Rechnung Zahlungsfrist

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Wenn auf der Rechnung keine Frist vermerkt ist, ist sie sofort fällig-§ 271 BGB .

Er muss keine Frist setzen oder eine bestimmte Zeit dem Schuldner einräumen.

Mahnt der Gläubiger den Schuldner, so befindet er sich im Verzug.

Hier hat anscheinend der Gläubiger noch zusätzlich/vorsorglich zahlbar bis spätestens -5 Tage- als Zusatz.

Diese Formulierung sagt aus, dass der Betrag sofort fällig ist, aber eine zusätzliche Frist von 5 Tage eingeräumt wird.

Ist die 5-Tages-Frist vorbei, so befindet sich der Schuldner danach sofort im Verzug, ohne dass der Gläubiger eine Mahnung schreiben muss.

Damit ist gemeint "sofort" nach Erhalt der Rechnung. Also warte nicht erst, sondern gehe gleich zu deiner Bank und überweise den Betrag. Liebe Grüße von bienemaus63

Nach Erhalt der Rechnung hast du dich hinzusetzen und die Bezahlung einzuleiten. Unverzüglich bedeutet juristisch "ohne willentlich oder fahrlässig einen Verzug zu riskieren" Wenn du die Rechnung also im Briefkasten findest, aber auf dem Weg zur Arbeit bist, sei dir gegönnt, deinen Arbeitstag anzutreten und abends dann die Überweisung zu tätigen. Wenn du die Rechnung zuhause liest und sie erstmal 3 Tage auf deinen Schreibtisch legst, weil du dringend noch Fenster putzen, Hof fegen, Mittag essen und weiß der Fuchs was machen "musst", kommst du automatisch in Zahlungsverzug.

Bearbeitungszeiten der Bank natürlich mal außen vor!!

"............................Wenn auf einer Rechnung "Zahlbar sofort netto ohne Abzug" steht, innerhalb von wieviel Tagen muss sie dann bezahlt werden? BITTE keine Vermutungen."

Sofort bedeutet umgehend - also noch heute oder morgen !

B2B oder P2P (business to business oder privat ? Kommt auf die AGB an, unter Kaufleuten dann innerhalb von 8 Tagen

Als Kaufmann sollte man das aber dann wissen!