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Rechnung bekommen - Name falsch geschrieben - Muss ich die Rechnung bezahlen?

gefragt von Bonniehit am 13.09.2009 um 21:21 Uhr

Hallo zusammen,

Am Freitag habe ich eine Rechnung erhalten, und mein Name ziemlich falsch geschrieben wurde. Muss ich die Rechnung bezahlen ?

Bezahlen werde ich sie bestimmt, aber nur mal so als Frage, müsste ich sie denn bezahlen?

Ich habe so was ähnliches mal gelesen, da hat eine Person die Rechnung nicht bezahlt, weil der Vorname falsch geschrieben wurde.... Deshalb frage ich.

Liebe Grüsse Euer Bonniehit :-)

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Finanzen x 23.760 Rechnung x 1.087

majosandra
beantwortet von majosandra am 13. September 2009 21:25
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Wenn Du Dich mit dem falsch geschriebenen Namen nicht angesprochen fühlst, hättest Du die Post nicht öffenen dürfen. Es gibt in Deutschland nämlich ein Briefgeheimnis!

Falls auf eine Rechnung mit korrektem Namen bestehst, melde Dich beim Rechnugnssteller und lasse die Rechnung korrigieren.

Das ist auch wichtig bei einer Überweisung, denn der Rechnungssteller kann Deinen korrekten Namen der Rechnung unter Umständen nicht zuordnen.

Kommentar von 8d755ac3d5bb9127d76fdc5e04308e45smallGALLARIAOY am 13. September 2009 21:29

Wenn DU wahrlich der Auslöser der Rechnung bist, überweise den Betrag. GALLARIAOY


Ally32
beantwortet von Ally32 am 13. September 2009 21:22
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Wenn Du die Leistung in Anspruch genommen hast, musst Du auch bezahlen


anonym
beantwortet von xyz098 am 13. September 2009 21:22
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Nein, das ist kein Grund, die Rechnung nicht zu bezahlen. Da kriegst Du vor keinem Richter recht.


anonym
beantwortet von kruemel70 am 13. September 2009 21:23
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Die musst Du bezahlen, denn die Rechnung bezieht sich auf ein Rechtsgeschäft, und dieses ist unabhängig von der korrekten Schreibweise des Namens.


anonym
beantwortet von Logiker am 13. September 2009 21:22
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Selbst wenn sie ohne Name auf einem Bierdeckel geschrieben wurde, musst Du sie zahlen.


anonym
beantwortet von TanteBertha am 14. September 2009 09:32
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Das wäre doch Haarspalterei, vorausgesetzt die Rechnung ist berechtigt. Dann kann man anrufen und Bescheid geben, dass man sich nicht angesprochen fühlst, weil der Name mit "f" und nicht mit "ph" geschrieben wurde. Letztendlich ändert es nichts an der Tatsache, dass die Rechnung bezahlt werden muss.


bitmap
beantwortet von bitmap am 13. September 2009 21:25
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''mein Name ziemlich falsch geschrieben wurde''

Inwiefern?

Beispiele:

Lieschen Mueller statt Lieschen Müller

oder

Franz Schmidt statt Lieschen Müller

Kommentar von Bonniehit am 13. September 2009 21:27

Es heisst etwa so:

Richtig: Schläpfer bekommen als: Schläpler

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. September 2009 21:34

Na das fällt nicht unter gravierender Fehler, der berechtigen würde, die RE nicht in der Form zu zahlen. Aber insoweit die Forderung berechtigt ist, wird man um die Zahlung nicht drumrum kommen.


anonym
beantwortet von Simone01 am 13. September 2009 21:24
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Du könntest eine neue Rechnung verlangen, denn die Rechnungsanschrift muss korrekt sein. Wenn Du aber eine Privatperson bist, wüsste ich nicht, worin der Vorteil liegen sollte, denn zahlen musst Du so oder so.

Kommentar von Bonniehit am 13. September 2009 21:26

ja, das ist mir schon klar, und das werde ich auch tun ;-)


anonym
beantwortet von chicaBlue am 13. September 2009 21:23
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Du hast doch etwas dafür erhalten oder nicht. Wenn der Name falsch drauf ist, haben die Verkäufer von deinen falschen Angaben abgeschrieben. Also mußt du zahlen, sonst kann das als Betrugsversuch ausgelegt werden.


anonym
beantwortet von Sally2809 am 13. September 2009 21:23
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Natürlich. Eine ziemlich billige Aktion, um sich vor der Bezahlung zu drücken.

Kommentar von Bonniehit am 13. September 2009 21:25

lol, ich drücke mich sicher nicht vor dem Bezahlen, ich werde sie sicherlich bezahlen, es war nur Mal so eine Frage.


chillizyl
beantwortet von chillizyl am 13. September 2009 21:23
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wenn du leistungen erhalten hast und weisst von wem die rechnung ist und wofür musst du sie zahlen^^ an der supermarktkasse müssen sie dich ja auch nich mit namen ansprechen damit du zahlen musst^^


mum45kids
beantwortet von mum45kids am 13. September 2009 21:23
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Wenn die Rechnung berechtigt ist und du die Ware oder so erhalten hast mußt du natürlich auch bezahlen


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 13. September 2009 21:23
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Wenn es nicht noch teurer für Dich werden soll, dann bezahl sie wenn es seine Richtigkeit hat.


expertin
beantwortet von expertin am 13. September 2009 21:22
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musst nicht bezahlen - aber du musst Bescheid geben, sonst erwartet dich eine Mahnung

Kommentar von Dc2126ec795c5e69a4f7a48c5f33ecbdsmallmum45kids am 13. September 2009 21:24

Wieso Bitte muß man eine berechtigte Rechnung nicht bezahlen??? Ware muß ja auch mit falschen Namen gekommen sein und wurde angenommen...


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 13. September 2009 21:22
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ich würde es tun

(mein nachname wird auch oft falsch geschrieben)

Kommentar von Bonniehit am 13. September 2009 21:23

ja, also bezahlen werde ich sie sicher. ;-)

Kommentar von Ad11500420dbb7bded5604ebb0cd9480smallziuwari am 13. September 2009 21:24

klar... nur wie willst Du ohne zusatzaufwand dort rauskommen


sanne172
beantwortet von sanne172 am 13. September 2009 21:22
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Sollte mich wundern wenn nicht.
Wenn du die Dienstleistung oder die Ware erhalten hast mußt du auch bezahlen, egal wie jemand deinen Namen schreibt.


anonym
beantwortet von doris11 am 13. September 2009 21:22
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Warumn hast du die Post dann angenommen??

Kommentar von Bonniehit am 13. September 2009 21:23

Weil meine Adresse drauf stand.

Kommentar von doris11 am 13. September 2009 21:24

naja,...aber wenn deine Adresse draufstand,und der Name falsch geschrieben ist,...und du angenommen hast,dann mußt du zahlen....


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