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Ich bin Student und beim Finanzamt als Kleinunternehmer gemeldet. Letzes Jahr bin ich unter 7000€ geblieben, deswegen musste ich meine Rechnungen ohne MwST stellen (ich bin Promoter). Nun sieht es aber so aus als würde ich doch noch dieses Jahr mehr als 7000€ verdienen. Muss ich nun alles was über 7000€ ist versteuern bzw die Steuern draufschlagen oder muss ich sogar noch die 7000€ versteuern, für die ich vorher keine MwST bei den Rechnungen genommen habe?

Ich hatte vor ein paar Jahren das gleiche Problem. Die Änderung zur Mehrwertsteuerpflicht kann nur zum neuen Kalenderjahr erfolgen. Also mach Dir keine Gedanken und schreib die Rechnungen wie bisher. Dieses Jahr gilt noch die Umsatzsteuerbefreung und zum neuen Jahr stellst Du auf MwSt. um.

die Frage ist, ob Du Umsatzsteuerprflichtig bist und für geleistet Tätigkeiten Geldmit ausgewiesener Mwst. empfängst und Rechnungen mit ausgewiesener Mwst. erstellst, dann musst Du die normale Einnahmen/Ausgaben-Überschußrechnung durchführen und die Umsatzsteuerseparat ausweißen.
dock69 am 19. August 2007 21:26 Nein, es ist nicht die Frage. Er schreibt doch, dass er (noch) nicht umsatzsteuerpflichtig ist.
Umsatzsteuerlich zählen alle die im Vorjahr unter 17.500 € und im laufenden Jahr vorraussichtlich unter 50.000 € Umsatz haben bzw gehabt haben zu den Kleinunternehmern. Voraussetzungen: Antrag auf Kleinunternehmer (hier bereits erfolgt) und keine Rechnungsstellung mit USt. Die 7.000 € kommen aus dem einkommensteuerlichen Bereich. Wenn das zu versteuernde Einkommen ca. 7500,- € übersteigt fällt Einkommensteuer an.