Unsere Gemeinde hat vor mehr als 10 Jahren eine Absenkung der Bordsteinkante an unserem Grundstück veranlasst - für eine zusätzliche Hofeinfahrt. Es hieß damals, dass wir dann eine Rechnung bekommen für die Kopfsteine und die Arbeitsleistung - wir haben bis heute nichts bekommen;) Glück gehabt und das Ganze ist verjährt?
du müsstest erste einmal festsstellen, ob es sich bei dem bau damals um einen vewaltungsakt gehandelt hat.
wenn ja, verjährt dieser erst nach 30 jahren.
war es kein verwaltungsakt, seitens der gemeinde, dürfte der fall verjährt sein.