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Re: Rechte zu männern und frauen / gleichberechtigung

gefragt von OTTO94OTTO94 am 17.09.2009 um 9:47 Uhr

Ich muss/ möchte mal gerne wissen we´lche gesetztexte belgen , dass männer und frauen in unserer gesellschaft gleichberechtigt sind


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firstguardian
beantwortet von firstguardian am 17. September 2009 09:48
6x
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Das Grundgesetz!

Der Rechtsgrundsatz ist in Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland als Grundrecht wie folgt garantiert:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Quelle - Wiki


anonym
beantwortet von Gingryu am 17. September 2009 09:49
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Grundgesetz Artikel 3 Punkt 2 und 3.... Wobei ich mich schon immer gefragt habe, ob Frauenparkplätze in Tiefgaragen und Frauenquoten nicht irgendwie dagegen sprechen.

Kommentar von Simple_avatar8smallJule1973 am 17. September 2009 09:54

warum? "Und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin". Da Frauen wohl öfters überfallen werden, stehen diese Parkplätze doch im Einklang damit

Kommentar von Gingryu am 17. September 2009 10:29

Weil die dunkelsten Plätze in der TG NICHT für Männer reserviert sind. Das heißt, dass Frauen mehr parkmöglichkeiten haben als Männer... DAS geht nun einmal gegen das Grundgesetz. Nicht, dass die Parkplätze näher sind. Und mal so nebenbei... Männer sind statistisch gesehen häufiger Opfer von Verbrechen als Frauen... Bei Frauen geht es dabei rein um die Vergewaltigungsgeschichte.


anonym
beantwortet von Breddador am 17. September 2009 09:49
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Die Würde des Menschen ist unantastbar.GG§1 Abs1 Das zählt für Mann und Frau...


dingsvomdach
beantwortet von dingsvomdach am 17. September 2009 09:49
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ich vermute mal ganz stark,daß es im Grundgesetz steht.Du meinst arbeitstechnisch,sozial,juristisch usw.??


anonym
beantwortet von Bluce am 17. September 2009 09:57
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Ich würde auch mal das "Allgemeine-Gleichbehandlungs-Gesetz" (kurz AGG) heranziehen...


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