Wunderschönen Guten Abend,
ich wurde gerade mit sack und pack vor die Haustür gesetzt.
Wohne nun momentan bei meiner Freundin, und ziehe nun das 2te haus ihrer eltern. Muss dort keine miete zahlen, nur die fixkosten. Da mich das alles nun etwas sehr unvorbereitet trifft, hab ich natürlich ein paar fragen^^.
Erstens, kann ich eventuell hilfen vom staat in anspruch nehmen?
Zweitens, kann ich mein Kindergeld weiterhin in anspruch nehmen?
Drittens, was muss ich alles ummelden?
Viertens, habe ich ansprüche auf unterhaltszahlungen von seiten der Familie? <--add, ich bin nicht ausbildungsunwillig, jedoch trotz Bewerbungen (ca. 150) noch keine zusage bekommen.
Das wär dann alles für den Moment^^.
Danke schon im Vorraus für eure Mühen.
Sirous
Deine Eltern sind bis zu deinem 25tem Lebensjahr für dich Unterhaltspflichtig, wenn du kein eigenes Einkommen hast. Kindergeld kannst du theoretisch auch bis zum 25ten Lebensjahr bekommen, wenn du Ausbildungssuchend bist, bzw. dich für eine Ausbildung bemühst.

Das Kindergeld steht Deinen Eltern zu, nicht Dir. Hilfe vom Staat, unter Umstaenden, aber eigentlich eher nicht. Deine Eltern sind noch Unterhaltspflichtig, soweit es um .de geht in jedem Fall, weil ALG II waere nachrangig. Ummelden musst alles, was Du gemeldet hast. Heisst Wohnort und Fahrzeuge, gegebenenfalls Versicherungen und Vertraege wie zB fuer Mobiltelefon, Ratenkaeufe ....
naja >.<
aber da sie das kindergeld dann ja nicht mehr brauchen ^^ dürfen sie es gerne mir überlassen ...
James131 am 12. August 2009 02:43 Es steht aber den Eltern zu nicht Dir. Also hast auch keinen Anspruch auf Kindergeld. Einen Unterhaltsanspruch hast ... das schon.
Oke meister >.< du hast gewonnen^^
Kindergeld ist für die eltern, der Unterhalt für mich... Hab ich das richtig interpretiert?^^
James131 am 12. August 2009 02:48 Nix Meister ... aber insoweit richtig. Ob und wie der Unterhalt gezahlt werden muss, ist denn sicher der naechste Streitpunkt .... wenn nicht wirklich eine Ausbildung oder zumindest nen kleinen Job hast, waere der Versuch der Anpassung und Weg zurueck allerdings eine einfachere Alternative.
hmm oke. Soweit habe ich das jetzt verstanden.
Wenn ich nachfragen darf, inwiefern Streitpunkt...
Ausbildung, nichts lieber als das, und einen kleinen job, den habe/hatte ich, diesen muss ich aber kündigen, da er lockere 40 km von meiner freundin entfernt liegt, und dieser um 6 beginnt, auch keine züge fahren-.- werde mir allerdings schnellstmöglich einen neuen suchen, was ja eigentlich selbstverständlich ist...
James131 am 12. August 2009 03:00 Weil wenn sich Deiner Eltern weigern wird das ein steiniger Weg. Weiss ich, ganz sicher, da gibt es einiges zu beachten, deshalb Streitpunkt. Das mit den Job oder der Ausbildung war auch nur deshalb, weil dann zB Aufstocker sein koenntest oder ueber verschiedene andere Foerderungen indirekt von deinen Eltern das notwendigste Geld holen kannst und daneben Dir eventuell selbst was aufbauen .... was selber geschaffen hast, darauf kannst anders schauen ;-)
>.<* das hört sich ja schonmal seeehr gut an -.-
Na dann hoff ich erstmal auf eine gütliche einigung -.- ^^
Naja wir werden sehen was die zukunft bringt... Danke danke an euch alle
Wenn du noch Schüler oder in der Ausbildung bist, hast du einen Unterhaltsanspruch bei deinen Eltern und das Kindergeld wird weiterhin gezahlt. Nur wenn deine Eltern finanziell nicht dazu in der Lage sind den Unterhalt zu zahlen, springt der Staat ein.

geh zu deinen eltern...entschuldige dich...sei ein braves kind...und alles wird wieder gut!!
Kann ja sein das es bei manchen familien so einfach ist... Das wird bei meiner allerdings nicht der fall sein... Wenn meine Eltern sich etwas in den kopf gesetzt haben... keine chance...

Such dir einen Nebenjob wie zum beispiel bei der Firma Wisag Gebäudereinigung da kannst bis zu 400€ verdienen als reinigungskraft und musst in der woche nur 10Stunden Arbeiten damit kannst du dir dein leben finanzieren und als dank das du im haus der eltern deiner freundin umsonst wohnen kannst würde ich denen helfen mit gartenarbeiten usw. und dein Kindergeld darfst du klar beantragen. du musst dich beim Arbeitsamt melden und sagen die sollen dir die arbeitsangebote an die neue adresse schicken desweiteren solltest du ins einwohnermeldeamt und den umzug bekannt geben vergiss nicht das du allen deinen neue adresse gibst
Was hast du "angestellt", um zu erreichen, daß Du zu Hause rausfliegst?!
Es scheint mir bei Deiner Fragestellung so, als ob es Dir sehr recht ist, daß du mit Dienem Eltern nicht mehr unter einem Dach wohnst.
Grundsätzlich kann der Rauswurf Durch Deine Eltern aber auch so gemeint sein, daß du endlcih einmal konstruktiv dich um Lösungen in den Konflikten mit deinen Eltern bemühst.
Da es auf jeden Fall ewig dauert, bis Deine "Ansprüche" rechtlich durchgesetzt sind, ist es auf jeden Fall sinnvoll, daß Du dich um eine einvernehmliche Lösung mit Deinen Eltern bemühst. Dazu kannst du evtl. die Hilfe eines Streitschlichters in Anspruch nehmen, da die Sprache zwischen dir und Deinen Eltern evtl. durch viele "Streitfälle" so belastet ist, daß man gar nicht mehr "hört", was die jeweils andere Partei eigentlich meint. Der Streitschlcihter (komme gerade nicht drauf, wie die sich mit Berufsbezeichnung nennen - ich glaube es sit der "Mediator") "übersetzt" und versucht, auf einer sachlichen Ebene den Streitfall zu lösen, ohne daß Anwälte (die immer das meiste Geld in so einem Streitfall bekommen) und Gerichte sich damit beschäftigen müssen.
Lasse Deine Bewerbungen im Rahmen einer Berufsberatung von der ARGE nochmals überprüfen und versuche, einen Mentor zu bekommen. Es spricht viel dafür, daß Deine Bewerbung nicht genug vermittelt, daß Du eine ausbildung auch wirklich machen willst.
Wo muss ich das denn beantragen, und ich muss dann ja auch nen neuen wohnsitz angeben, (ich komm mir selber voll bescheuert vor) wo mach ich das alles...
Ja kindergeld bis zu einem verdienst von 7500€ im jahr oder so ähnlich...
Naja auf jeden fall komme ich da mit meinem 200€ nebenjob, den ich ja auch noch aufgeben muss, weil die fahrtkosten dahin mehr sein würden als der verdienst, nicht drüber...
Hey erstmal...wie alt bist du denn überhaupt?o.ö Dann...Kindergeld..warscheinlich nein...zumindest wenn du keine schulische Ausbildung oder so machst. Staatliches...ist schwierig...da du ja keine Miete zahlst...aber vielleicht solltest du dich da mal direkt beim Amt erkundigen ^^ Die können dir am genausten sagen was nun geht ~
Viel Glück!
Auch während der Ausbildung gibts Kindergeld wenn man nicht mehr als einen bestimmten Betrag im Jahr verdient und da kommt man mit einem normalen Azubigehalt nicht drüber.
sry wenn ich so dämlich nachfrage, aber das ist auch wirklich sicher, das ich unterhalt bekomme?
Mein Pa hat mir vor monaten mal n zettel vorgelegt auf dem in fachchinesisch erklärt wurde das dies wohl nicht ganz der fall ist -.-
wenn ja, von welchen faktoren hängt ab, wie viel ich bekomme?
Wenn deine Eltern ein geregeltes Einkommen haben, und dieses ihren Selbstbedarf überschreitet, sind sie Unterhaltspflichtig. Da kann dein Papa dir erzählen, was er will. Sollten sie z.B. von Hartz4 leben, kann er logischerweise nichts zahlen. Dann hast du theoretisch Anspruch auf Leistungen vom Amt (zuerst wird aber geklärt, wieso du nicht daheim wohnen kannst bzw. deine Eltern dich nicht wohnen lassen wollen, da du rein theoretisch bis zu deinem 25ten Lebensjahr daheim wohnen musst, wenn deine Eltern Hartz4 beziehen und du kein eigenes Einkommen hast).
Ich muss allerdings noch etwas zu deiner Situation sagen. Ich kann und will solche Eltern nicht verstehen, die ihr Kind das gerade mal 18 ist, vor die Tür setzen. Egal wieviele Probleme das Kind macht. Nicht das Kind ist die Ursache für die Probleme, sondern eine falsche - nicht konsequente Erziehung.
MfG
Erstmal, danke für deinen zuspruch,
doch leider hilft das nicht mehr allzu viel...^^
Naja, mein pa arbeitet, verdient eig, (für meine bescheidenen Verhältnisse) nicht gerade wenig, hab da mal was von 25€ pro std aufgegriffen... naja auf jeden fall, wenn sie mit mir zu hause relativ gut durchs leben gingen, werden sie das ohne mich ja locker auch mit unterhaltszahlungen schaffen können^^...
Versuch die Unterhaltsfrage auf friedliche Weise mit deinem Vater zu klären. Sollte das nicht gelingen, wird er vom Arbeitsamt(Arbeitsgemeinschaft), das du dann in diesem Fall aufsuchen musst, gezwungen seine Einkünfte offenzulegen.
Hmm da sehe ich schon den ersten Rechtsstreit meines Lebens auf mich zukommen. Aber auch wenn ich keine arbeit mehr habe, und keine ausbildung (die ich aber suche) muss mein pa unterhalt zahlen, da er dies von Finanzieller seite aus kann. Richtig?^^
Solange du dich um eine Ausbildung bzw deine Zukunft bemühst - ja.
Auf jeden Fall hast du Unterhaltsanspruch. Wieviel das genau ist bzw. wie das berechnet wird kann ich nicht sagen. Ruf einfach mal beim Jugendamt an, die können dir sicherlich weiterhelfen.
Das Jugendamt ist nicht mehr für ihn zuständig, da er 18 ist. Solche Fragen beantwortet ihm die Arbeitsgemeinschaft bzw das Arbeitsamt.
Na dann werde ich ich mich in naher Zukunft mal mit den Ämtern prügeln...