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Rechnungen einscannen und aufbewahren für Prüfungen?

gefragt von Basejumper am 22.04.2008 um 17:27 Uhr

Man muß als Selbstständiger seine Rechnungen 10 Jahre aufbewahren. Darf man sie auch einscannen und auf diese Weise aufheben, oder gilt nur das Original im Falle einer Prüfung?


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 22. April 2008 17:30
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Nein, ein Original muss vorgehalten werden, also kannst Du Dir die Mühe des Einscannens ersparen.

Kommentar von F2b1cdc1d6ec770fda6fc621f6f69413smallIgelauge am 22. April 2008 17:31

Jawoll!

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 22. April 2008 17:32

Was machst Du denn hier vorne? entgeisterguck

Kommentar von F2b1cdc1d6ec770fda6fc621f6f69413smallIgelauge am 22. April 2008 17:34

die suchten einen fähigen Ratgeber, da sagte Verena, geh mal nach vorn, hilf HL mal ein bissken...hihi*

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 22. April 2008 17:36

Danke Alex, sehr aufmerksam von Dir ;-)

Kommentar von Simple_avatar1smallsteffiHobbylos am 22. April 2008 17:34

Die Mühe des Einscannens??? Wer hat damit denn Mühe???


anonym
beantwortet von Mietnormade am 22. April 2008 17:31
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Scane die Rechnung ein und lege das Original in einen Karton im Keller. Falls irgentwann die Kellertür auf ist oder Du beim Umzug einen Karton verlierst achte darauf das es Der Karton ist.


anonym
beantwortet von eunio am 22. April 2008 17:29
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Leider musst du das Original behalten, ich hatte mit einem Prüfer darüber eine Diskussion. Hat aber kein Sinn sich darüber aufzuregen.


Igelauge
beantwortet von Igelauge am 22. April 2008 17:31
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Gescannte Quittungen etc. sind gänzlich ungeeignet für die Beweisführung. Du weißt vielleicht selbst, wie einfach man gerade Zahlen und Daten mit der heutigen Scannertechnik verändern kann.

Kommentar von F2b1cdc1d6ec770fda6fc621f6f69413smallIgelauge am 22. April 2008 17:33

Allerdings das Einscannen für die eigene Archivierung macht Sinn.


sklepy15890
beantwortet von sklepy15890 am 22. April 2008 17:33
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Rechnungen, die du bekommst immer im Original. Rechnungen die Du erstellst, da reicht eine Kopie. Ich erstelle meine Rechnungen mit OpenOffice und speichere eine Kopie als pdf, die ich dann archiviere. Zur Sicherheit und für die Damen und Herren Finanzbeamten drucke ich sie dennoch aus...


steffiHobbylos
beantwortet von steffiHobbylos am 22. April 2008 17:33
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Wielange soll man denn Rechnungen, die zumal(meistens) aus Thermopapier bestehen, aufheben??? Thermopapier verblasst nach einem Jahr so das man darauf nix mehr lesen kann! Kopieren, Scannen ist genauso gültig wie das Original! Allerdings sollte man das Original in einer Klarsichthülle aufbewahren(einzeln) damit man im Fall der Fälle noch was zum Beweisen hat!


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 22. April 2008 19:45
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Das Papier muss meines Wissens nur reproduzierbar sein.

Genauere Informationen bekommst Du bei Firmen, die gegen Lohn scannen oder solche Scanner und Scansoftware anbieten.

Die können dann auch rasch die entsprechenden Paragrafen nennen.


fraggle16
beantwortet von fraggle16 am 23. April 2008 11:33
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also, ich weiß ja nicht, woher ihr so eure weisheit habt, ich hab grad mein wirtschaftsprüferhandbuch nicht zur hand, da ich seit längerem nicht mehr in der WP arbeite, aber elektronische Speicherung als PDF war zumindest schon 2001 erlaubt.

Das wäre es auch noch, ich stelle mir grad vor, was Großunternehmen wie Siemens etc. für eine Lagerhaltung vorhalten müssten, nur um ihre Rechnungen zu archivieren. Ich hatte mal Praktikum in der Werft in Wismar gemacht, da wurde generell alles eingescannt, es muss eben nur reproduzierbar sein. Fälschen kann ich eine pdf-datei genauso gut oder schlecht wie ich das Original selbst fälschen kann.

Außerdem nehmen ja auch direkt elektronisch gesendete Rechnungen zu.


samy07
beantwortet von samy07 am 14. Oktober 2008 16:29
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Eingescannte und kopierte Rechnungen und Quittungen sind nicht gültig. Da solltest du die Originalrechnungen und Belege aufheben....


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