OK, nochmal nachgefragt: muss ein Anwalt einen nicht per Einschreiben kontaktieren? Ich könnte ja sagen, ich habe die Rechnungen nie bekommen... ???!! Merci.
Rechnung/ Anwalt 2
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QetanQetan
Mensch bezahl die vollständige Rechnung und basta. Nein, er muß die Rechnung nicht per Einschreiben schicken.
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3Antwort von
SammlSamml
Eine Moral ist das hier in D , nur Fragen wie komme ich dazu eine Leistung zu erschleichen nur bezahlen will kaum noch einer.
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SammlSamml Lass Dich ruhig verklagen, das wird schön teuer, aber für Dich!
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SeelenlosSeelenlos Genau das ist das Problem! Es wird immer schlimmer. Und diese, Geiz ist ge.l Werbung, trägt noch mehr für so eine Dreistigkeit bei. Alles haben u nehmen wollen und so gut wie nichts bezahlen. Wie nutz man am besten andere aus o sch... sie an? Wo soll das noch alles hin führen? :((( Seelenlos
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SeelenlosSeelenlos ein t fliegt nach
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grisu05grisu05
Du mußt doch eh bezahlen! Jetzt mach doch wegen der 20 Euro hier kein so ein Faß auf!
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Renegade71Renegade71
Er muss nicht nachweisen, dass du die Rechnung erhalten hast, höchstens wann er sie verschickt hat. Bezahl.
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mullemaeuschenmullemaeuschen
Hallo,
Anwälte wie Ärzte MÜSSEN in der BRD eine Rechnung stellen. Grundsätzlich versuchen eine Kostenvereinbarung zu treffen, vor allem wenn die Rechtschutzversicherung nicht einspringt bzw. keine vorhanden ist!!! Hier gilt auch der Grundsatz: Vorher mit der Versicherung abklären, was übernommen werden kann.
Wenn es dann möglicherweise Ernst wird:
Die Anwaltskosten lt. BRAGO beruhen immer auf dem Streitwert.
Jedem Streitwert ist eine Gebühr (10/10) zugeordnet.
Für jeden anwaltlichen Leistungsbereich fällt diese Gebühr in einem Teilwert an. Die BRAGO teilt die Grundgebühr immer in 'Zehntel' ein. (z.B. 2/10, 5/10, 13/10)
Die so abgestuften Posten werden addiert und ergeben die Gesamtkosten.
Zu diesen Kosten werden evtl. Gerichtsgebühren, Auslagen (Telefon, Kopien, Fahrtkosten...) addiert.
Erbrachte Dienstleistungen werden nicht doppelt berechnet.
Schwierig ist grundsätzlich die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen und die Ermittlung des Streitwertes.
http://www.jurway.de.
Ein schönes WE Mulli
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Infos3 Guten Abend,
was ist denn das für eine Moral?! Erst Anwaltsleistungen in Anspruch nehmen, und dann nicht bezahlen wollen - das sind ja die Richtigen! Woran liegt es denn? Zur Sache: der Anwalt braucht Ihnen seine Rechnung nicht per Einschreiben zuzusenden, das macht auch kein Handwerker. Eine Besonderheit von Berufes wegen besteht auch nicht.Der Anwalt ist normaler Dienstleister, die Spezifik liegt nur in seinem Beruf. Nur hieraus ergeben sich Besonderheiten. Deshalb sollten Sie schnellstens bezahlen, sobald der Spass aufhört, folgt der Mahnbescheid. Die weiteren Folgen kennen Sie vielleicht schon - na ja, bei dieser Einstellung.
Aideu Sie Kneifer.
Infos3
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bitmapbitmap
Also gerade bei einem Anwalt solltest du so einen dämlichen ''Trick'' wie Rechnung-nicht-erhalten vergessen. Wenn eine Rechnung unzustellbar zurückkommt, macht der Anwalt einfach eine Anfrage beim EMA und findet ne neue Adresse ganz schnell raus. Ansonsten geht das ganze ins Mahnbescheidverfahren und dann wirds richtig teuer.
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moon73moon73
Nein, muß er nicht. Er schickt die Rechnung ganz normal raus, wie jeder andere auch. Danach kann er erinnern oder anmahnen. Auch alles auf normalem Postweg. Sprich doch mal mit dem Anwalt, wenn du den Betrag jetzt überwiesen hast, eventuell verzichtet er ja dann auf die noch ausstehenden Gebühren.
DH!!
Was soll das geeier? Hat er seine Leistung nicht erbracht?! Seelenlos