kuenstler am 21.12.2008 um 21:35 Uhr
ich habe folgende fragen
Er kam vor ein paar Wochen mit einer sms an , das er kein Geld vom Auftraggeber bekommt . seit dem habe ich mehrmal versucht anzurufen , vorbei zu fahren . keine Reaktion von ihm , macht nicht auf geht nicht dran .
Desweiteren kommt noch dazu , das einen Firmen Bekannten Estrichleger , an ihn weiter vermittelt habe , heute bekam ich ein Fax vom Estrichleger , das der ex Bekannte seine Rechnung auch nicht bezahlt bekommt , da ich ihn beauftragt hätte . ( der Estrichleger und ich haben nur gelacht , also das ist erledigt ) aber er hat sein Geld auch nicht .
Da ich jetzt , ist klar sauer bin (es geht um 7800 euro) , möchte ich ihn auch gerne Anzeigen , wegen Erschleichung von Handwerksarbeiten , geht das ?????
oder was würdet ihr machen ..
Vielen Dank vorab ..
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da du keionen Arbeitsvertrag hattest, hast du das erste Problem
das zweite Problem käme dann hinsichtlich Schwarzarbeit
das dritte Problem hinsichtlich Estrich geht dich gar nichts an
in dem Falle salopp gesagt, Schnauze halten und weiter grämen..
laß dich erstmal vom anwalt beraten, wegen schwarzarbeit und so

Einen Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitrecht. Lass dich beraten, es kann auch nach hinten losgehen (Schwarzarbeit ?).
Deinen - ein klein wenig wirren - Schilderungen nach zu urteilen, warst du in der Funktion eines Subunternehmers tätig. Da du nun aber vermutlich keinen Gewerbeschein für einen Handwerksbetrieb hast, solltest du zunächst einmal deinem Auftraggeber ganz offiziell eine Rechnung schicken (ohne Mehrwertsteuer und ohne Rechnungsnummer). Aufgeführt sein muss aber deine Bankverbindung, damit die Forderung auch an dich überwiesen werden kann. Das darfst du auch als nichtgewerblicher Privatmann. Ansonsten das übliche Procedere, wenn kein Geld kommt: Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher. Wenn du noch ganz schlau bist, schreibst du deinem Auftraggeber nachträglich noch ein Angebot über deine bereits erbrachte Leistung, das du zurückdatierst. Wenn allerdings die Firma deines gewerblichen Auftraggebers einfach in Insolvenz geht, kannst du dein Geld abhaken. Das siehst du nie wieder. Und wenn dein Auftraggeber seinerseits schlau ist, wird er zunächst einmal Minderung von dir verlangen für angeblich nicht fach- oder auftraggerechte Arbeitsleistung.

Stopp -stopp -stopp , klar habe ich eine Firma , die ist auch in der Handwerksrolle eingetragen , vielleicht habe ich mich ein bissel schlecht ausgedrückt.
Ich darf auch die arbeiten durchführen die gemacht worden sind .
In dem Fall: kaufmännisch ordentliche Rechnung, Mahnbescheid.....Vollstreckung. Eine Strafanzeige irgend einer Art bringt hier gar nichts, da du nicht beweisen kannst, dass deine Forderung vorsätzlich nicht bezahlt wird.
saarland hats mal wieder auf den punkt gebracht. dh.
Dafür ein dickes DH