Rebuy Garantie (Handy)?

1 Antwort

Schaue nicht auf die Garantie sondern die Sachmängelhaftung aka. Gewährleistung. Die ist gesetzlich vorgegeben und lässt sich - auch bei Gebraucht wäre - nicht wegAGBen. Insbesondere gilt danach im ersten halben Jahr die Beweislastumkehr, der Händler muss also nachweisen, dass der (Keim des) Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war.

das handy wurde als neu deklariert, das bedeutet doch = keine mängel

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