Rechnungsadresse - nur Betriebsstätte oder auch andere möglich für Steuerrelevanz?

3 Antworten

Für den Vorsteuerabzug muss die betriebliche Adresse auf den Rechnungen stehen. Ist es die Privatadresse, hast du die Leistung als Privatperson bezogen und der Vorsteuerabzug ist nicht möglich.

ich würde es nicht darauf ankommen lassen, vor allem beim vorsteuerabzug kann das zur zeitbombe werden (wird in x jahren festgestellt und zurückgefordert)....

Soweit ich weiß, sollte es da keine Probleme geben, aber warum fragst du nicht dein zuständiges Finanzamt?

Briefkasten anbringen? Postfach mieten? Nur so als Alternativen.