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Rechnung wird nicht bezahlt, Erschleichung von Handwerksarbeiten.

gefragt von kuenstlerkuenstler am 21.12.2008 um 21:35 Uhr

ich habe folgende fragen

  1. Ein Bekannter mit eigener Firma hat mich gebeten auf seiner Baustelle zu helfen . Das habe ich dann auch getan , die Leistungen sind auch meinerseits erbracht worden .

Er kam vor ein paar Wochen mit einer sms an , das er kein Geld vom Auftraggeber bekommt . seit dem habe ich mehrmal versucht anzurufen , vorbei zu fahren . keine Reaktion von ihm , macht nicht auf geht nicht dran .

Desweiteren kommt noch dazu , das einen Firmen Bekannten Estrichleger , an ihn weiter vermittelt habe , heute bekam ich ein Fax vom Estrichleger , das der ex Bekannte seine Rechnung auch nicht bezahlt bekommt , da ich ihn beauftragt hätte . ( der Estrichleger und ich haben nur gelacht , also das ist erledigt ) aber er hat sein Geld auch nicht .

Da ich jetzt , ist klar sauer bin (es geht um 7800 euro) , möchte ich ihn auch gerne Anzeigen , wegen Erschleichung von Handwerksarbeiten , geht das ?????

  1. Welchen guten Fachanwalt brauch ich (SCHWERPUNKT ????? )

oder was würdet ihr machen ..

Vielen Dank vorab ..


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 21. Dezember 2008 21:37
3x
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da du keionen Arbeitsvertrag hattest, hast du das erste Problem

das zweite Problem käme dann hinsichtlich Schwarzarbeit

das dritte Problem hinsichtlich Estrich geht dich gar nichts an

in dem Falle salopp gesagt, Schnauze halten und weiter grämen..


ibicks
beantwortet von ibicks am 21. Dezember 2008 21:36
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laß dich erstmal vom anwalt beraten, wegen schwarzarbeit und so


Lupus1960
beantwortet von Lupus1960 am 21. Dezember 2008 21:42
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Einen Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitrecht. Lass dich beraten, es kann auch nach hinten losgehen (Schwarzarbeit ?).


anonym
beantwortet von Saarland60 am 21. Dezember 2008 22:02
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Deinen - ein klein wenig wirren - Schilderungen nach zu urteilen, warst du in der Funktion eines Subunternehmers tätig. Da du nun aber vermutlich keinen Gewerbeschein für einen Handwerksbetrieb hast, solltest du zunächst einmal deinem Auftraggeber ganz offiziell eine Rechnung schicken (ohne Mehrwertsteuer und ohne Rechnungsnummer). Aufgeführt sein muss aber deine Bankverbindung, damit die Forderung auch an dich überwiesen werden kann. Das darfst du auch als nichtgewerblicher Privatmann. Ansonsten das übliche Procedere, wenn kein Geld kommt: Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher. Wenn du noch ganz schlau bist, schreibst du deinem Auftraggeber nachträglich noch ein Angebot über deine bereits erbrachte Leistung, das du zurückdatierst. Wenn allerdings die Firma deines gewerblichen Auftraggebers einfach in Insolvenz geht, kannst du dein Geld abhaken. Das siehst du nie wieder. Und wenn dein Auftraggeber seinerseits schlau ist, wird er zunächst einmal Minderung von dir verlangen für angeblich nicht fach- oder auftraggerechte Arbeitsleistung.


kuenstler
beantwortet von kuenstler am 21. Dezember 2008 22:33
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Stopp -stopp -stopp , klar habe ich eine Firma , die ist auch in der Handwerksrolle eingetragen , vielleicht habe ich mich ein bissel schlecht ausgedrückt.

Ich darf auch die arbeiten durchführen die gemacht worden sind .

Kommentar von Saarland60 am 21. Dezember 2008 22:50

In dem Fall: kaufmännisch ordentliche Rechnung, Mahnbescheid.....Vollstreckung. Eine Strafanzeige irgend einer Art bringt hier gar nichts, da du nicht beweisen kannst, dass deine Forderung vorsätzlich nicht bezahlt wird.

Kommentar von amiria71 am 21. Dezember 2008 23:40

saarland hats mal wieder auf den punkt gebracht. dh.

Kommentar von Rabbicook am 22. Dezember 2008 20:47

Dafür ein dickes DH


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