Rechnung bar bezahlt, jetzt Mahnung über Anwalt, Verjährungsfrist bei Widerruf

7 Antworten

Forderung aus 2009 verjährt nach dem 31.12.2013 nicht 2012.

Beweispflichtig ist hier der Anwalt bzw. der Arzt, nicht du.

  1. Würde ich nicht
  2. Ebenfalls nicht
  3. Nein. Verjährungshemmdend wäre nur eine Klage, ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Teilzahlung, mit der die Rechtmäßigkeit der Forderung de facto anerkannt wird.

du mußt in jedem Fall reagieren! Schick einen Widerspruch an den Anwalt und geh nochmal zum Tierarzt und sprich mit ihm! Sicher wird er sich noch an dich erinnern!

Der erinnert sich doch nicht daran ob gerade die Rechnung gezahlt wurde.

Generell gilt Quittung ist ein Beweis für die Zahlung. Ein Kontoauszug kann soweit ich weiss unter bestimmten Umständen auch gelten aber eher nicht bei einer Barzahlung. Wenn ich das so als Nichtjurist beantworten sollte würde ich sagen du hast Pech gehabt. Die Rechnung jetzt nicht zu bezahlen bringt auch nix da auch nach dem 31.12.2012 der Betrag noch gefordert werden kann weil die Forderung ja davor eingegangen ist. Eventuell schaffst du es einen Vergleich zu erwirken aber das kostet unter Umständen ja mehr weil du einen Anwalt bezahlen musst.

Warum hat man Pech gehabt, wenn man mit einer unberechtigten Forderung konfrontiert wird? Im Falle eines gerichtlichen Mahnverfahrens muss der Tierarzt die Rechtmäßigkeit seiner Forderung beweisen!

@frafi

Er wird ja sicherlich eine Akte haben wo er die Behandlung nachweisen kann.

Reagieren und Widerspruch einlegen auf jeden Fall, da Stillschweigen als Anerkennung der Forderung gewertet werden kann. Ob die Barzahlung jetzt noch nachweisbar ist, ist wohl schwierig, jedoch liegt die Beweislast beim Tierarzt, also DER muss letztlich die Rechtmäßigkeit seiner Forderung begründen und beweisen können.

Ich dachte, wir wären definitiv in der Nachweispflicht. Das ändert die Sachlage natürlich, bisher kam ich mir recht hilflos vor ganz ohne schriftlichen Nachweis.

Nichtreagieren ist eigentlich auch nicht so mein Ding, ich möchte ungeklärte Dinge schon schnell bereinigen.

Ich werde dann einen Widerruf schicken und schauen, was dabei rauskommt.

jedoch liegt die Beweislast beim Tierarzt

Interessant. Wie beweist man denn, dass man kein Geld bekommen hat? Die Zahlung kann durch eine Quittung bewiesen werden. Für eine Nichtzahlung gibt es keinen Nachweis.

Wenn auf der Rechnung als Behandlungszeit 2009 vermerkt ist, dann hätte er meines Wissens bis Ende 2010 Zeit gehabt, zu mahnen. Einfach ignorieren, es sei denn die Rechnung bezieht sich auf ein neueres Behandlungsdatum (2011/2012), dann würde ich mal beim Tierarzt anrufen. Viel Erfolg.