Hallo zusammen, habe 11 Monate im Jahr 09 gearbeitet ab Dez 09 bin ich selbstständig, .Einnahmen habe ich nicht im Jahr 09, aber eine geschäftsbedingte Rechnung . Kann ich diese Rechnung von meinem zu versteuernden Brutto absetzen ?
Rechnung absetzbar?
Antworten (5)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
Du musst eine Einnahmen/Ausgaben-Rechnung erstellen. Der Verlust verrechnet sich dann mit den Einkünften aus Arbeitnehmertätigkeit und so ermittelt sich das zu versteuernde Einkommen.
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2Antwort von
AnticaAntica
Ja, kannst Du. Ich würd mir auf alle Fälle ein gutes Steuerbüro suchen. Hab ich anfangs auch gemacht und viele gute Tipps von dort bekommen.
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1Antwort von
guterwolfguterwolf
Sicher kannst du das. Einnahme = 0 Ausgabe = X
Gewinn = -X
dieser Minusbetrag wird dann bei deinem Einkommen abgezogen.
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1Antwort von
amdrosamdros
Da frage mal besser im Finanzamt nach, die sind angehalten den Steuerzahler zu beraten und Du bist dann auf der sicheren Seite.
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0Antwort von
JoWaKuJoWaKu
Gewinn ermitteln mit Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR)
Den Gewinn in Anlage G (bei Gewerbe) zur Einkommensteuererklärung eintragen.
Da Gleiche gilt für "negativen Gewinn".
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Umsatzsteuervoranmeldung und nach Jahresende die Umsatzsteuererklärung nicht vergessen!
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Lesestoff: www.klicktipps.de/gewerbe.php
dort vor allem Kapitel Buchhaltung und Folgende
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