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Rechnung/ Anwalt 2

Frage von Outbackmaster Outbackmaster

OK, nochmal nachgefragt: muss ein Anwalt einen nicht per Einschreiben kontaktieren? Ich könnte ja sagen, ich habe die Rechnungen nie bekommen... ???!! Merci.

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Antworten (8)

  • 5
    Antwort von Qetan Qetan

    Mensch bezahl die vollständige Rechnung und basta. Nein, er muß die Rechnung nicht per Einschreiben schicken.

    Kommentar von miccy miccymiccy

    DH!!

    Kommentar von Seelenlos SeelenlosSeelenlos

    Was soll das geeier? Hat er seine Leistung nicht erbracht?! Seelenlos

  • 3
    Antwort von Samml Samml

    Eine Moral ist das hier in D , nur Fragen wie komme ich dazu eine Leistung zu erschleichen nur bezahlen will kaum noch einer.

    Kommentar von Samml SammlSamml

    Lass Dich ruhig verklagen, das wird schön teuer, aber für Dich!

    Kommentar von Seelenlos SeelenlosSeelenlos

    Genau das ist das Problem! Es wird immer schlimmer. Und diese, Geiz ist ge.l Werbung, trägt noch mehr für so eine Dreistigkeit bei. Alles haben u nehmen wollen und so gut wie nichts bezahlen. Wie nutz man am besten andere aus o sch... sie an? Wo soll das noch alles hin führen? :((( Seelenlos

    Kommentar von Seelenlos SeelenlosSeelenlos

    ein t fliegt nach

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    Antwort von grisu05 grisu05

    Du mußt doch eh bezahlen! Jetzt mach doch wegen der 20 Euro hier kein so ein Faß auf!

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    Antwort von Renegade71 Renegade71

    Er muss nicht nachweisen, dass du die Rechnung erhalten hast, höchstens wann er sie verschickt hat. Bezahl.

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    Antwort von mullemaeuschen mullemaeuschen

    Hallo,

    Anwälte wie Ärzte MÜSSEN in der BRD eine Rechnung stellen. Grundsätzlich versuchen eine Kostenvereinbarung zu treffen, vor allem wenn die Rechtschutzversicherung nicht einspringt bzw. keine vorhanden ist!!! Hier gilt auch der Grundsatz: Vorher mit der Versicherung abklären, was übernommen werden kann.

    Wenn es dann möglicherweise Ernst wird:

    Die Anwaltskosten lt. BRAGO beruhen immer auf dem Streitwert.

    Jedem Streitwert ist eine Gebühr (10/10) zugeordnet.

    Für jeden anwaltlichen Leistungsbereich fällt diese Gebühr in einem Teilwert an. Die BRAGO teilt die Grundgebühr immer in 'Zehntel' ein. (z.B. 2/10, 5/10, 13/10)

    Die so abgestuften Posten werden addiert und ergeben die Gesamtkosten.

    Zu diesen Kosten werden evtl. Gerichtsgebühren, Auslagen (Telefon, Kopien, Fahrtkosten...) addiert.

    Erbrachte Dienstleistungen werden nicht doppelt berechnet.

    Schwierig ist grundsätzlich die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen und die Ermittlung des Streitwertes.

    http://www.jurway.de.

    Ein schönes WE Mulli

  • 0
    Antwort von Infos3 Infos3

    Guten Abend,

    was ist denn das für eine Moral?! Erst Anwaltsleistungen in Anspruch nehmen, und dann nicht bezahlen wollen - das sind ja die Richtigen! Woran liegt es denn? Zur Sache: der Anwalt braucht Ihnen seine Rechnung nicht per Einschreiben zuzusenden, das macht auch kein Handwerker. Eine Besonderheit von Berufes wegen besteht auch nicht.Der Anwalt ist normaler Dienstleister, die Spezifik liegt nur in seinem Beruf. Nur hieraus ergeben sich Besonderheiten. Deshalb sollten Sie schnellstens bezahlen, sobald der Spass aufhört, folgt der Mahnbescheid. Die weiteren Folgen kennen Sie vielleicht schon - na ja, bei dieser Einstellung.

    Aideu Sie Kneifer.

    Infos3

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    Antwort von bitmap bitmap

    Also gerade bei einem Anwalt solltest du so einen dämlichen ''Trick'' wie Rechnung-nicht-erhalten vergessen. Wenn eine Rechnung unzustellbar zurückkommt, macht der Anwalt einfach eine Anfrage beim EMA und findet ne neue Adresse ganz schnell raus. Ansonsten geht das ganze ins Mahnbescheidverfahren und dann wirds richtig teuer.

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    Antwort von moon73 moon73

    Nein, muß er nicht. Er schickt die Rechnung ganz normal raus, wie jeder andere auch. Danach kann er erinnern oder anmahnen. Auch alles auf normalem Postweg. Sprich doch mal mit dem Anwalt, wenn du den Betrag jetzt überwiesen hast, eventuell verzichtet er ja dann auf die noch ausstehenden Gebühren.

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