue ausstellen, aber mit den alten Daten. (wegen Garantieansprüchen) Außer eben die geänderte Anschrift. aber müssen must du nicht. Die Rechnung wurde beglichen und damit ist dieser Vorgang eigentlich abgeschlossen.

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 3. Mai 2008 13:54

...dann sollte er sich aber unbedingt die Originalrechnung zuschicken lassen, damit sie zerstört werden kann!!


anonym
beantwortet von enfield303 am 2. Mai 2008 12:58
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Lass bloß die Finger davon, du kommst in Teufels Küche wenn das Finanzamt dahinterkommt. Und wenn es wirklich Gründe für eine Anderung gibt dann laß dir zuerst das Original samt Kopie zuschicken. Frag doch mal deinen Steuerberater oder hast du keinen? kann ich dir aber nur empfehlen.


Ameise
beantwortet von Ameise am 2. Mai 2008 13:04
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das solltest Du nicht tun, sonst bekommst Du am Ende womöglich noch Ärger mit dem Finanzamt, wenn mal eine Betriebsprüfung stattfindet !


andreas48
beantwortet von andreas48 am 2. Mai 2008 13:19
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natürlich könnte man, aber nach mehrfachen Mahnungen und nach diesem Zeitraum, würde sich keine Tastatur mehr regen





anonym
beantwortet von Ludwig Klammer sen. am 3. Mai 2008 13:57
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Prüfe, unter welcher Firmenanschrift die Bestellung bei Dir eingegangen ist. An diese Firma ist auch die Rechnung zu stellen. Falls Du eine neue Rechnung ausstellst, solltest Du das Original zurückfordern. Bei zwei Rechnungen kann es Dir bei einer Umsatzsteuerprüfung passieren, dass Du die Steuer 2 x an das FA bezahlen musst.

Kommentar von Simple_avatar7smallFordPrefect am 26. Juni 2008 17:20

Tatsächlich kommt es im geschäftlichen Zahlungsverkehr häufiger vor, dass Rechnungen nachträglich geändert oder korrigiert werden müssen. In solchen Fällen erstellt man eine Gutschrift für die fehlerhafte Rechnung, legt selbige in Kopie zu den Akten und verbucht die Gutschrift. Alsdann erstellt man eine neue Rechnung (natürlich mit dem Leistungsdatum der Originalrechnung) und bucht diese ein. Der Kunde erhält die Gutschrift als Beleg und die korrekte neue Rechnung. Eine Doppelzahlung an das FA ist bei korrekter interner Buchführung somit ausgeschlossen.


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