Rechnung für ein Fest wegen schlechter Qualität Büffet und miesem Service kürzen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, ich habe 10 Jahre ein Lokal bewirtschaftet dass sich nur um Familienfeiern und Hochzeiten gekümmert hat. Allerdings ausschließlich als "All-inclusive-Angebot" zu einem Festpreis pro Person inkl. Speisen und Getränken. Auch ich kenne das Problem des nicht bezahlen Wollens. Deshalb habe ich zum Schluss nur gegen Barzahlung nach dem Kaffee weiter geliefert. Ging jedoch immer ohne Probleme über die Bühne. Die Gäste waren froh dass Sie das Geld los wurden. 1. Das an den Kunden übersandte schriftliche Angebot für Speisen und Getränke ist bindend . 2. Servicepersonal ist manchmal überfordert. Hier sollte der Gastronom einen Mix finden zwischen alten Hasen und Youngstern. 3. Eine Person zum Sektempfang kann reichen muss aber nicht. Hier ist eine genaue Absprache erforderlich. Ein Empfang bedeutet das der Gast im vorbeigehen ein Glas Sekt von einem dargereichten Tablett mitnimmt. Von Nachschenken kann da keine Rede sein. In diesem Fall braucht es natürlich schon 2 Sekt-Servicekräfte. 4. O-Saft und Softdrinks gehören aus meiner Sicht mit dazu. Das muss beim Angebot vom Betreiber angesprochen werden. Was im Angebot nicht drinsteht wird auch nicht gemacht. Allerdings muss ich auch sagen, das diese Getränke ja nach Verbrauch berechnet werden. Da ist es schon sträflich dieses Geschäft zu vernachlässigen. Zum Eintreffen der Gäste sei gesagt, dass der Betreibe oftmals GENAU fragt wann die Veranstaltung beginnt. 1/2 Stunde vorher sollten Servicekräfte und Getränke bereit stehen. Falls natürlich Gäste anreisen und z.B. 1,5 Std. früher kommen so kann der Betreiber nichts dafür. Mir ist es mal so gegangen das die ersten Gäste so früh da waren und die Kellnerin noch unter der Dusche stand. Warum soll ich mir Mitarbeiter bestellen wenn ich noch keine Gäste erwarte... 5. Zum Buffet: Fehlen des einzigen vereinbarten Fischproduktes geht garnicht. Deshalb ist auch das nicht nachlegen aufgefallen. Die nicht frische Fischplatte ist sofort und zu Recht zu bemängeln. Die Käsesuppe hat das aufwärmen nicht schadlos überlebt und Rohkost war nur eine Platte kalkuliert. Bruscetta ist bei einem Buffet immer ein Problemprodukt. Es wird vorproduziert und zeichnet sich durch geringe Standzeiten aus und nässt dann durch. Muss ich nicht anbieten, wenn nur Frisch. Ein Kinderbuffet anzubieten lohnt sich erst ab 30 Kindern. Geht sonst optisch unter. Wenn das nicht extra gekennzeichnet /sichtbar ist, essen die Erwachsenen das sowieso weg...Beim Curryhuhn wurde bestimmt ein nicht regenerierfähiger Saucenbinder benutzt. Das muss der Betreiber wissen da es ja nicht sein erstes Curryhuhn ist. Vegetarische Gerichte sind oftmals Stiefkinder und reichen dann nicht aus. Siehe Beispiel. Saure Sahnekartoffeln gehen garnicht und mindern das Vertrauen in die Sorgfaltspflicht. Frische Mundgerechte Früchte sind seht teuer. Da wurde einfach aus Kostengründen getrickst. Tiramisu mit in Waffelstäbchen eingelegt in Alkohol sollte der Betreiber schon selber machen. Bei den Mousses gehen jedoch Anspruch und Wirklichkeit auseinander. Die macht kaum einer noch selbst. Wer soll stundenlang Schokolade schmelzen? Wer bezahlt das? Bei Ihrer Gästezahl sollten es schon wenigstens eine frische mundgerechte Obstplatte -etwa 3Kg- und je Sorte 30 Gläser Süßspeise a. 70 Gramm geben. Also zusammen ca. 10,3 kg süßen Nachtisch. Das sind pro Gast reichliche 100 Gramm. Das sollte reichen.Die Managerin hat richtig gehandelt. Alles andere hätte zu einem Eklat geführt der keinem zu dieser Stunde nutzt. Fazit : Wenn Sie nicht alles oder weniger zahlen wollen, kann der Betreiber nicht viel machen. Ich war in so einem Fall immer froh wenn ich wenigstens meine Kosten decken konnte. Einen Anwalt würde ich auf keinen Fall einschalten. Der freut sich nur und geht nach der BRAGO Tabelle. Streitwert 5600€. Und dann kommt es nach Monaten bei Gericht sowieso zu einem Vergleich der nicht alle Wünsche berücksichtigt. Ich schlage zwei Möglichkeiten vor. 1. Beim Anwalt 5600€ hinterlegen und diesen tätig werden lassen. Dann sieht es wenigstens nicht so aus als wollte der Kunde nicht bezahlen. Allerdings wird dann auch mit jedem Anwaltsschreiben die hinterlegte Summe geringer. Der Anwalt zahlt eh nur aus wenn seine Forderungen gebucht sind. Zweitens dem Hotelier 4000T€ überweisen und mit ihm darüber sprechen. Wegen 600 € wird keiner verklagt und der Kunde bleibt im Ansehen sauber. Ich hoffe geholfen zu haben. Mich würde der weitere Fortgang interessieren. Gruß

Herzlichen Dank, diese ausführliche Antworf hilft mir sehr . Toll, dass Sie sich soviel Mühe gemacht haben. Ich habe gleich beim ersten Gespräch schonmal 3500 € angezahlt, um deutlich zu machen, dass es mir nicht darum geht, die Zeche zu prellen. Ich werde jetzt Ihrem Rat folgen und alles bezahlen, was geleistet wurde . Wir hatten schon nachmittags um 15.00 Uhr begonnen mit 50 Personen für Kaffee und Kuchen, da war zwar auch schon zuwenig Personal da, aber mit Selbstbedienung war das ok. Und die Getränke sind ja konsumiert worden, auch wenn es manchmal sehr zäh war. Und beim Essen zahle ich die Hälfte pro Kopf und schreibe eine ausführliche Mängelliste dazu und dann schaue ich mal, wie der Betreiber reagiert. Die Managerin hat sich nochmal bei mir entschudligt und mir erzählt, dass es in der Küche zum Eklat gekommen sei und der Koch gegangen sei (es war auch das erste deutsche Spiel der EM...) Das Büffet ist letztlich von einer Küchenhilfe und einem Koch in Ausbildung gerichtet worden und so war es dann ja auch... Worüber ich noch nachdenke: Der Preis von 20 € pro konsumierte Flasche Wein rechnet sich aus der Ware plus Service plus Verdienst. Eigentlich ist der doch nicht mehr gerechtfertigt, wenn der Service so schlecht ist. Nur einige Beispiele: Meine Gäste haben z T. mal viermal etwas bestellt, ohne es zu bekommen.An einigen Tischen war das der Running Gag. Bis sie selbst zur Theke gegangen sind. Weißwein in randvollen Rotweingläsern serviert, ein Tisch geht tanzen und als die Leute zurückkommen sind alle (auch die vollen) Gläser abgeräumt. Ich selbst habe bestimmt viermla darum gebeten, saubere Gläser bereitzustellen. Der Digestiv-Wagen wurde mit lauten "Schnaps!" Rufen reingerollt. Als Kaffee bestellt wurde hieß es, die Maschine sei leider schon aus und bräuchte eine halbe Stunde zum Aufwärmen. Obwohl ich ausdrücklich und nochmal mit Erinnerung vereinbart hatte, dass außer Wein und Bier und nach dem Essen einmal Digestivwagen nicht augeschenkt wird - habe ich reichlich Cola-Amaretto (?) auf der Rechnung. Wir hatten sogar besprochen, dass die Kellner in diesem Fall sagen sollten, sie würden das gern servieren, müssten es aber direkt abkassieren. Das klingt jetzt schrecklich kleinlich, hat aber den Hintergrund in einem vergangenen Fest, da hatte ein großspuriger Arbeitskollege Rotwein für über 50 € die Flasche anfahren lassen und zwar mehr als 15 Flaschen... Also - Getränkepreise kürzen?

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@antipink

Hallo, danke für den schnellen Kommentar. Kann ich davon ausgehen, dass der Gesamtbetrag ursprünglich 5600 € für Speisen + Getränke war ? Falls ja, würde ich die 4000 € bezahlen und die Angelegenheit geistig abhaken. Sie haben in diesem Fall die Rechnung um 1600 € gemindert. Das halte ich für ausreichend. Es ist dann später immer müßig darüber zu diskutieren ob die Kellnerinnen schnell, langsam oder garnicht bedienten. Wenn die Getränke zu langsam an den Tisch gebracht werden quittiert der Gast das mit "dort gehe ich nicht mehr hin". Bezahlen wird er dennoch. Das zeigt die Lebenserfahrung. Auch die Probleme in der Küche sind mir bekannt. Mir hat auch schon eine Köchin am Ostersonntag bei vollem Lokal das Handtuch geschmissen und die Bons weggeworfen. Das die Gäste gegangen sind habe ich erst später bemerkt. Weißwein im Rotweinglas kenne ich nur aus dem Festzeltbereich. Da kann man drüber weg sehen. Aber in der stationären Gastronomie mit Anspruch kann ich das voraus setzen. Unter dem Strich möchte ich noch sagen: Das Lokal hat noch zu wenig Erfahrung mit der Eventkundschaft. Von der Friedhofsgastronomie bis zur Taufe, Familienfeier, Hochzeiten jeglicher Art und Geburtstage geht immer ein eigener Impuls aus. Jede Veranstaltung ist anders. Hier muss wirklich genau hinterfragt werden was der Kunde will und auch wichtig was er nicht will. Denn nur das wird später bezahlt oder nicht. Übrigens habe ich genau aus diesem Grund alles zu einem Festpreis angeboten. Wir brauchen keine Strichliste zu führen (die eh nicht stimmt) und der Gast hält uns nicht für Betrüger wenn er am nächsten Tag 132 Kaffee bezahlen soll....Bei mir hat eine Hochzeit ohne Kuchen aber mit Kaffee, Buffet nach Wahl, Sektempfang und alle Getränke inkl. Spirituosen ab Kaffee bis 2 Uhr pro Person 58 € gekostet. Ich bin gut damit gefahren. Beste Grüße.

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@paulfritzpeter

Hallo,

Ich habe genau das gemacht und seitdem nichts mehr gehört, so dass ich davon ausgehe, dass sich das Hotel zufrieden gibt.

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe

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@antipink

Sehr geehrter Fragesteller, ich freue mich dass Sie meinem Lösungsvorschlag gefolgt sind und das sich alles nach Ihren Vorstellungen ergeben hat. Nochmals liebe Grüße, Peter

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Weigert sich ein Gast eine Speise zu bezahlen , muss der Wirt beweisen, dass die Speise ordnungs- und vertragsgemäß zubereitet und dargereicht wurde. Nur dann kann er seinen Anspruch auf Bezahlung gerichtlich durchsetzen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Auerbach hervor. Zahle die hälfte, und nehme dir einen Anwalt.

Gilt das auch in Bezug auf die Getränkerechnung? Das ist auch ein erheblicher Teil und da war die Qualität in Ordnung (die Weine waren ja gut ausgesucht) aber eben der Service grottig.

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Bei der Komplexität des Themas und der Höhe des Schadens ist der Gang zum Anwalt unausweichlich. Es muss geprüft werden, was wirklich vereinbart war (vertraglich), was geliefert wurde, wie ihr euch verhalten habt (z.B. zwischendurch schon Beschwerde geführt und Vertragseinhaltung gefordert habt oder erst am Schluss, als die Rechnung kam, das erste Mal beanstandet habt), wie die Beweissituation ist usw.

Ich würde die Getränkerechnung voll bezahlen, da diese immer sehr schwer anzuzweifeln ist. Hier etwas zu kürzen mit der Begründung "schlechter Service" geht zu 99,9 % in die Hose. Vom Rest der Rechnung würde ich 50% kürzen und dies, mit einem Brief mit entsprechender Mängelliste, ankündigen. Wenn das Hotel nicht darauf eingeht würde ich warten und den Rest einfach nicht bezahlen bis ein Mahnbescheid kommt. Dann Einspruch einlegen und erst den Gang zum Anwalt nehmen.

M.E. sind Sie zumindest berechtigt, die Haelfte der Kosten einzubehalten. Ihnen wurde zwar nicht serviert, was Sie verlangten, aber immerhin etwas.

Ansonsten wuerde ich auf ein entsprechendes Urteil verweisen, was sicherlich auffindbar sein sollte - Rat an Ihren RA.