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Rechnungen ohne MwST gestellt - nun bin ich über 7000€ - muss ich die vorherigen 7000€ auch noch versteuern?

gefragt von Prodekan am 19.08.2007 um 21:02 Uhr

Ich bin Student und beim Finanzamt als Kleinunternehmer gemeldet. Letzes Jahr bin ich unter 7000€ geblieben, deswegen musste ich meine Rechnungen ohne MwST stellen (ich bin Promoter). Nun sieht es aber so aus als würde ich doch noch dieses Jahr mehr als 7000€ verdienen. Muss ich nun alles was über 7000€ ist versteuern bzw die Steuern draufschlagen oder muss ich sogar noch die 7000€ versteuern, für die ich vorher keine MwST bei den Rechnungen genommen habe?


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dock69
beantwortet von dock69 am 19. August 2007 21:20
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Ich hatte vor ein paar Jahren das gleiche Problem. Die Änderung zur Mehrwertsteuerpflicht kann nur zum neuen Kalenderjahr erfolgen. Also mach Dir keine Gedanken und schreib die Rechnungen wie bisher. Dieses Jahr gilt noch die Umsatzsteuerbefreung und zum neuen Jahr stellst Du auf MwSt. um.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 19. August 2007 21:05
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die Frage ist, ob Du Umsatzsteuerprflichtig bist und für geleistet Tätigkeiten Geldmit ausgewiesener Mwst. empfängst und Rechnungen mit ausgewiesener Mwst. erstellst, dann musst Du die normale Einnahmen/Ausgaben-Überschußrechnung durchführen und die Umsatzsteuerseparat ausweißen.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 19. August 2007 21:26

Nein, es ist nicht die Frage. Er schreibt doch, dass er (noch) nicht umsatzsteuerpflichtig ist.


anonym
beantwortet von harry5262 am 20. August 2007 11:09
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Umsatzsteuerlich zählen alle die im Vorjahr unter 17.500 € und im laufenden Jahr vorraussichtlich unter 50.000 € Umsatz haben bzw gehabt haben zu den Kleinunternehmern. Voraussetzungen: Antrag auf Kleinunternehmer (hier bereits erfolgt) und keine Rechnungsstellung mit USt. Die 7.000 € kommen aus dem einkommensteuerlichen Bereich. Wenn das zu versteuernde Einkommen ca. 7500,- € übersteigt fällt Einkommensteuer an.


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