Hallo zusammen,
Am Freitag habe ich eine Rechnung erhalten, und mein Name ziemlich falsch geschrieben wurde. Muss ich die Rechnung bezahlen ?
Bezahlen werde ich sie bestimmt, aber nur mal so als Frage, müsste ich sie denn bezahlen?
Ich habe so was ähnliches mal gelesen, da hat eine Person die Rechnung nicht bezahlt, weil der Vorname falsch geschrieben wurde.... Deshalb frage ich.
Liebe Grüsse Euer Bonniehit :-)

Wenn Du Dich mit dem falsch geschriebenen Namen nicht angesprochen fühlst, hättest Du die Post nicht öffenen dürfen. Es gibt in Deutschland nämlich ein Briefgeheimnis!
Falls auf eine Rechnung mit korrektem Namen bestehst, melde Dich beim Rechnugnssteller und lasse die Rechnung korrigieren.
Das ist auch wichtig bei einer Überweisung, denn der Rechnungssteller kann Deinen korrekten Namen der Rechnung unter Umständen nicht zuordnen.

Wenn Du die Leistung in Anspruch genommen hast, musst Du auch bezahlen
Nein, das ist kein Grund, die Rechnung nicht zu bezahlen. Da kriegst Du vor keinem Richter recht.
Die musst Du bezahlen, denn die Rechnung bezieht sich auf ein Rechtsgeschäft, und dieses ist unabhängig von der korrekten Schreibweise des Namens.
Selbst wenn sie ohne Name auf einem Bierdeckel geschrieben wurde, musst Du sie zahlen.
Das wäre doch Haarspalterei, vorausgesetzt die Rechnung ist berechtigt. Dann kann man anrufen und Bescheid geben, dass man sich nicht angesprochen fühlst, weil der Name mit "f" und nicht mit "ph" geschrieben wurde. Letztendlich ändert es nichts an der Tatsache, dass die Rechnung bezahlt werden muss.

''mein Name ziemlich falsch geschrieben wurde''
Inwiefern?
Beispiele:
Lieschen Mueller statt Lieschen Müller
oder
Franz Schmidt statt Lieschen Müller
Es heisst etwa so:
Richtig: Schläpfer bekommen als: Schläpler
bitmap am 13. September 2009 21:34 Na das fällt nicht unter gravierender Fehler, der berechtigen würde, die RE nicht in der Form zu zahlen. Aber insoweit die Forderung berechtigt ist, wird man um die Zahlung nicht drumrum kommen.
Du könntest eine neue Rechnung verlangen, denn die Rechnungsanschrift muss korrekt sein. Wenn Du aber eine Privatperson bist, wüsste ich nicht, worin der Vorteil liegen sollte, denn zahlen musst Du so oder so.
ja, das ist mir schon klar, und das werde ich auch tun ;-)
Du hast doch etwas dafür erhalten oder nicht. Wenn der Name falsch drauf ist, haben die Verkäufer von deinen falschen Angaben abgeschrieben. Also mußt du zahlen, sonst kann das als Betrugsversuch ausgelegt werden.
Natürlich. Eine ziemlich billige Aktion, um sich vor der Bezahlung zu drücken.
lol, ich drücke mich sicher nicht vor dem Bezahlen, ich werde sie sicherlich bezahlen, es war nur Mal so eine Frage.

wenn du leistungen erhalten hast und weisst von wem die rechnung ist und wofür musst du sie zahlen^^ an der supermarktkasse müssen sie dich ja auch nich mit namen ansprechen damit du zahlen musst^^

Wenn die Rechnung berechtigt ist und du die Ware oder so erhalten hast mußt du natürlich auch bezahlen

Wenn es nicht noch teurer für Dich werden soll, dann bezahl sie wenn es seine Richtigkeit hat.

musst nicht bezahlen - aber du musst Bescheid geben, sonst erwartet dich eine Mahnung
mum45kids am 13. September 2009 21:24 Wieso Bitte muß man eine berechtigte Rechnung nicht bezahlen??? Ware muß ja auch mit falschen Namen gekommen sein und wurde angenommen...

ich würde es tun
(mein nachname wird auch oft falsch geschrieben)

Sollte mich wundern wenn nicht.
Wenn du die Dienstleistung oder die Ware erhalten hast mußt du auch bezahlen, egal wie jemand deinen Namen schreibt.
Wenn DU wahrlich der Auslöser der Rechnung bist, überweise den Betrag. GALLARIAOY